Wählen ab 16 ist endlich möglich!
Zur zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion, Christian Albrecht:
„Endlich ist es gelungen, das Wahlrecht ab 16 Jahre auch bei Landtagswahlen gesetzlich zu verankern. Meine Fraktion fordert das seit Jahren, ist aber mit ihren entsprechenden Vorstößen in der Vergangenheit stets am Widerstand der CDU gescheitert.
Mit der Gesetzänderung wird nicht nur die Ungleichbehandlung junger Menschen bei Kommunal- und Landtagswahlen überwunden. Es ist auch ein enorm wichtiger Schritt, um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Jugendlichen zu stärken. Sie brauchen Mitspracherecht, denn viele politische Entscheidungen wirken sich in Gegenwart und Zukunft der heutigen Jugend aus.
Die bisher vorherrschende Sichtweise, dass das Wahlrecht an eine vermeintliche politische Mündigkeit zu knüpfen sei, ist nicht haltbar. Zumal es keinerlei Kriterien gibt, anhand derer man politische Urteilsfähigkeit festmachen könnte. Ich bin überzeugt, dass die jungen Wählerinnen und Wähler sehr verantwortungsbewusst mit ihrem Recht umgehen werden. Sie sind in der Lage, eine informierte Wahlentscheidung zu treffen. Außerdem zeigen Studien, dass die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Wahlbeteiligung steigt, wenn junge Menschen schon in jungen Jahren mitbestimmen können. Damit ist die Gesetzesänderung auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Demokratie.“
