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Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar: Linksfraktion fordert „Nur Ja heißt Ja“ und besseren Schutz vor digitaler Gewalt

Elke-Annette SchmidtPressemeldungen

Zum Antrag der Linksfraktion „Sexuelle Selbstbestimmung wirksam stärken – stark machen für eine konsensuale Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht und einen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt“ erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:

„Wir setzen uns für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ein. Ziel der Initiative ist es, das Prinzip der konsensualen Zustimmung – weithin bekannt als „Nur Ja heißt Ja“ – gesetzlich zu verankern. Damit soll die sexuelle Selbstbestimmung wirksamer geschützt werden, als es die aktuelle Gesetzgebung vermag.

Die derzeitige Regelung „Nein heißt Nein“ greift zu kurz. Sie setzt voraus, dass Betroffene einen entgegenstehenden Willen aktiv zum Ausdruck bringen. In vielen Situationen, etwa bei Schockreaktionen oder durch subtile Machtverhältnisse, ist dies jedoch nicht immer möglich. Die geplante Initiative fordert daher, dass sexuelle Handlungen grundsätzlich nur dann straffrei bleiben, wenn ein gegenseitiges Einvernehmen vorliegt. Wer schweigt oder sich in einer passiven Rolle befindet, gibt keine Zustimmung. Nur ein erkennbares, freiwilliges „Ja“, sei es durch Worte oder Gesten, darf die Grundlage für sexuelle Interaktionen sein.

Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel. Es darf nicht mehr die Frage im Zentrum stehen, ob sich ein Opfer gewehrt hat, sondern ob beide Seiten die sexuelle Handlung aktiv gewollt haben. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut, das erst durch das Konsens-Prinzip vollumfänglich gewahrt wird. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, über den Bundesrat eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches zu erwirken.

Die Linksfraktion sieht in der Umsetzung der Zustimmungslösung nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einem gesellschaftlichen Kulturwandel. Es geht darum, ein Bewusstsein für Grenzen und gegenseitigen Respekt zu schaffen, das über die bloße Abwesenheit eines Widerstands hinausgeht.

Flankiert wird dieser Vorstoß durch die Forderung nach einem besseren Schutz vor digitaler Gewalt. In einer zunehmend vernetzten Welt endet die sexuelle Selbstbestimmung nicht an der Tastatur. Übergriffe im digitalen Raum, wie das Versenden ungefragter expliziter Bilder oder die Erstellung von Deepfakes, verletzen die Würde der Betroffenen massiv. Ein modernes Strafrecht muss auch diese digitalen Dimensionen konsequent erfassen und sanktionieren, um einen umfassenden Schutz in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.“

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