Schutz vor nicht körperlicher sexueller Belästigung verbessern – MV fordert entschlossenes Handeln
Zum Koalitionsantrag „Schutz vor nicht körperlicher sexueller Belästigung verbessern“ und zu dem Koalitions-Änderungsantrag hierzu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Sexuelle Belästigung endet nicht erst da, wo Körperkontakt beginnt. Viele Menschen – hauptsächlich Frauen und queere Personen – erleben im Alltag verbale und nonverbale Übergriffe: anzügliche Rufe, Hinterherpfeifen, aufdringliche Blicke, obszöne Gesten oder sexistische Sprüche.
Das sind keine Komplimente, sondern Grenzverletzungen, die Betroffene verunsichern, einschränken und nicht selten zu tiefgreifenden psychischen Belastungen führen. Viele Betroffene berichten, dass sie ihre Wege ändern, bestimmte Orte meiden oder ständig auf der Hut sind. Täter sind dabei fast ausschließlich Männer.
Das ist keine Freiheit – das ist Einschränkung des Alltags und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Trotzdem fehlt es in Deutschland bislang an einer klaren Regelung im Strafgesetzbuch. Andere europäische Länder – darunter Frankreich, Spanien, Portugal und die Niederlande – haben längst Gesetze geschaffen, um diese Form der nicht körperlichen sexuellen Belästigung unter Strafe zu stellen.
Bereits im Februar hat der Bundesrat mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns eine Entschließung gefasst, welche die Bundesregierung auffordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Durch die Neuwahlen auf Bundesebene ist die neue Bundesregierung allerdings nicht an diesen Beschluss gebunden. Bundesjustizministerin Hubig brachte dennoch einen entsprechenden Vorstoß ein – dieser wurde jedoch nicht von allen Seiten unterstützt.
Wir als Linksfraktion finden das fatal und wollen mit unserem Antrag als M-V sicherstellen, dass die Bundesratsentschließung umgesetzt wird und die Bundesjustizministerin bei diesem wichtigen Vorhaben Rückenwind bekommt. Denn Betroffene müssen endlich ernst genommen und geschützt werden.
Unser Änderungsantrag greift einen anderen Vorstoß im Betroffenenschutz auf. Hierbei geht es um voyeuristische Aufnahmen, welche nach aktuellem Recht erst strafbar sind, wenn nackte Haut zu sehen ist oder die Intimsphäre betroffen ist, wie etwa bei dem Fotografieren unter einen Rock. Spätestens nach dem prominent gewordenen Fall in Nordrhein-Westfalen, wo eine Betroffene mit sexueller Absicht beim Joggen gefilmt wurde, ist klar: Das generelle Filmen mit sexualisierter Absicht ist inakzeptabel. Ob mit Kleidung oder ohne. Nachdem die Bundesjustizministerin auch diesen skandalösen Rechtsumstand aufgegriffen hat, haben wir sofort mit dem Änderungsantrag nachgesteuert, um als M-V auch hier positive Unterstützung zu signalisieren.“
