Regierungskoalition schadet erneut der kommunalen Familie
Mit der Nichtüberweisung des Gesetzentwurfes der Linksfraktion zur Änderung des Landkreisneuordnungsgesetzes, wonach die Regelung der Altfehlbetragsumlage gestrichen werden sollte, wird nach Auffassung der kommunalpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler, der kommunalen Ebene erneut großer Schaden zugefügt.
„Wer, wie SPD und CDU, schon die Überweisung des Antrages in die Fachausschüsse ablehnt, macht deutlich, dass er in Wahrheit nicht an einem Dialog mit der kommunalen Ebene interessiert ist“, erklärte Frau Rösler am Mittwoch. Denn damit sei vorsätzlich die Chance vertan, die Kommunen im Ausschuss zu hören und Argumente zur Frage der Altschulden sachlich zu diskutieren.
„Die Regelung der Altfehlbetragsumlage, wonach Gemeinden für Schulden der Altkreise aufkommen müssen, war bereits bei der Entstehung des Gesetzes juristisch und politisch umstritten“, so Frau Rösler. Den betroffenen Gemeinden vorzuwerfen, sie hätten in der Vergangenheit durch zu geringe Kreisumlagen die Schulden des Kreises verursacht, sei zynisch und durch nichts belegt. „Ein Zusammenhang zwischen Verschuldung und Höhe der bisherigen Kreisumlage wurde durch den Gesetzgeber nicht ansatzweise untersucht“, sagte Frau Rösler. „Die anstehende Klage Parchims vor dem Landesverfassungsgericht Greifswald wird Klarheit bringen, wobei eine erneute Niederlage des Landes nicht auszuschließen ist.“
