Rechte Messergewalt ermitteln, benennen und konsequent ahnden
Zu den jüngsten Urteilen vor den Amtsgerichten Schwerin und Pasewalk, bei denen die Täter zur Ausübung rechter Gewalt Messer einsetzten, erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Rechte und rassistische Gewalt muss beim Namen genannt und konsequent als solche geahndet werden. Das ist nicht nur für die Betroffenen wichtig, sondern sendet auch die notwendigen Signale in die Gesellschaft. Wir dulden es nicht, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Religion oder ihres sozialen Status attackiert werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass das Amtsgericht Schwerin in seinem gestrigen Urteil die menschenverachtende Tatmotivation eines rassistischen Messerstechers ausdrücklich benannt und als strafverschärfend gewertet hat. Ich wünsche dem Betroffenen, der nur knapp dem Tod entging und wohl dauerhaft von einer Narbe im Gesicht gezeichnet sein wird, weiterhin gute Genesung.
Die Fälle rechter Messergewalt nehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern zu. Das Maß der Entmenschlichung, welches die Täter an den Tag legen, macht sprachlos. In Schwerin zog der Täter mit zwei großen Messern los, um nach eigenen Aussagen möglichst viele ‚Ausländer‘ zu töten. Den gezielten und kraftvollen Stich ins Gesicht seines Zufallsopfers quittierte er mit einem kalten Lächeln. Vor dem Amtsgericht Pasewalk wurden zwei Männer verurteilt, weil sie ihr Opfer über Stunden fast zu Tode folterten. Während des Martyriums ritzte der einschlägig vorbestrafte Täter ein großes Hakenkreuz ins Bein des Gefesselten.
Die Gesetzeslage sieht eine verschärfte Strafzumessung eindeutig vor, wenn die Täter aus rassistischen oder anderen menschenverachtenden Motiven handeln. Diese Möglichkeit muss stärker in die Praxis der Rechtsprechung Eingang finden. Voraussetzung ist, dass das rechte Tatmotiv in den Ermittlungen erkannt und herausgearbeitet wird. Ich beobachte mit Interesse, inwiefern die Gesetzeslage auch im Fall einer weiteren rechten Messerattacke zum Tragen kommt. Dabei stach ein mutmaßlicher Rassist im Mai dieses Jahres in einer Stralsunder Bar auf einen Italiener ein. Auch hier gilt: Rechte Messergewalt muss ermittelt, benannt und als solche konsequent geahndet werden.“
