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Mecklenburg-Vorpommern bringt Landesgesetz für verlässlichen Schutz vor häuslicher Gewalt auf den Weg

Elke-Annette SchmidtPressemeldungen

Zur Vorstellung des Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes heute in der Landespressekonferenz erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Elke-Annette Schmidt:

 

„Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz hat heute das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz des Bundes vorgestellt. Mit dem neuen Gesetz setzt das Land den bundesweiten Sicherstellungsauftrag ab 2027 sowie den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung konsequent um. Als wissenschaftliche Grundlage dient hierbei die im April 2024 veröffentlichte Evaluation des Dritten Landesaktionsplanes durch das Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V., deren Handlungsempfehlungen direkt in die neue, landesspezifische Entwicklungsplanung einfließen.

 

Damit reagiert das Land auf den anhaltend hohen Bedarf an Schutzstrukturen. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern 5.005 Fälle häuslicher Gewalt sowie 5.047 Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert, wobei die Betroffenen überwiegend weiblich waren.“

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