Landesstrategie zur Istanbul-Konvention gibt den Rahmen, das Gewalthilfe-Ausführungsgesetz setzt den Rechtsanspruch auf Gewaltschutz und Beratung um
Zur heutigen verbundenen Aussprache der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Elke-Annette Schmidt:
„Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein wichtiges und notwendiges Instrument für den Schutz von Frauen und mitbetroffenen Kindern vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Sie zeigt die notwendigen Handlungsfelder auf und untersetzt sie mit Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen wird mit der heutigen Beschlussfassung zum Gewalthilfe-Ausführungsgesetz erfüllt. Damit wird der Grundstein dafür gelegt, dass ab dem Jahr 2032 alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt für MV leider weiterhin ein konstant hohes Niveau bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Hinter jedem einzelnen Fall steht ein menschliches Schicksal – die Betroffenen sind zum Großteil Frauen. Für uns als Linksfraktion ist klar: Gewalt gegen Frauen und Kinder ist keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Katastrophe, die wir mit aller Härte und Entschlossenheit bekämpfen müssen.
Mit der neuen Landesstrategie schaffen wir einen verbindlichen, ressortübergreifenden Rahmen, der Prävention, Schutz, Unterstützung und Intervention effektiv miteinander verzahnt. Das Gewalthilfe-Ausführungsgesetz ist eine Maßnahme der Strategie, mit deren Umsetzung das Hilfe- und Beratungsnetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Land über die kommenden Jahre konkrete qualitative und quantitative Verbesserungen erfahren wird.
Wir gehen fest davon aus, dass die Bundesmittel für das Gewalthilfegesetz vollumfänglich, verlässlich und strikt zweckgebunden in die Gewalthilfe vor Ort fließen. Außerdem fordern wir, dass der Bund seine Beteiligung am Gewaltschutz auch über das Jahr 2032 hinaus zusichert.
Wir als Mecklenburg-Vorpommern stehen zu unserer Verantwortung und verzahnen wichtige Maßnahmen für den Schutz von Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Das Ziel dabei bleibt die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und letzten Endes die Abschaffung jeglicher Unterdrückung von Frauen – egal, wie diese aussieht.“
Hintergrund: Die Istanbul-Konvention ist das wegweisende Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Deutschland hat sie seit 2018 den Rang eines Bundesgesetzes. Die nun beschlossene IK-Landesstrategie für Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluation des bisherigen Landesaktionsplans durch das Rostocker Institut für Sozialforschung (ROSIS) sowie auf den Empfehlungen des internationalen GREVIO-Expertenberichts. Sie bündelt bestehende und neue Maßnahmen aller Ministerien in den zentralen Handlungsfeldern Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Intervention.
