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Kein Generalverdacht gegen Beschäftigte – Merz-Forderung zur Krankschreibung ist respektlos und bürokratisch

Henning FoersterPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur „Entwicklung von Arbeitsunfähigkeiten mit und ohne Bescheinigungen in Mecklenburg-Vorpommern“ und zur aktuellen Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz nach einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag erklärt der gewerkschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

 

„Wer, wie Friedrich Merz, die ärztliche Krankschreibung ab dem allerersten Krankheitstag pauschal zurückfordert, stellt Millionen hart arbeitende Menschen unter einen unerträglichen Generalverdacht. Hier wird von konservativer Seite gezielt das Bild gezeichnet, Beschäftigte würden sich ohne sofortigen ärztlichen Nachweis massenhaft einen schlanken Fuß machen. Das weisen wir als Linksfraktion entschieden zurück.

Die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/6763, untermauern unsere Position. Die Landesregierung stellt darin unmissverständlich klar, dass sie es nicht für zielführend hält, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter einen Generalverdacht der Ausnutzung von Krankmeldungen zu stellen. Im Gegenteil. Die derzeit geltende Praxis wird von der Landesregierung ausdrücklich als eine bewährte, unbürokratische Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bewertet. 

Zudem entbehrt die alarmistische Debatte jeder sachlichen Grundlage. Die Daten zeigen, dass der Krankenstand in Mecklenburg-Vorpommern in der jüngeren Vergangenheit nicht etwa gestiegen, sondern von 6,8 Prozent im Jahr 2022 auf 6,3 Prozent im Jahr 2024 sogar gesunken ist. Zudem verweist der Verband der Ersatzkassen darauf, dass ihnen keinerlei Daten vorlägen, die einen Zusammenhang zwischen telefonischer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und steigenden Fehlzeiten in Mecklenburg-Vorpommern belegen könnten. Wie der Bundeskanzler also auf die Idee kommt, dass es dort einen Zusammenhang gäbe, bleibt sein Geheimnis. 

 

Wer in dieser Situation die Nachweispflicht ab dem ersten Tag wieder für alle gesetzlich vorschreiben will, verstopft lediglich völlig unnötig die ohnehin überlasteten Wartezimmer unserer Hausarztpraxen. Schon heute haben Arbeitgeber über arbeitsvertragliche Regelungen die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine Krankschreibung ab dem ersten Tag zu verlangen. Dementsprechend schätzt auch die Landesregierung die tatsächlichen Auswirkungen der Pläne auf den Arbeitsmarkt als voraussichtlich gering ein. 

Wir brauchen keine populistischen Misstrauensanträge gegen die eigene Belegschaft. Was wir brauchen, ist Vertrauen in die Beschäftigten, gute Löhne und Arbeitsbedingungen, die die Menschen gar nicht erst krank machen.“

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