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Freispruch in Schwerin – Meinungsfreiheit vor Repression

Michael NoetzelPressemeldungen

Zum heute erfolgten Freispruch der beiden Angeklagten am Amtsgericht Schwerin erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Michael Noetzel:

 

„Den heutigen Freispruch der beiden Angeklagten im sogenannten ‚Adbusting‘-Prozess am Amtsgericht Schwerin begrüße ich ausdrücklich. Soweit mir die Plakate und vorgeworfenen Aussagen bekannt sind, frage ich mich aber, warum das Amtsgericht die Anklage zur Hauptverhandlung überhaupt zugelassen hat und ob die Staatsanwaltschaft die höchstrichterlichen Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen beachtet und eine sachgerechte Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vorgenommen hat. Das Urteil scheint dagegen zu sprechen.

 

Wir müssen bedenken, dass die strafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Kritik an der Bundeswehr und am Militarismus einschüchternd wirken kann, und wir müssen den Eindruck unzulässiger Einflussnahme auf politische Willensbildungsprozesse durch die Justiz vermeiden. Ich bin daher dankbar für die schnelle Klärung und dass es nicht erneut erst einer Klarstellung und Zurechtweisung durch das Bundesverfassungsgericht bedarf. In einem ähnlichen Verfahren hatte das höchste deutsche Gericht schon vor drei Jahren entschieden, dass eine Wohnungsdurchsuchung bzgl. solcher Plakate unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sei.“

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