Femizide benennen und als schwerstes Verbrechen ahnden - Aufnahme von Femizid als Mordmerkmal
Femizide benennen und als schwerstes Verbrechen ahnden - Aufnahme von Femizid als Mordmerkmal
Zum gleichnamigen Koalitionsantrag auf Initiative der Linksfraktion erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Elke-Annette Schmidt: „Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, konsequent gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen. Dennoch wird in Deutschland nahezu jeden Tag eine Frau getötet – häufig durch einen (Ex-)Partner. Diese Taten werden oft als „Beziehungstaten“ oder „Familiendramen“ bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich um Femizide handelt: das Töten von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.
Studien der Universität Tübingen sowie der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte zeigen, dass Femizide in Deutschland kein Einzelfall sind, sondern die tödliche Spitze eines großen Ausmaßes geschlechtsspezifischer Gewalt. Gleichzeitig fehlt bislang eine bundeseinheitliche Definition von Femiziden.
Derzeit werden entsprechende Tötungsdelikte als Mord oder Totschlag verfolgt. Ein eigener Straftatbestand „Femizid“, wie er etwa in Mexiko oder Guatemala existiert, ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Problematisch ist zudem, dass Tötungen im Kontext von Partnerschaftsgewalt häufig nicht als Mord bewertet werden und Motive wie Verlustangst oder Besitzdenken teilweise strafmildernd berücksichtigt werden.
Eine Analyse der FAZ von 62 Urteilen aus den Jahren 2023 und 2024 zeigt, wie unterschiedlich Gerichte solche Fälle bewerten: In 23 Fällen wurden Täter wegen Totschlags verurteilt, in 35 Fällen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Für Angehörige der Opfer bedeutet diese uneinheitliche Bewertung oft eine zusätzliche Belastung.
Angesichts dieser Situation wird eine Reform des Strafrechts gefordert. Femizide sollten als Ausdruck struktureller geschlechtsspezifischer Gewalt klar benannt und grundsätzlich als Mord bewertet werden. Gleichzeitig braucht es neben rechtlichen Änderungen stärkere Prävention, besseren Opferschutz, mehr Frauenhausplätze sowie spezialisierte Täterprogramme.
Ziel muss sein, Femizide sichtbar zu machen und wirksam zu verhindern.“ |
