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Der wundersame Weg einer Uzi zum Nordkreuz-Kopf

Michael NoetzelPressemeldungenInnenpolitik

Zur gestrigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten und weiterer rechtsterroristischer Strukturen in M-V erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Die Frage, seit wann der mutmaßliche Kopf des Nordkreuz-Netzwerks, Marko G., im Besitz einer verbotenen Maschinenpistole war, ist bis heute ungeklärt. Die Geschichte, die der ehemalige SEK-Polizist dem Gericht auftischte, war wenig glaubhaft, wurde dennoch kaum kritisch hinterfragt. Demnach hätte er sie am Rande einer Waffenmesse in Kassel von einem Unbekannten erworben. Laut einem Polizeibeamten, der im Untersuchungsausschuss befragt wurde, ist das völliger Unsinn.

Ein Zeuge habe gegenüber den Ermittlungsbehörden offengelegt, dass G. bereits in den 1990er Jahren damit prahlte, im Besitz einer Uzi zu sein. Diese ist 1993 in einem Panzergrenadierbataillon in Brandenburg entwendet worden – zu dem Zeitpunkt, als G. seinen Dienst bei der Bundeswehr genau dort versah. Von Zufällen will man hier nicht wirklich ausgehen.

Ebenfalls neu ist, dass G. offenbar für Kriegswaffenmunition nicht belangt wurde, die er illegal besessen hat. Der Grund: Ein Gutachten des Landeskriminalamtes wurde erst nach der Urteilverkündung gegen G. fertiggestellt. Jahrelang lagerte diese unentdeckt, jedoch womöglich im Wissen des zuständigen Mitarbeiters, in den Räumlichkeiten des Landkreises Ludwigslust-Parchim, nachdem sie bereits im August 2017 durch das BKA sichergestellt worden war. Das ist ein wahnwitziger Vorgang, der das auffallend milde Urteil gegen G. noch skandalöser erscheinen lässt.

Wir werden uns noch intensiv mit der Frage beschäftigen, welche Rolle der Schießplatz in Güstrow im Nordkreuz-Netzwerk spielte. Die Liste der Vorwürfe ist lang und reicht von dubiosen Waffen- und Tauschgeschäften bis hin zu systematischen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Güstrower Schießplatz war offenbar nicht nur der Munitionsumschlagsplatz von Nordkreuz, sondern streckenweise auch ein rechtsfreier Raum. Noch bestehende strafrechtliche Vorwürfe konnten in der gestrigen Vernehmung jedoch nicht näher erörtert werden, da gegen zentrale Personen noch ein Verfahren anhängig ist.“

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