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Denkmalschutz modern, digital und klimagerecht 

Elke-Annette SchmidtPressemeldungen

Mecklenburg-Vorpommern beschließt zukunftsfestes Gesetz zum Schutz seines kulturellen Erbes. Dazu klärt die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:

„Mit der heutigen zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Landtag hat Mecklenburg-Vorpommern ein neues Kapitel im Umgang mit seinem kulturellen Erbe aufgeschlagen: Der Landtag verabschiedete das Erste Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Dieses modernisiert und stärkt den Denkmalschutz grundlegend – mit mehr Klarheit, digitaler Zugänglichkeit, Beteiligung und Nachhaltigkeit.

Es zeigt, dass Denkmalschutz Zukunftspolitik ist. Wir bewahren Geschichte, um Zukunft zu gestalten. Mit der Reform erhält das Gesetz erstmals eine Präambel, die die Denkmallandschaft Mecklenburg-Vorpommerns in ihrer ganzen Vielfalt beschreibt – von der Backsteingotik über Gutsanlagen bis hin zur Industriekultur. Sie formuliert das Leitbild von Bewahrung, Verantwortung und Weitergabe und erkennt Denkmäler ausdrücklich als Ressourcen für Bildung, Wissenschaft, Tourismus sowie Klimaschutz an.

Ein besonderer Fortschritt ist die Einführung einer zentralen digitalen Denkmalliste, die vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) geführt wird. Sie ersetzt die bisherigen kommunalen Listen und schafft damit Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine moderne Verwaltungspraxis. Bis Ende 2027 sollen alle bisherigen Verzeichnisse in die landesweite Datenbank überführt werden.

Darüber hinaus wird das Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe gesetzlich verankert. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt damit eine klare Verantwortung für die international anerkannten Kulturstätten in Stralsund, Wismar sowie für die laufende Bewerbung des Residenzensembles Schwerin.

Auch zentrale gesellschaftliche Herausforderungen spiegeln sich im Gesetz wider: Klimaschutz wird ausdrücklich als Genehmigungskriterium aufgenommen. Damit können künftig Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigt werden, sofern das Erscheinungsbild gewahrt bleibt.

Barrierefreiheit wird erstmals gesetzlich festgeschrieben und damit kulturelle Teilhabe für alle Menschen zur verbindlichen Aufgabe. Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung sorgen für schnellere Verfahren, klare Zuständigkeiten und weniger Bürokratie.

Neu eingeführt wird zudem ein Straftatbestand für vorsätzliche Zerstörung oder Raubgrabungen, wodurch der Schutz von Denkmälern deutlich verschärft wird. Ebenso werden die Eingriffsbefugnisse der unteren Denkmalschutzbehörden erweitert: Wer ohne Genehmigung an einem Denkmal arbeitet, kann künftig zur Wiederherstellung oder Instandsetzung verpflichtet werden.

Der neue Denkmalschutz stärkt das Engagement vor Ort, schafft Rechtssicherheit für Eigentümer:innen und schließt endlich Regelungslücken – etwa beim Schutz archäologischer Funde im Küstenmeer. Die Novelle setzt zentrale Punkte des Koalitionsvertrages von SPD und DIE LINKE (2021–2026) um: das Bekenntnis zum Welterbe, die Verbindung von Denkmalschutz und Klimaschutz, die Förderung barrierefreien Erlebens und die digitale Modernisierung der Verwaltung.

Denkmalschutz bedeutet, Geschichte, Identität und Erfahrung zu bewahren. Mit diesem Gesetz machen wir ihn zu einem aktiven Teil von Bildung, Wissenschaft und nachhaltiger Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.“

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