Datenabfragen AfD-naher Polizisten müssen Konsequenzen haben
Zu den illegalen Datenabfragen eines Greifswalder Polizisten und den Entlassungsbemühungen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Ich begrüße den Versuch des Polizeipräsidiums Neubrandenburg außerordentlich, den Greifswalder Polizisten aus dem Dienst zu entfernen, der auf illegale Weise seine Dienstzugänge missbraucht haben soll, um personenbezogene Daten abzurufen. Solche Schwarzen Schafe haben nichts im Polizeidienst zu suchen. Die Suspendierung des Beamten nach Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2020 war ein erster und richtiger Schritt – auch um weiteren Schaden abzuwenden. Es kann aber keine Dauerlösung sein, dass er weiter auf Kosten des Steuerzahlers auf der Couch sitzen darf.
Besonders skandalös ist es, dass der Polizist Dan R. gezielt die Daten abgerufen haben könnte, damit ihm politisch unliebsame Menschen eingeschüchtert und womöglich bedroht werden. Es ist leider nicht der erste Fall, bei dem ein Beamter seine dienstlichen Zugänge politisch motiviert missbraucht, um Daten abzurufen. Beim Polizisten Haik J. sollen die Datenabfragen sogar der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gedient haben – konkret fütterte er damit mutmaßlich die Feindeslisten von Nordkreuz.
Eine Parallele gibt es in beiden Fällen – die offensichtliche Nähe der Protagonisten zur AfD. Während Dan R. aufgrund seiner politischen Äußerungen und persönlichen Kontakte zumindest als AfD-nah bekannt ist, sitzt Haik J. inzwischen offiziell für die extrem rechte Partei im Kreistag von Nordwestmecklenburg.
Die Leidtragenden dieser Skandale sind in erster Linie die direkt Betroffenen, die sich nicht sicher sein können, wo überall ihre Daten und Wohnanschriften gelandet sind und was das für ihre Sicherheit bedeutet. Auch die Beamtinnen und Beamten, die vorbildlich und fehlerfrei ihren Dienst versehen, müssen das ‚Fehlverhalten‘ ihrer Kollegen ausbaden. So müssen sie sich wegen erhöhter Schutzvorkehrungen z.B. viel häufiger Passwortabfragen stellen.
Es muss geprüft werden, ob die Möglichkeiten zur strafrechtlichen Verfolgung zeitgemäß sind. Es kann nicht sein, dass selbst das Gericht von den illegalen Abfragen ausgeht, eine Verurteilung aber scheitert, weil eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht nicht entsprechend nachweisbar ist. Der Nutzen solcher mutmaßlich politisch motivierten Abfragen drückt sich nicht finanziell aus, sondern in der Einschüchterung der persönlichen Feindbilder. Der Schaden ist für die Betroffenen zudem längst angerichtet.
Wir sollten zudem weiter prüfen, das Disziplinarrecht für solche schwerwiegenden Fälle zu ändern. Es muss dem Dienstherrn doch auch möglich sein, schnellstmöglich einen Schlussstrich unter solche Personalien zu ziehen, anstatt mehrjährige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anzustreben. Falls diese sich zu Unrecht sanktioniert sehen, stünde ihnen wiederum der Rechtsweg offen. Das halte ich für die bessere Lösung, anstatt diesen über Jahre ihre Freizeit zu finanzieren.“
