CDU-Beschluss zu kommunaler Umsatzsteuerpflicht ist später Aprilscherz
Nach Ansicht der kommunal- und finanzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler, kann es sich bei dem gestrigen Beschluss der Unionsfraktionen, die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verhindern zu wollen, nur um einen verspäteten Aprilscherz handeln.
„Bereits Ende 2011 hat der Bundesfinanzhof eine Umsatzsteuerpflicht für kommunale Leistungen eingefordert, wenn auch ein privater Wettbewerber diese Leistung erbringen könnte“, erklärte Frau Rösler am Mittwoch. Dies gelte zum Beispiel dann, wenn eine Gemeinde die Nutzung ihrer Sporthalle entgeltlich der Nachbargemeinde gestattet. „Dieses Urteil stieß bereits seinerzeit auf harsche Kritik der Innen- und Finanzminister, die die interkommunale Zusammenarbeit zurecht gefährdet sehen“, sagte Frau Rösler. Seither seien die Länder gemeinsam mit dem Bund auf der Suche nach einer praktikablen Lösung im Sinne der Kommunen.
„Auch der Landtag hat Mitte letzten Jahres die Landesregierung einstimmig aufgefordert, sich für eine Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht öffentlicher Leistungen stark zu machen“, so Frau Rösler. „Wenn die CDU-Fraktion nun meint, ihre eigenen Ministerien im Bund zum Handeln bewegen zu müssen, ist dies ein Armutszeugnis.“
Da die Bundesregierung in dieser Sache offenbar im Nichtstun verharrt, wird die Linksfraktion das Thema erneut in den Finanzausschuss des Landtags bringen. „Wir wollen von der Finanzministerin wissen, wie der Stand der Verhandlungen ist und woran es hakt“, sagte Frau Rösler. „Hier kann sich auch die CDU-Fraktion positionieren und vielleicht darüber Auskunft geben, warum die Bundesregierung immer noch auf der Stelle tritt und den Bürgerinnen und Bürgern höhere Gebühren drohen.“
