Bund muss versicherungsfremde Leistungen ausgleichen und Krankenkassen entlasten
Zur Klage von 79 Krankenkassen gegen die zu geringen Zuschüsse des Bundes für Bürgergeldempfänger:innen erklärt der gesundheits- und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Meine Fraktion unterstützt die Klage der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Krankenkassen haben einen Auftrag, den sie auf der Grundlage der Beiträge ihrer Versicherten und der Arbeitgeber:innen bzw. ihres Rententrägers erfüllen müssen. Versicherungsfremde Leistungen wie die Krankenkassenbeiträge für Langzeitarbeitslose gehören nicht dazu.
Seit Jahren zahlt der Bund zu geringe Beträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger an die Krankenkassen. Nach deren Berechnung aus dem Dezember 2025 beläuft sich das Defizit daraus auf 10 Milliarden Euro.
Mit dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 10. Juli im Bundestag gegen die Stimmen der Linken und am selben Tag im Bundesrat gegen die Stimmen von sechs Bundesländern – darunter Mecklenburg-Vorpommern – beschlossen wurde, wollte die Bundesregierung die Krankenversicherung stärken einem zu erwartenden Defizit von 19 Mrd. Euro und einer weiteren Beitragsanhebung entgegenwirken. Stattdessen werden die vom Bund verursachten Löcher größer. Zwar wird der Betrag des Bundes für Langzeitarbeitslose in den nächsten Jahren schrittweise leicht erhöht, bleibt aber weiterhin deutlich unter einer Kostendeckung. Zudem kürzt der Bund seinen allgemeinen Zuschuss im Jahr 2027 um 1,35 Mrd. und ab 2028 um 1,55 Mrd. Euro.
Leidtragende bleiben die Versicherten, denen Leistungskürzungen bei weiter steigenden Krankenkassenbeiträgen drohen, weil sich der Bund seiner Verantwortung entzieht. Meine Fraktion fordert die vollständige Entlastung der GKV von versicherungsfremden Leistungen durch den Bund.“
