Auf dem Rücken der Verbraucher:innen – Bundesregierung begünstigt Mineralölkonzerne
Zu neuen Erkenntnissen der 12-Uhr-Regelung an Tankstellen erklärt die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Elke-Annette Schmidt:
„Die zum 01. April eingeführte Regelung, dass nur noch einmal täglich um 12 Uhr die Kraftstoffpreise an den Tankstellen erhöht werden dürfen, sollte das Ziel verfolgen, Verbraucher:innen zu entlasten und die Gewinne von Mineralölkonzernen zu begrenzen. Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim und des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) zeigt jedoch, dass das Gegenteil der Fall ist.
Bei Superbenzin sind die Gewinnmargen im Schnitt seit der Einführung der Regelung um 6 Cent pro Liter gestiegen. Für Diesel lassen sich die Effekte nicht eindeutig beziffern. Deutlich wird jedoch, dass die Menschen an der Zapfsäule mehr bezahlen und die Mineralölkonzerne zusätzliche Profite verbuchen.
Für die Menschen bedeutet dies weiterhin steigende Kosten im Alltag, statt einer versprochenen Entlastung. Die halbherzigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Kostensteigerungen auszugleichen. Es braucht hier einen konsequenten Willen der Union und SPD, im Interesse der Mehrheit zu handeln, statt im Interesse der Konzerne.
Wir fordern eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, um Krisenprofite abzuschöpfen, die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets sowie ein monatliches Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro.“
