An gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn führt kein Weg vorbei
Zum Vorhaben der CDU, eine Lohnuntergrenze einzuführen, die sich an den unterschiedlichen Branchenmindestlöhnen für die Zeitarbeit in Ost und West orientiert, erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„21 Jahre nach der Wiedervereinigung eine unterschiedliche Lohnuntergrenze zu fordern, ist inakzeptabel. Zudem ist das vorgeschlagene Niveau mit 6,89 Euro (Ost) und 7,79 Euro (West) viel zu niedrig. Eine solche Lohnuntergrenze entfaltet nicht die nötige Schutzwirkung, welche mit Blick auf die zunehmende Altersarmut dringend erforderlich ist. Bis zum Jahr 2020 werden viermal so viele Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg Vorpommern auf staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen sein als heute. Gegenwärtig benötigen 5400 alte Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Lohnuntergrenze auf Branchen zu beschränken, in denen keine tariflichen Regelungen bestehen, reicht ebenfalls nicht aus. Erforderlich ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, von dem die Beschäftigten auch leben können. Zahlreiche Experten gehen davon aus, dass bei 45 Beitragsjahren mindestens 9,47 Euro gezahlt werden müssen, um keine staatliche Unterstützung im Alter zu benötigen. Vor diesem Hintergrund bleiben wir bei unserer Forderung von 10 Euro die Stunde. Es besteht weder die Gefahr, dass die Tarifautonomie ausgehebelt wird, noch dass Arbeitsplätze verloren gehen. Gewerkschaften und Arbeitgeber können und sollen sich auch nach Einführung eines Mindestlohnes im Rahmen von Tarifverhandlungen jederzeit auf bessere Abschlüsse verständigen. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn soll nicht mehr und nicht weniger als die untere Haltelinie im System sein.“
