30 Jahre Landesverfassung – Werte hochhalten und verteidigen
Zum 30. Jubiläum der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Das Inkrafttreten der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern am 15. November 1994 war ein bedeutender Schritt für unser Bundesland. Eine Verfassungskommission hatte in einem über zwei Jahre dauernden Prozess die Landesverfassung erarbeitet, sie wurde durch einen Volksentscheid endgültig legitimiert und anschließend durch den Landtag in Kraft gesetzt. Die Landesverfassung bestärkt nicht nur die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, es regelt vor allem auch die Funktion und Organisation unseres Bundeslandes und ist Grundlage für die Arbeit des Parlaments und der Landesregierung. Die Werte, auf die wir uns dort geeinigt haben, sollten von uns allen hochgehalten und stets gegen Angriffe verteidigt werden.
Unsere Verfassung ist nicht in Stein gemeißelt. Wie lebendig sie ist, zeigt sich auch darin, dass wir wichtige Ergänzungen vorgenommen haben. So haben wir in Artikel 18a geregelt, das alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen muss. Und in der zurückliegenden Woche haben wir den Kampf gegen Antisemitismus, Nationalsozialismus, Rassismus und anderen Extremismus in der Verfassung verankert.
In politisch unruhigen Zeiten hierzulande und weltweit wird deutlich, wie wertvoll gelebte Rechtsstaatlichkeit, klare Verfassungen und vor allem starke und funktionierende Verfassungsgerichte sind. Deshalb ist es erforderlich, unser Bundesverfassungsgericht zu stärken und vor Manipulation von extremistischen oder autoritären Kräften zu schützen. Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wurden in einer kürzlich erfolgten Anhörung mehrheitlich begrüßt und für geeignet erklärt, das höchste deutsche Gericht zu stärken. Meine Fraktion teilt die Auffassung des Deutschen Richterbundes und des deutschen Anwaltvereins, wonach die geplante Stärkung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden sollte. Der Bruch der Ampel darf dieses drängende Vorhaben nicht gefährden.“
