SPD- und CDU-Fraktion gefährden Qualität der ärztlichen Weiterbildung
Nach einem Gespräch mit Vertretern der Ärztekammern erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke:
„Die Ärztekammer, eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ärztlicher Selbstverwaltung, wacht im Land über die Qualität der fachärztlichen Weiterbildung unseres medizinischen Nachwuchses. Sie ermächtigt Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Weiterbildung und beauftragt Ärzte als Weiterbildner. Überdies stimmt sie die Weiterbildungsinhalte ab und garantiert damit im Land eine gleichwertige Facharztausbildung.
Das soll sich nun ändern.
Die Koalitionäre aus SPD und CDU wollen ungeprüft dieses Recht an die Universitäten des Landes übertragen. Das klingt zunächst einmal ganz gut, die Universitäten sind schließlich bedeutsame Ausbildungsstätten. Aber ist auch jeder Professor der Universität qua Amt ein guter Weiterbildner? Diese Frage muss erlaubt sein, denn auch bei den großen privaten Kliniken sind Professoren tätig. Warum dürfen diese dann nicht auch qua Amt Weiterbildungsbefugte sein? Daran schließt sich die Frage an: Brauchen wir überhaupt eine Ärztekammer, die über die gleichwertigen Bedingungen der Weiterbildung wacht?
Natürlich brauchen wir die Ärztekammer, denn es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als um die Qualität der fachärztlichen Weiterbildung und damit um ein elementares Bedürfnis der Krankenversicherten nach einheitlichen Maßstäben für eine gute medizinische Versorgung im Land.“
