MV wird wasserfest und schützt seine Küste
Zum heutigen Beschluss des Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Landeswasserrechts erklärt der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Dirk Bruhn:
„Mit der Neufassung des Landeswasserrechts bringen wir den Schutz unseres Wassers auf den Stand der Zeit. Für uns Linke ist klar: Der Vorrang der Trinkwasserversorgung ist nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz sichern wir die wichtigste Lebensgrundlage unseres Landes – heute und für kommende Generationen.
Die Klimakrise ist längst Realität: Dürren, Starkregen, sinkende Grundwasserstände. Deshalb setzen wir mit dem neuen Wasserrecht einen deutlichen Schwerpunkt auf Wasserrückhalt in der Fläche. Wir wollen, dass Wasser länger in der Landschaft bleibt, statt ungehindert abzufließen. Damit stärken wir den Hochwasserschutz, die Dürrevorsorge und den gesamten Landschaftswasserhaushalt.
Ein besonders großer Fortschritt sind die wirksamen Gewässerrandstreifen, die wir endlich landesweit verbindlich einführen. Sie schützen unsere Flüsse und Seen vor Nährstoff- und Pestizideinträgen, verbessern die Wasserqualität und entlasten die Trinkwasserversorgung. Das ist ein echter Gewinn – für Umwelt, Landwirtschaft und Kommunen.
Auch beim Moorschutz kommen wir voran. Moore sind zentrale CO₂‑Speicher und Wasserreservoire. Deshalb schaffen wir rechtliche Grundlagen, um Wiedervernässung zu erleichtern und Zielkonflikte besser zu lösen. Das hilft dem Klima, dem Grundwasser und dem Naturhaushalt unseres Landes.
Beim Küsten- und Hochwasserschutz bekennen wir uns klar zur Verantwortung des Landes für die im Zusammenhang bebauten Bereiche. Gleichzeitig ermöglichen wir moderne, flexible Lösungen wie Küstenrückgangsgebiete und die Rückverlegung von Deichen, damit wir auf den steigenden Meeresspiegel reagieren können. Küstenschutz muss dynamisch sein, nicht statisch – und genau das leistet die Novelle.
Ich betone ausdrücklich: Die Linke stimmt dieser Gesetzesnovelle zu. Sie setzt zentrale Punkte des Koalitionsvertrages um und ist ein großer Schritt hin zu einer widerstandsfähigen, zukunftssicheren Wasserpolitik in Mecklenburg‑Vorpommern.“
Hintergrund:
Der Koalitionsvertrag von SPD und Die Linke enthält zentrale wasser‑ und küstenschutzpolitische Vorhaben. Mit der Gesetzesnovelle werden diese nun systematisch umgesetzt:
1. Vorrang der Trinkwasserversorgung
Der Gesetzentwurf stärkt die öffentliche Wasserversorgung als überragendes Interesse.
Entnahmen werden strenger kontrolliert und priorisiert.
→ Umsetzung der Koalitionsvorgabe „Sicherung der Trinkwasserversorgung und Schutz der Grundwasserressourcen“.
2. Einführung wirksamer Gewässerrandstreifen
Landesweit verbindliche Schutzstreifen schaffen klare Regeln zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen.
Ergänzung bestehender Bundesvorgaben durch landesrechtliche Präzisierungen.
→ Umsetzung der Koalitionszusage „wirksame Gewässerrandstreifen einführen“.
3. Wasserrückhalt, naturnahe Gewässerentwicklung, Klimaanpassung
Wasserrückhalt wird gesetzlich verankert.
Abwägungsregeln zu Durchgängigkeit und Rückhalt werden präzisiert.
Maßnahmen stärken den Landschaftswasserhaushalt.
→ Umsetzung der Koalitionsziele zu Klimaanpassung, Hochwasser- und Dürreschutz.
4. Moorschutz als Klimaschutz
Wiedervernässung wird rechtlich erleichtert.
Zielkonflikte werden klarer geregelt.
→ Umsetzung des Koalitionsziels „Moorschutz stärken und natürliche CO₂‑Speicher erhalten“.
5. Modernisierung des Küsten- und Hochwasserschutzes
Verantwortlichkeiten für im Zusammenhang bebaute Gebiete bleiben klar beim Land.
Einführung von Küstenrückgangsgebieten unterstützt naturnahe, flexible Schutzstrategien.
Rechtsgrundlagen für Sandaufspülungen und Deichrückverlegungen werden modernisiert.
→ Umsetzung der Koalitionspunkte „naturverträglicher Küstenschutz“ und „Küstenschutz an Klimadynamik anpassen“.
6. Stärkung des Vollzugs und Entbürokratisierung
Gewässerentwicklungs- und Pflegepläne werden mit WRRL‑Planungen verzahnt und administrativ entschlackt.
Zuständigkeiten werden klarer gefasst.
→ Umsetzung des Koalitionsziels „Vollzug stärken und Verwaltungsverfahren modernisieren“.
