Linke gegen obligate private Zusatzversicherung in der Pflege
Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung über Rücklagen für mehrere Jahre verfügt, drängen junge Abgeordnete der CDU jetzt auf die schnelle Einführung einer zusätzlichen privaten Pflichtversicherung für alle, die gesetzlich pflegeversichert sind. Dabei werden sie von der privaten Versicherungswirtschaft unterstützt und können sich auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung berufen. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Irene Müller:
„Ich lehne eine obligate private Zusatzversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung kategorisch ab. Einen dementsprechenden Antrag hat meine Fraktion bereits im Mai in den Landtag eingebracht (Drucksache 5/4181).
Die Pflicht zu einer privaten Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte wäre ein Systembruch. So etwas gab es in der Sozialversicherung bisher nicht. Es wäre das Ende der solidarischen Sozialversicherung.
Eine private Zusatzversicherung würde eine Beitragserhöhung ohne zusätzliche Leistungen bedeuten, denn der Kapitalstock wäre für diese zunächst zu gering. Versicherte mit geringen Einkommen würden stärker belastet, als die Bezieher mittlerer und hoher Einkommen. Wir kennen das bereits durch die „Kopf-“ Pauschalen bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Sollten die Beiträge für die Zusatzversicherung nach dem Risiko gestaffelt werden, was für private Versicherungen normal ist, können sie für Menschen mit „schlechten Risiken“ unbezahlbar werden.
Die Probleme der sozialen Pflegeversicherung werden durch eine obligate private Zusatzversicherung nicht gelöst. Anstatt die unteren Einkommen noch weiter zu belasten schlagen wir vor, die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung zu verbreitern, damit notwendige Reformen in der sozialen Pflegeversicherung in Angriff genommen werden können. Bei einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, die wir seit Jahren fordern, werden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen. Das ist machbar und es ist heute bereits bei der Beitragsberechnung der freiwillig versicherten Rentner zur gesetzlichen Krankenversicherung der Fall.“ erklärte Frau Müller.
Wenn wir dieses Prinzip auch auf die gesetzliche Pflegeversicherung anwenden, wird nicht nur die Beitragsbelastung gerecht verteilt und die Finanzierung wird auch nachhaltig gesichert. Für den einzelnen Versicherten kann die Beitragsbelastung sinken, wie der DGB unlängst, im März, in seinem Papier zur Reform der Pflegeversicherung vorgerechnet hat.
