Kommunalverfassung modernisieren – Kommunen den Rücken stärken
Zum Entwurf der Landesregierung zur Modernisierung der Kommunalverfassung, der heute im Kabinett bestätigt wurde, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn:
„Mit der Modernisierung der Kommunalverfassung werden wir der kommunalen Familie den Rücken stärken. Wesentliches Ziel ist es, die Teilhabe in den Kommunen – die Herzkammern der Demokratie – weiterzuentwickeln. So werden wir die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und der Beiräte, welche die Belange etwa von Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Migrationshintergrund vertreten, stärken. Sie wissen am besten, welche Probleme es für die jeweilige Bevölkerungsgruppe gibt, und haben oft praktische Lösungsvorschläge. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können die zuständigen Körperschaften über weitergehende Rechte der Beiräte wie Teilnahme-, Antrags- und Rederecht entscheiden, um eine größere Mitwirkung zu erreichen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass infolge der Kontaktbeschränkungen neben dem klassischen Debattieren in den kommunalen Räumen hybride Sitzungen und Videokonferenzen praktikable Zukunftsmodelle sind. Auch dabei werden wir es den Kommunen und Kreisen freistellen, ihre Gremiensitzungen in diesen Formen abzuhalten. So wird es den vielen Ehrenamtlichen durch wegfallende Fahrzeiten möglich, ihr kommunalpolitisches Engagement besser mit ihrem Erwerbs- und Privatleben zu vereinbaren.
Als nicht mehr zeitgemäß wird die Höchstaltersgrenze bei der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder hauptamtlichen Bürgermeister sowie zur Landrätin oder zum Landrat wegfallen. Künftig entscheiden die Wählerinnen und Wähler, ob sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten jenseits des 60. bzw. bei erneuter Wahl des 64. Lebensjahres für das jeweilige Amt für geeignet erachten.“
