Bildungs- und Teilhabepaket war von Anfang an zum Scheitern verurteilt!
Zum heutigen Beschluss der Regierungskoalition von SPD und CDU zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Land erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke:
„Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit der höchsten Kinderarmut, mit den meisten Kindern, die in Familien leben, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen oder Niedriglöhne erhalten. Diese Kinder sollen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Die entsprechenden Anträge wurden aber nur zögerlich gestellt, die Leistungen kommen bei den Kindern nicht an. Bundes- und Landespolitiker kritisieren nun die Eltern, die diese Wohltaten nicht zu würdigen wüssten. Nach Vorstellungen von Bundesministerin von der Leyen sollen Sozialarbeiter in die Haushalte gehen und eine wissenschaftliche Untersuchung die mangelhafte Inanspruchnahme erforschen. Absurder kann man das Scheitern der eigenen Politik nicht zu verschleiern suchen.
Die Ministerinnen von der Leyen und Schwesig, die dieses Bildungs- und Teilhabepaket maßgeblich zu verantworten haben, sollten einfach erkennen, dass mit diesem Paket bildungspolitisch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Weder wird sich dadurch die Zahl der Schulabbrecher noch die Zahl der armen Kinder im Land reduzieren. Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket, das den Namen nicht verdient, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt.
Auch bei der Förderung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln droht ein Fiasko. Die Sozialministerin will den Kommunen 50 Prozent der Bundesmittel ohne Auflagen zur Verfügung stellen. Erst die zweiten 50 Prozent werden an die Schaffung neuer Stellen gebunden. Sollte es bei dieser Regelung bleiben, dann ist es Frau Schwesig mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit offensichtlich nicht ernst und sie hat die Öffentlichkeit getäuscht.
Meine Fraktion fordert von der Landesregierung, die für den Ausbau der Schulsozialarbeit bereitgestellten Mittel vollständig an die Kommunen zur Schaffung von zusätzlichen Stellen weiter zureichen, statt damit Landesmittel zu reduzieren oder vorhandene Stelle kosmetisch aufzubessern.“
