Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz stärkt Antidiskriminierungsarbeit im Land
Zur geplanten Novelle des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Elke-Annette Schmidt:
„Diskriminierung ist leider Alltag für viele Menschen in unserem Land – ob wegen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung. Mit der neuen Ombudsstelle für Antidiskriminierung schaffen wir endlich eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene direkt unterstützt und ihre Anliegen sichtbar macht. Das ist ein wichtiger Schritt, um strukturelle Benachteiligung zu bekämpfen und die Rechte aller Bürger:innen zu stärken.
Wir als Fraktion Die Linke haben uns für eine solche Stelle eingesetzt und gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz dafür gekämpft. Dass sie nun direkt beim Bürgerbeauftragten angesiedelt wird, garantiert Unabhängigkeit und Nähe zu den Menschen.“
Hintergrund:
Die Novelle des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz sieht vor, eine Ombudsstelle für Antidiskriminierung einzurichten. Diese soll Betroffenen von Diskriminierung eine niedrigschwellige Anlaufstelle bieten und die Antidiskriminierungsarbeit im Land strukturell stärken.
