Unsere 3-Jahres-Bilanz

Was wir für Euch erreicht haben

Seit 3 Jahren setzen wir uns im Land für Euch ein. In Zeiten von Krisen, Kriegen und Inflation kämpfen wir für Stabilität und soziale Gerechtigkeit.
Das haben wir für Euch bisher erreicht:

3-Jahres-Bilanz für Rot-Rot

Was wir für Euch erreicht haben

  • Das Bildungsministerium hat unter Ministerin Simone Oldenburg in den zurückliegenden drei Jahren tiefgreifende Reformen im Bildungssektor umgesetzt. Schwerpunkte liegen auf der Verbesserung von Schulen und Kitas, der Digitalisierung, der Förderung von Chancengerechtigkeit, der Inklusion und der Stärkung der beruflichen Orientierung. Damit wurden und werden nachhaltige Impulse für die Zukunft gesetzt.
  • Lehrkräfteversorgung: Maßnahmen gegen den Personalmangel. Die Sicherstellung der Lehrkräfteversorgung ist eine der größten Herausforderungen. Die Landesregierung hat seit 2021 1167 zusätzliche Personen eingestellt, darunter Lehrkräfte, Vertretungskräfte, pädagogische Fachkräfte und Verwaltungspersonal. So werden Lehrkräfte entlastet und die pädagogische Arbeit wird gestärkt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Qualifizierung des Seiteneinstiegs: Durch die 15-monatige Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die anschließende dreijährige Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) werden Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger gezielt auf den Schuldienst vorbereitet. Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden dabei bereits während der Ausbildung fest angestellt.
  • Ältere Lehrkräfte werden durch frühzeitig gewährte Altersanrechnungsstunden entlastet. Lehrkräfte, die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) unterrichten, erhalten finanzielle Zuschläge, insbesondere wenn sie in ländlichen Regionen arbeiten. Ein Modellversuch ab 2025 sieht zudem die Einstellung von 50 multiprofessionellen Fachkräften (mpF) vor, die Lehrkräfte in heterogenen Klassen und bei inklusiven Aufgaben unterstützen.
  • Digitalisierung. Mecklenburg-Vorpommern als Vorreiter. Die Digitalisierung des Bildungssystems wurde stark vorangetrieben. Durch den DigitalPakt Schule flossen 99,2 Mio. Euro Bundesmittel sowie 10 Mio. Euro Landesmittel in die technische Ausstattung der Schulen. Damit wurden moderne digitale Geräte, Lernplattformen und Netzwerktechnik finanziert.
  • Ein herausragendes Projekt ist die Digitale Landesschule, die bundesweit einzigartig ist. Seit Oktober 2024 bietet sie Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 an. Dieses Angebot erreicht jährlich bis zu 14 000 Schülerinnen und Schüler. Selbstlernangebote und digitale Prüfungsvorbereitungskurse ergänzen das Programm. Bis 2028 sollen digitale Unterrichtsangebote für alle Fächer und Schulstufen bereitgestellt werden.
  • Curriculare Reformen. Stärkung der Kernkompetenzen. Um die Grundkompetenzen zu fördern, wurde ab dem Schuljahr 2024/2025 ein tägliches 20-minütiges Leseband für alle Grundschulen eingeführt. Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 jeweils eine weitere Unterrichtsstunde in Deutsch und Mathematik. Für die Sekundarstufen wird ab 2025/2026 eine neue Stundentafel eingeführt, die den Fokus auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch legt.
  • Ein neues Sprachbildungskonzept zielt darauf ab, die sprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler zu stärken. In den höheren Jahrgangsstufen wird die sprachliche Bildung durch die Digitale Landesschule und spezielle Vertretungsangebote ergänzt.
  • Inklusion und Förderschulen. Wir setzen auf die schrittweise Umsetzung der Inklusion. Bis spätestens 2030 sollen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen aufgelöst werden. Schülerinnen und Schüler verbleiben während des Übergangs in ihren bisherigen Lerngruppen, während jahrgangsweise neue inklusive Lerngruppen ab der 3. Klassestufe aufgebaut werden.
  • Lehrkräfte werden durch Fortbildungen, Handreichungen und die Zusammenarbeit mit multiprofessionellen Teams unterstützt. Dies soll sicherstellen, dass Inklusion nicht nur organisatorisch, sondern auch pädagogisch erfolgreich umgesetzt wird.
  • Berufliche Orientierung: Frühzeitige Förderung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der beruflichen Orientierung. Ab 2025/2026 wird ein neues Berufsorientierungskonzept verbindlich umgesetzt, das bereits in der Kita beginnt. Kinder erhalten altersgerechte Einblicke in verschiedene Berufsfelder, die in der Schule durch Praktika, Projekttage und betriebliche Kooperationen vertieft werden.
  • An Regionalen Schulen wird zusätzlich ein Praxislerntag eingeführt, der Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 wöchentlich Einblicke in berufspraktische Tätigkeiten ermöglicht. Gymnasien sind verpflichtet, ebenfalls Angebote zur beruflichen Orientierung bereitzustellen, um Alternativen zum Studium aufzuzeigen. Schülerfirmen erhalten mehr Unterstützung.
  • Kitas: Gebührenfreiheit und Qualitätssteigerung. Die Gebührenfreiheit in Krippen, Kitas, Horten und Ferienhorten ist ein Meilenstein für die frühkindliche Bildung. Dies entlastet Familien finanziell und stellt sicher, dass jedes Kind Zugang zu frühkindlicher Förderung hat. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die höchste Betreuungsquote für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren (83 Prozent).
  • Die Qualität der Betreuung wurde durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:15 auf 1:14 verbessert. Gleichzeitig werden Auszubildende (ENZ-Ausbildung) im ersten und zweiten Jahr nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet. Dies erhöht die Zahl der verfügbaren Fachkräfte.
  • Mit speziellen Bildungsangeboten wie Aqua-Kitas, die Schwimmkurse anbieten, werden zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen. Die Sprachförderung bleibt ein weiterer Schwerpunkt: 141 Sprach-Kitas mit 156 Fachkräften betreuen 15 835 Kinder.
  • Schulbau und Infrastruktur. Zwischen 2024 und 2027 fließen 400 Mio. Euro in den Ausbau und die Modernisierung von Schulgebäuden. Seit 2016 wurden insgesamt 490 Bauprojekte mit einem Volumen von 742 Mio. Euro realisiert. Diese Investitionen sorgen für moderne, barrierefreie Lernumgebungen und unterstützen die Digitalisierung der Schulen.
  • Förderung besonderer Begabungen. Mit der Teilnahme an der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ wurden spezielle Förderprogramme für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler eingeführt. Bisher nehmen 28 Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern an dem Programm teil, das von 2018 bis 2028 läuft. In dieser Zeit werden individuelle Begabungen durch gezielte Programme in und außerhalb des Regelunterrichts gefördert.
  • Chancengleichheit durch Schulabschlüsse. Die rot-rote Landesregierung hat die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss von 10,6 Prozent im Jahr 2022 auf 9,6 Prozent im Jahr 2024 gesenkt. Dies entspricht einem Rückgang von 1579 Schülerinnen und Schülern (2022) auf 1413 (2024). Mit dem Projekt „Freiwilliges 10. Schuljahr“ haben Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die Möglichkeit, die Berufsreife zu erlangen. Seit dem Schuljahr 2023/2024 gibt es dieses Angebot nicht mehr an Förderschulen, sondern an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, um mehr Schülerinnen und Schülern diese Chance zu geben. Volkshochschulen bieten gebührenfreie Kurse an, um Schulabschlüsse wie die Berufsreife oder die Mittlere Reife auf dem zweiten Bildungsweg zu ermöglichen.
  • Bildung für kulturelle Vielfalt und Demokratie. Die Landesregierung setzt auf die Förderung kultureller Vielfalt und demokratischer Werte. So werden in Schulen Plattdeutsch-Projekte unterstützt, um das kulturelle Erbe zu bewahren. In Kooperation mit der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem wurden Fortbildungsangebote für Lehrkräfte gegen Antisemitismus eingerichtet. Insgesamt zielen diese Programme darauf ab, die Schülerinnen und Schüler zu weltoffenen und verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Die finanziellen Mittel, die für Gedenkstättenfahrten bereitstehen, wurden deutlich aufgestockt.

 

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  • Eines der wichtigsten Vorhaben der rot-roten Koalition war es, ein modernes Tariftreue- und Vergabegesetz zu erarbeiten. Das haben wir verabschiedet. Künftig ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Land und Kommunen die Zahlung von Tariflöhnen der Maßstab. Wir wollen, dass die Beschäftigten von ihrem Lohn gut leben können. Dafür reicht es nicht, Appelle an die Unternehmen zu richten, hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Und das wird er künftig auch tun. Dort, wo es keine tarifliche Regelung gibt, greift als unterste Haltelinie der neue Vergabemindestlohn in Höhe von 13,50 Euro.
  • Durch entschiedenes und zielgerichtetes Handeln konnten viele Arbeitsplätze in der maritimen Industrie erhalten werden. Um die Abwanderung vieler Fachkräfte nach der Insolvenz der MV-Werften zu verhindern, haben wir uns für die Einrichtung einer Transfergesellschaft eingesetzt, die auch aus Landesmitteln unterstützt wurde. Mit dem maritimen Zukunftskonzept liegt nun ein strategischer Leitfaden vor, der von zahlreichen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erarbeitet wurde. Mehr als 50 Maßnahmen wurden für die Zukunftsfelder der maritimen Industrie zusammengetragen, die es nun mit allen Akteuren umzusetzen gilt.  
  • Ausrichtung der Wirtschaftsförderung auf Nachhaltigkeit, faire Bezahlung und Stärkung der Tarifbindung. Wir haben die Fördergrundsätze für die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW) neu ausgerichtet. Unternehmen mit Tarifbindung und jene, die tarif- oder tarifgleich zahlen, erhalten eine höhere Förderung. Nachhaltige Vorhaben in Forschung und Entwicklung erhalten ebenfalls mehr Mittel.
  • Eine der größten Herausforderungen für die Unternehmen des Landes stellt der zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel dar. Nach jüngsten Erhebungen fehlen im Jahr 2030 etwa 60 000 Personen. Daher haben wir zeitnah nach Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die rot-rote Koalition eine umfassende Fachkräftestrategie in Auftrag gegeben und vorgelegt sowie einen Fachkräftebeirat einberufen. Mithilfe der erarbeiteten Papiere wird die rot-rote Koalition zielgerichtete Maßnahmen im Rahmen eines 4-Säulen-Konzeptes ergreifen: Attraktive Arbeitsbedingungen. Fachkräfte ausbilden und qualifizieren. Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen. Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen.  
  • Würdigung der Arbeit von Betriebs- und Personalräten durch einen Betriebs- und Personalrätepreis. In Mecklenburg-Vorpommern besteht in Sachen betrieblicher Mitbestimmung noch reichlich Nachholbedarf. Nur neun Prozent aller Betriebe im Land verfügen über einen Betriebsrat. Lediglich 38 Prozent der Beschäftigten werden von gewählten Betriebsräten vertreten. Dort, wo Betriebsräte wirken, sind die Arbeitsbedingungen besser, die Löhne fairer und die Produktivität höher. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei den Trägern der Sozialversicherung wählen einen Personalrat. Dieser garantiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie Beamtinnen und Beamten, dass auch in ihrer Dienststelle demokratische Grundsätze gelten. Er ist es, der ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und Dienstherrn vertritt. Interessenvertretung bedeutet auch im öffentlichen Dienst: Einsatz für korrekte Eingruppierungen, Fortbildung, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz oder Urlaub. Die rot-rote Landesregierung sieht die betriebliche Mitbestimmung als Erfolgsmodell und will diese würdigen und stärken. Dafür hat sie eine Betriebs- und Personalrätepreis ausgelobt, der 2024 zum zweiten Mal vergeben wurde.
  • Zur Beratung ausländischer Beschäftigter werden die Koalitionspartner die Unterstützung für die Arbeit der mobilen Beratungsstelle CORRECT fortsetzen.Im März 2023 wurde die Beratungsstelle personell durch eine ukrainische Mitarbeiterin verstärkt. Die Beratungsstelle ist für ausländische (Saison)-Beschäftigte von hoher Bedeutung, um sie über ihre in Deutschland geltenden Arbeitsrechte aufzuklären. Nicht selten kommt es bei der Beschäftigung von ausländischen Beschäftigten auch bei uns leider zu arbeitsrechtlichen Verstößen. Daher haben wir die wichtige Arbeit der Beratungsstelle gesichert.  
  • Ernennung eines Tourismusbeauftragten zur Stärkung der Branche. M-V ist Tourismusland.Die Branche hat eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Mehr als 130 000 Personen sind im Tourismus beschäftigt. Die Infrastruktur ist jedoch teilweise in die Jahre gekommen. Zudem hat die Corona-Pandemie Spuren hinterlassen. Auch der Arbeits- und Fachkräftemangel stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Daher wurde Mitte Juni 2023 der Geschäftsführer des Tourismusverbandes, Tobias Woitendorf, auch zum Tourismusbeauftragten berufen. 
  • Förderung von Gastronomiebetrieben im ländlichen Raum. Kleinere Kneipen im ländlichen Raum werden oft unterschätzt. Dabei haben sie neben der Versorgungsfunktion für Touristen auch eine wichtige soziale Funktion für die Einheimischen. Häufig sind sie einer der letzten Treffpunkte im Dorf. In der laufenden Förderperiode werden im Rahmen des ELER kleine Gastronomiebetriebe außerhalb von touristischen Hotspots im ländlichen Raum gefördert. Wir nutzen das Programm, machen es bekannt und tragen so dazu bei, diese Stätten, an denen gesellschaftliches Leben stattfindet, zu erhalten.
  • Erörterung von Mindeststandards für Wohnmobilstellplätze auf Campingplätzen und im öffentlichen Raum.Der Campingtourismus ist eine Boombranche. Die Corona-Jahre und die damit verbundene neu anzutreffende Sensibilität haben die Zahlen der Wohnwagen und Wohnmobilkäufe in Rekordhöhen getrieben. Was einerseits erfreulich ist, sorgt andererseits auch für Probleme. Es sind Anpassungen im Regelwerk und vor allem Mindeststandards in Sachen Brand- und Umweltschutz für Stellplätze unterschiedlicher Art erforderlich. Der Landtag hat die Landesregierung Mitte 2022 daher aufgefordert, kurzfristig mit den Kommunen und der Campingbranche im Land diese zu erarbeiten. Zudem wird die Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze auch an neue Trends und Bedürfnisse (wie Tiny-Houses) angepasst.
  • Präventionspreis M-V.Während das betriebliche Gesundheitsmanagement in großen Unternehmen inzwischen fester Bestandteil der Unternehmenskultur ist und sich auch in mittelständischen Betrieben viel in Sachen Gesundheitsförderung getan hat, gibt es im Bereich der Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) noch akuten Handlungsbedarf. Etwa 87 Prozent der Unternehmen im Land zählen zu den Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU). Sie haben in der Regel weniger als 10 Beschäftigte. Lediglich rund 0,3 Prozent der Unternehmen haben mehr als 250 Beschäftigte. Oft werden die kleinen Betriebe von einer Person geführt, die für alles verantwortlich ist. Da bleiben zumeist wenig Zeit und Mittel, sich neben dem Kerngeschäft um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern. Den Verantwortlichen fehlt vor allem das Wissen, was betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet. Auch wer dafür angesprochen oder als Kooperationspartner gewonnen werden kann, ist wenig bekannt. Deshalb werden wir ab dem Jahr 2025 einen Präventionspreis ausloben, der gute Beispiele bekannt machen und für die betriebliche Gesundheitsfürsorge werben soll.

 

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  • Chancen Wasserstofftechnologien nutzen. IPCEI-Projekte im Land umsetzen. Land stellt fast 170 Mio. Euro für Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft bereit – Land kofinanziert damit Bundesmittel für fünf IPCEI-Projekte. Die EU hat für die Förderung grünes Licht gegeben. Damit wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen. Unterstützt werden auch Forschung und Entwicklung „Forschungsfabrik Wasserstoff“ sowie bei der Förderung von Unternehmen als Kofinanzierung Bundesförderung für Wasserstoff-Tankinfrastruktur.
  • Häfen Rostock und Sassnitz-Mukran bei ihrer Entwicklung zu Industriestandorten zur Nutzung und Herstellung von Wasserstoff aus EE unterstützen – von EU und Bund Beitrag einfordern. Mecklenburg-Vorpommern leistet einen erheblichen Beitrag zur Energiesicherheit Deutschlands. Über den Hafen Rostock wird die Raffinerie PCK Schwedt mit Rohöl versorgt, Hafenumbau und Pipelineertüchtigung erfolgen mit maßgeblicher Unterstützung des Bundes. Das LNG-Terminal Mukran dient der Versorgungssicherheit. Der Bund betont nach wie vor die Notwendigkeit des umstrittenen Vorhabens. Für die Zukunft setzt Mecklenburg-Vorpommern auf die Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien und den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft. Zum genehmigten Wasserstoffkernnetz gehören die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fliegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark. Wir bemühen uns um Aufnahme weiterer Abschnitte. Ein Teil der bestehenden Gasleitungen soll für eine spätere Wasserstoffnutzung umgerüstet werden, zudem erfolgt eine Netzerweiterung. Für Investitionen und eine Transformation für spätere Wasserstoffnutzung gibt es Bundesunterstützung.
  • Bis 2035 rechnerisch Versorgung für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen decken; Solar- und Windenergieausbau an Land beschleunigen; ebenso auf See. Verstärkte Nutzung PV-Dachflächen. LEP fortschreiben - Freiflächen-Photovoltaik 5000 ha, darüber hinaus zugleich auch landwirtschaftliche Nutzung. Mit einem ganzen Bündel verschiedener Maßnahmen wurden Verfahren für Genehmigungen von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik beschleunigt und wird der Genehmigungsstau abgebaut. Grundlagen für die Ausweisung von Windenergiegebieten wurden geschaffen, die nach landeseinheitlichen und festen Kriterien erfolgen soll. Eine Teilfortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms für Freiflächen-Photovoltaik startet. Dabei ist uns der Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche ein wichtiges Anliegen.
  • Jahrelange Forderungen und Bemühungen um eine bundesweit solidarische Wälzung der für das Einsammeln EE notwendigen Netzkosten (Verteilnetzebene) haben endlich Erfolg. Ab 2025 sinken die Netzentgelte dort, wo der Ausbau der Erneuerbaren vorankommt. Der Bund muss dafür sorgen, dass die Netzentgelte für die Übertragungsnetze ebenfalls sinken.

 

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  • Die Mobilitätswende wurde eingeleitet, Nahverkehrsangebote verbessert. Durch den Einsatz zusätzlicher Regionalisierungsmittel wurde das SPNV-Angebot gestärkt. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 hat das Land 1,2 Millionen Leistungskilometer wurden mehr bestellt, was einer Steigerung um sieben Prozent entspricht. Ziel ist ein Stundentakt auf allen Hauptstrecken und ein Zwei-Stundentakt auf den Nebenstrecken. Mit den Regionalbuslinien wird zudem ein neues, über Kreisgrenzen hinweg gehendes Angebot etabliert. Dafür stellt das Land 2,05 Euro je Fahrplankilometer bereit und schafft somit einen Anreiz, weitere solcher Linien neu aufzubauen. Zwischen Schwerin und Sternberg sowie Sternberg und Güstrow sind bereits Busse am Start. Weitere Linien, wie Sanitz–Grimmen–Greifswald und Königstuhl–Saßnitz–Klein Zicker, werden folgen. Die geplanten Linien sollen stündlich oder zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren, auch an den Wochenenden und außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Dabei müssen einheitliche Qualitätsstandards in Sachen Fahrgastinformation, Barrierefreiheit, Tarif und Vertrieb erfüllt werden.
  • Landesweites Rufbussystem gestartet. Neu ist auch die Einführung eines landesweiten Rufbussystems mit einheitlichen Bedienzeiten und Angebotsstandards. Dabei müssen bislang schon bestehende Angebote harmonisiert und integriert sowie neue geschaffen werden. In vier Landkreisen fährt der Rufbus bereits flächendeckend, die beiden Landkreise in Vorpommern arbeiten daran. So soll auch die „letzte Meile“ im Flächenland M-V vernünftig angebunden werden.
  • Sicherung Azubiticket, Seniorenticket sowie Deutschlandticket. Das Deutschlandticket muss Bestand haben, auch über 2025 hinaus. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung des Deutschlandtickets und unterstützt weiterhin auch mit jeweils 20 Euro monatlich jedes Azubi- und Seniorenticket. Das Land unterbreitet damit ein besonderes Angebot für zwei wichtige Zielgruppen. Beide sollen in die Lage versetzt werden, zu einem günstigen Preis mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutschlandweit mobil zu sein. Die einen im Rahmen ihrer Ausbildung und beide im Rahmen ihrer Freizeit. Das eingeführte Deutschlandticket ist aus Kundensicht ein Erfolgsmodell. Damit es dabei bleibt, muss die Mitfinanzierung durch den Bund dauerhaft gesichert werden. Steigende Kosten zwingen dazu, den Preis auf 58 Euro anzuheben.
  • Mit einem digitalen Ticket durchs Land – landesweit durchgängige Auskunft und Buchbarkeit für Fahrten unter Dachmarke M-V. Mit Hochdruck wird an der Digitalisierung des ÖPNV gearbeitet, um E-Ticketing sowie den Erhalt aller Informationen unabhängig davon, ob Kunden per Bahn, Bus oder Rufbus unterwegs sind in Echtzeit zu ermöglichen.
  • Reaktivierung Darßbahn und Südanbindung Insel Usedom. Die Planfeststellung für die Abschnitte der Darßbahn ist erfolgt bzw. in Arbeit. Die Kosten-Nutzen-Analyse bescheinigt dem Vorhaben erfreulicherweise einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Da Bund und Land die Förderung sichern, kann man mit Stolz sagen, die Darßbahn kommt! Auch das zweite große Reaktivierungsprojekt nimmt weiter Fahrt auf. Die Südanbindung der Insel Usedom per Bahn ist neu in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Das Land will mit der Grundlagenplanung in Vorleistung gehen, um das Vorhaben zu beschleunigen. Die Zuständigkeit liegt allerdings ausschließlich beim Bund.
  • Südbahn Saisonverkehr verbessern. Gutachten 2024, um Perspektiven nach 2027 auszuloten. Wir arbeiten zielstrebig weiter an der Verbesserung des Angebotes. Unser Ziel bleibt es, die Wiederbestellung der Verkehre im Regelbetrieb zu erreichen. Bis dahin muss der Saisonverkehr auch weiterhin eine länderübergreifende Verbindung enthalten. Wir warten gespannt auf die Ergebnisse einer beauftragten Potenzialanalyse für das Streckennetz der Südbahn sowie in Nord-Süd-Richtung unter Einbeziehung der Prignitz-Region. Diese schließt Untersuchungen zum Investitionsbedarf für eine Ertüchtigung der Strecke ein. Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung folgt, wird leider erst 2025 vorliegen.
  • Fördermittel für den Radverkehr sichern, AGFK unterstützen. Der Radverkehr gewinnt seit Jahren an Bedeutung, ob im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub. Deshalb sind Investitionen in die Radinfrastruktur von großer Bedeutung. Gerade kleineren Gemeinden fehlt jedoch oft die Erfahrung oder die Kapazität für die Beantragung von Infrastrukturfördermitteln. Daher brauchen sie Hilfe, die wir ihnen jetzt dauerhaft verstetigt angedeihen lassen. Mit zusätzlichen Mitteln soll deshalb die AGFK M-V vor allem eine Fördermittel- und Planungsberatung für Kommunen anbieten. Die Beratung der Arbeitsgemeinschaft kann dabei von allen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht auf die Mitglieder beschränkt. So haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, von dem Wissen und der Erfahrung der engagieren Mitarbeitenden zu profitieren.

 

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  • Mietpreisbremse und Kappungsgrenze werden in Rostock und Greifswald aufrechterhalten – solange dies die Kommunen unterstützen. Gutachten stellte Voraussetzungen für Mietpreisbremse fest (Kriterien für angespannten Wohnungsmarkt treffen zu – steigende Nachfrage, kaum Leerstand, Wohnkostenbelastung), weitere Notwendigkeit vorhanden. Rostock und Greifswald verlängern. Eine Mietpreisbremse wird auch für weitere Regionen geprüft. Voraussetzung für künftige Mietpreisbremsen ist eine geänderte bundesgesetzliche Regelung. Wir treten für einen bundesweiten Mietendeckel ein.
  • Für die soziale Wohnraumförderung stehen erheblich mehr Mittel bereit. Die Förderrichtlinien enthalten einen Baupreisindex, im Frühjahr 2024 wurden erstmals die Förderhöhen der Preisentwicklung angepasst und um 22 Prozent angehoben. In den Wohnungsbestand kann landesweit investiert werden, auch in den Plattenbau im Dorf.
  • Es erfolgt eine vollständige Entlastung der Kommunen und kommunalen Wohnungsgesellschaften von DDR-Altschulden. Dafür stehen jährlich 25 Mio. Euro bereit. Ein Zeitplan gibt betroffenen Kommunen Planungssicherheit.

Die seit 2023 wirksame Wohngeldreform sorgt dafür, dass prognostiziert dreimal so viele Haushalte Wohngeld beziehen können. Bund und Land teilen sich die Kosten.

 

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  • Moorschutz.Es wurde eine Taskforce Moorschutz inklusive fünf Fach-Arbeitsgruppen gebildet. Aufbau und Einrichtung einer Moorschutzagentur mit Bundes- und Landesmitteln abgeschlossen. Personelle Verstärkung im Bereich Moorschutz erfolgt. Agrarförderprogramm für Landwirtschaft mit angehobenen Wasserständen auf Moorflächen erarbeitet.
  • Klimaschutzgesetz. Wird gegenwärtig unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Der Antrag „Klima- und Naturschutz gemeinsam denken – Photovoltaikanlagen auf Moorflächen zulassen“ ist beschlossen.
  • Wald/Jagd.Die Nutzung des Jagdkatasters durch die gemeinnützigen Jagdgenossenschaften stellen wir kostenfrei. Die Novelle des Jagdgesetzes ist erfolgt, die Novelle des Waldgesetzes in Vorbereitung. Das Landesjagdrecht setzt auf nachhaltigen Waldumbau, der Wolf ist in das Jagdrecht übernommen. Der Antrag „Wolfsmanagement auf Absenkung des Schutzstatus des Wolfes vorbereiten – Aufklärung und Prävention weiterhin in den Fokus stellen“ ist beschlossen.
  • Bundesratsinitiative zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Borchert-Kommissiongestartet.Bestandteile der Initiative sind auch Forderungen nach Entbürokratisierung für die Landwirtschaftsbetriebe und einer längeren Übergangsfrist für die Abschaffung des Agrardieselprivilegs. An Alternativen zum Diesel muss geforscht und diese in die Praxisreife überführt werden.
  • Landeseigene Flächen werden nicht privatisiert und vorrangig für ökologischen Landbau verpachtet. Es erfolgt kein Verkauf. Die Verpachtungskriterien des Landes sind auf die Ziele des Koalitionsvertrages ausgerichtet. Zehn Prozent der landeseigenen Agrarflächen werden aus der Nutzung genommen, um Projekte für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Aufforstung umzusetzen.
  • Förderung der Landwirtschaft bei Umstellung auf emissionsärmeres Wirtschaften. Antrag „Die Agrarförderung des Landes weiterentwickeln und erneuern“ im März letzten Jahres beschlossen, Agrarförderprogramme erarbeitet. Antrag zur GAK im November 2023 vorgelegt.
  • Bekämpfung Afrikanische Schweinepest (ASP) und Aviäre Influenza (AI, „Vogelgrippe““)Antrag Ende 2021 beschlossen und in ständiger Umsetzung.
  • Wir setzen das Landeswaldprogramm um und werden dafür mindestens fünf Mio. Bäume pflanzen sowie die neue Waldstiftung stärken und weiterentwickeln, um Waldmehrung, Bürgerpartizipation und Waldpädagogik gezielt auszubauen. Neuaufforstung läuft auf Landesflächen, Novelle Landeswaldgesetz in Arbeit, die Waldstiftung MV ist arbeitsbereit.
  • Der Landeswald soll als Dauerwald nach ökologischen Kriterien noch vielfältiger, gemischter und standortbezogener bewirtschaftet werden. DieNovelle des Landesjagdgesetzes ist umgesetzt. Sie ist ein wichtiger Schritt, der eine natürliche Waldverjüngung ohne teure Schutzmaßnahmen ermöglichen soll.
  • Die Koalition unterstützt Schul- und Kita-Gärten sowie die außerschulischen Lernorte der Umweltbildung und Waldpädagogik. Teil der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ ist die Gründung der Waldstiftung mit einem Stiftungsvermögen von 2 Mio. Euro. Zooschulen und außerschulische Lernorte werden ständig unterstützt.

Kontakt und mehr Informationen zum Fachpolitiker Daniel Seiffert

Kontakt und mehr Informationen zum Fachpolitiker Dirk Bruhn

  • Kulturpolitische Leitlinien. Die Landesregierung hat in einem zweijährigen Prozess zehn kulturpolitische Leitlinien entwickelt, die alle Aspekte des kulturellen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern abdecken. Diese Leitlinien wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Zivilgesellschaft erarbeitet. Sie definieren klare Ziele, wie: Förderung von Kunst und Kultur als Ausdruck demokratischer Werte; Vereinfachung von Zugängen zu kulturellen Angeboten, Förderung der Diversität im Kulturbereich; Nachhaltigkeit und digitale Transformation als zentrale Elemente der Kulturentwicklung. Die Leitlinien dienen als Grundlage für eine langfristig konzipierte, strategisch ausgerichtete Kulturpolitik.
  • Erleichterung der kulturellen Projektförderung. Eine der größten Errungenschaften ist die Entbürokratisierung der kulturellen Fördermittelvergabe. Kulturakteure, deren Projekte mit bis zu 50 000 Euro gefördert werden, profitieren von vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren. Dies kommt vor allem kleineren Initiativen und Projekten in ländlichen Räumen zugute.
  • Regionale und überregionale kulturelle Highlights. MV-Kinotag (März 2024): Der erste landesweite Kinotag feierte die Bedeutung des Films als Kulturmedium. Kinos im gesamten Bundesland zeigten Werke mit einem besonderen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern, wodurch nicht nur das Filmschaffen, sondern auch die Identität des Landes hervorgehoben wurde.
  • Caspar-David-Friedrich-Jahr. Das Jahr 2024 markiert den 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich, einem der bedeutendsten Maler der deutschen Romantik. Mit einem Budget von einer Mio. Euro wurde ein umfassendes Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Friedrichs Werke werden in einem internationalen Kontext präsentiert, was die kulturelle Strahlkraft Mecklenburg-Vorpommerns stärkt.
  • Würdigung von Fritz Reuter und Uwe Johnson: Das literarische Erbe von Fritz Reuter und Uwe Johnson wurde ebenfalls in den Fokus gerückt.
  • Barrierefreiheit und kulturelle Teilhabe. Der neu eingerichtete Teilhabefonds stellt 100 000 Euro bereit, um Barrieren im Kulturbereich abzubauen. Der Fonds fördert: Verbesserungen der Zugänglichkeit von Veranstaltungsorten, inklusive Kulturprojekte, barrierefreie digitale Angebote. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen.

Ehrenamt und kulturelles Engagement. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es über 400 Kulturfördervereine, in denen sich rund 150.000 Menschen ehrenamtlich engagieren. Diese Vereine tragen wesentlich zur kulturellen Vielfalt des Landes bei, insbesondere in ländlichen Regionen. Der „Tag der Kulturfördervereine“ bot eine Plattform für Austausch und Vernetzung. Mecklenburg-Vorpommern belegt mit 25 Kulturfördervereinen pro 100.000 Einwohner bundesweit den fünften Platz.

 

Kontakt und mehr Informationen zur Fachpolitikerin

  • Landeshochschulgesetz. Qualität und Fairness. Das neue Landeshochschulgesetz brachte umfassende Änderungen, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Qualität der Forschung und der Förderung von Chancengleichheit abzielen. Die zentralen Punkte sind: Wissenschaftliche Betreuung: Hochschulen müssen innerhalb von zwei Jahren verbindliche Regelungen für die Betreuung von Promovierenden einführen, um die Promotionsqualität zu sichern.
  • Arbeitsbedingungen: Befristete Verträge für wissenschaftliche Mitarbeitende müssen eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben, wobei mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für Promotionsvorhaben verwendet werden darf.
  • Geschlechtergerechtigkeit: Mithilfe des Kaskadenmodells wird der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht. Bei der Besetzung von Professuren und anderen Positionen wird die unterrepräsentierte Geschlechterquote auf der jeweils nächstniedrigeren Qualifikationsstufe berücksichtigt.
  • Finanzielle Ausstattung. Die Landesregierung hat den Hochschulen und Universitätskliniken für den aktuellen Planungszeitraum rund 2 Mrd. Euro zugesichert. Diese Mittel sichern den Betrieb und die Weiterentwicklung der Hochschulen, Investitionen in neue Forschungsgeräte und Labore und die Finanzierung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“.
  • Förderung von Frauen und Diversität. Der Frauenanteil in akademischen Spitzenpositionen wird durch gezielte Programme erhöht. Dies umfasst Mentoring, spezifische Förderlinien und die Umsetzung geschlechtergerechter Einstellungsverfahren.
  • Stärkung der Forschung. Deutsches Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit: Mit der Einrichtung eines Standortes in Greifswald/Rostock wird Mecklenburg-Vorpommern eine Schlüsselrolle in der Gesundheitsforschung für Kinder und Jugendliche zugewiesen. Über 50 Wissenschaftler forschen an Themen wie Prävention, Entwicklungsstörungen und Versorgungslücken in ländlichen Regionen.
  • Künstliche Intelligenz (KI). Die Zusammenarbeit mit Frankreich im Bereich der KI-Forschung wurde vertieft. Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich als europäischer Akteur in diesem Zukunftsbereich. Drei Hochschulen sind bereits Teil der Europäischen Hochschulallianzen, die gezielt KI-Projekte fördern.
  • Antisemitismusprävention.Ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung. Landesaktionsplan gegen Antisemitismus: Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das folgende Bereiche abdeckt: Sicherheitsmaßnahmen: Schutz jüdischer Einrichtungen; Bildungsarbeit: Einführung verpflichtender Inhalte zur Antisemitismusprävention in der Lehrkräftebildung; Förderung jüdischer Kultur: Unterstützung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen. Die Maßnahmen sind Teil einer langfristigen Strategie, die jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern stärkt und schützt.
  • Reform der Lehrkräfteausbildung. Das Lehramtsstudium wird attraktiver. Umfassenden Reform wurden eingeleitet: Einführung gemeinsamer Studiengänge für Gymnasien, Regionalschulen und Gesamtschulen; Ausbau von Studienplätzen in MINT-Fächern; frühere und intensivere Praxisphasen durch Mentoring-Programme.
  • Quereinstieg erleichtert. Durch die Einführung neuer Masterprogramme sollen Quereinsteigerinnen und -einsteigern gezielt für den Lehrberuf qualifiziert werden. Dies betrifft vor allem Fachkräfte mit bereits abgeschlossenem Studium in MINT- und ästhetischen Fächern.
  • Gesellschaftliche Teilhabe. Inklusion und kulturelle Bildung. Förderung kultureller Bildung: Der Zertifikatskurs „Forum Kulturelle Bildung“ qualifiziert Akteure für die Arbeit in Schulen, Vereinen und kulturellen Einrichtungen. Bislang wurden 15 Kulturvermittler ausgebildet.
  • Kulturelle Bildung als integratives Konzept. Ein Runder Tisch entwickelte ein Rahmenkonzept für kulturelle Bildung, das auf die Bedarfe in Mecklenburg-Vorpommern zugeschnitten ist. Dieses Konzept zielt auf eine stärkere Verankerung von Kunst und Kultur in der schulischen und außerschulischen Bildung.

 

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  • Für mehr Mitbestimmung junger Menschen hat Rot-Rot das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt.
  • Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wurde verabschiedet. Es sichert jungen Menschen die Beteiligungsmöglichkeit an Entscheidungen in ihren Kommunen sowie auf Landesebene zu. Außerdem sollen die Kommunen laut Gesetz Gremien für Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Eine Geschäftsstelle des Landes für Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt geeignete Verfahren und begleitet Beteiligungsprozesse.
  • Die eingesetzte Enquete Kommission „Jung sein in M-V“ hat dem Landtag einen Zwischenbericht „Gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen“ mit Handlungsempfehlungen vorgelegt.
  • Der Dialogprozess zur Erarbeitung eines Landeskinderschutzgesetzes M-V mit dem Kinderschutzbund und anderen Akteuren ist eingeleitet, es soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
  • Die Fort- und Weiterbildung der Kinder- & Jugendhilfe wird ausgebaut. Die Finanzierung des Vereins Schabernack ist gesichert. Seit 2023 wird er institutionell gefördert. Für das laufende und für das kommende Jahr stehen jeweils 689 000 Euro zur Verfügung. 
  • Auch die Medienkompetenz der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe wird gestärkt, digitale Lehr- und Lernangebote für Fachkräfte wurden verstetigt. Im Strategiefonds sind Mittel für „Medienkompetenz" und „Ausbildung von Medienpädagogen für die Jugendhilfe“ eingestellt. Die Angebote sind im Fortbildungsangebot von Schabernack verankert.
  • Das ESF-finanziertes Landesprogramm Schulsozialarbeiter wird mindestens auf dem jetzigen Niveau fortgeführt.

 

Kontakt und mehr Informationen zum Fachpolitiker

  • Für eine bessere Teilhabe und Steigerung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren haben wir das Seniorenticket eingeführt.
  • Der Runde Tisch gegen Einsamkeit hat auf Beschluss des Landtags seine Arbeit in Arbeitsgruppen aufgenommen und wird seine Ergebnisse in Kürze vorlegen. Ziel ist es, ein landesweites „Bündnis gegen Einsamkeit“ zu schaffen.
  • Wir fördern die Weiterbildung von Seniorinnen und Senioren u. a. als Senior-Trainerinnen und zur Erweiterung der Medienkompetenz (Silver-Surfer) sowie die Erarbeitung von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten.
  • Wir haben im Bundesrat einer Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent zugestimmt.

 

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  • Wir haben die Schulgeldfreiheit für die nichtakademischen Gesundheitsberufe, einschließlich der Kranken- und Altenpflege ab dem 1.1.2024 eingeführt.
  • Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, erreichbaren und langfristig finanzierbaren Gesundheitsversorgung und zum Erhalt aller Krankenhausstandorte unterstützt das Land die Träger der Krankenhäuser.
  • Auf Beschluss des Landtags hat die Gesundheitskommission des Landes die Arbeit aufgenommen. Sie prüft die Umsetzungsmöglichkeiten der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“.
  • Durch die Umsetzung des Bund-Länder-Paktes wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in M-V gestärkt. 
  • Die Betreuungsvereine wurden im Jahr 2023 stärker gefördert als je zuvor. Seit 2024 stehen eine Mio. Euro zur Verfügung.

 

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  • Ehrenamtsmessen sowie 45 Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren in den Regionen sind enorm wichtig für das Engagement in vielen Bereichen. Deshalb werden sie gefördert.
  • Wir unterstützen und fördern das ehrenamtliche Engagement durch die Ehrenamtskarte, die Verleihung des Engagement-Preises und die Förderung der MitMachZentralen.
  • Die Arbeit der Ehrenamtsstiftung und des Ehrenamtes stärken wir auch durch die Aufstockung der finanziellen Mittel.

 

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  • Wir haben ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz geschaffen, mit dem die Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren gestärkt werden. Mit dem Gesetz wird auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefördert.
  • Das Amt der Integrationsbeauftragten hat sich bewährt und wird von uns fortgeführt. Die Integrationsbeauftragte leistet eine wertvolle und engagierte Arbeit.
  • Die migrantischen Vertretungen sowie Projekte sind wichtig bei der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Die Vertretungen werden unterstützt und gefördert.
  • Initiativen des Landes zur Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu Sprachkursen und für einen Übergang aus dem Asylsystem in die Erwerbsmigration wurden zu Beschlüssen der Integrationsministerkonferenz.

 

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  • Erarbeitung eines gleichstellungspolitisches Rahmenprogramms und Beteiligung Zivilgesellschaft.Die Arbeitsgruppen haben über das Jahr 2023 in mehreren Runden gearbeitet. Aktuell laufen die Absprachen mit den beteiligten Häusern.
  • Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt zu Landesstrategie Istanbul-Konvention weiterentwickeln.Im April 2024 wurden die Ergebnisse der Evaluation des bestehenden Beratungs- und Hilfenetzes vorgestellt. Das ist die Grundlage für eine Fortschreibung des Dritten Landesaktionsplans zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, an der gegenwärtig gearbeitet wird.
  • Seit dem Jahr 2023 ist der Internationale Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag.

 

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  • Der „Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ wurde fortgeschrieben. Die Ergebnisse wurden dem Landtag übergeben. Der Plan wird nun mit Leben erfüllt.

 

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  • Neue Regelung zur Ersatzfreiheitsstrafe für M-V. Um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, wurde die Tilgungsverordnung an die bundesgesetzliche Rechtslage angepasst. Mit sechs Stunden freier Arbeit kann nun ein Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe getilgt werden. Härtefälle, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungsaufgaben, werden besser berücksichtigt.
  • Psychologische Hilfe für Beschäftigte in der Justiz. Die psychologische Krisenintervention für Beschäftige des Justizapparates war ein Modellprojekt, welches verstetigt wird. Beschäftige können nach traumatisierenden Dienstvorfällen psychologisch unterstützt werden.
  • Erhalt aller Gerichtsstandort in M-V. Stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Justiz, vor allem auch mit Hilfe der Digitalisierung und Nutzung der E-Akte. Es wurde die Möglichkeit zum Teilzeitreferendariat geschaffen, die Ausbildung zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger wurde angepasst. Bedarfsgerechte Einstellungsmöglichkeiten für Proberichter und Proberichterinnen. Investitionen in das Gerichtszentrum in Schwerin 29,6 Mio. Euro und in das Amtsgericht Greifswald 5,7 Mio. Euro. Sicherheitstechnik wird an den Justizvollzugsanstalten Neustrelitz und Stralsund in einem Wertumfang von 13,2 Mio. Euro bzw. 6,9 Mio. Euro erneuert.
  • Verbesserungen im Justizvollzug. Der Verpflegungssatz für Inhaftierte wird von derzeit 3,80 Euro pro Tag um knapp 30 Prozent angehoben. Die Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen wird weiter gestärkt. Einstellung von neuen Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und somit auch Verjüngung der Belegschaft.
  • Einführung der Justizassistenz im Rechtsreferendariat. Wissenschaftliche Mitarbeitende an den Gerichten im Land erhalten gute Einblicke in die Justiz. Referendarinnen und Referendare können praktische Erfahrungen sammeln, sich noch besser qualifizieren, dabei helfen, Gerichte zu entlasten und werden dafür zusätzlich entlohnt.
  • Referendariat in Teilzeit. Eine weitere spürbare gleichstellungspolitische Maßnahme, die Justizministerin Jacqueline Bernhardt auf den Weg gebracht hat, ist die Möglichkeit, dass angehende Juristinnen und Juristen ihr Referendariat in Teilzeit absolvieren können. Damit wird die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben gestärkt.
  • Einführung des Ehrenamtspreises für Justiz. Der Preis wurde eingeführt, um den engagierten Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich zu danken und ihre Arbeit zu würdigen.
  • Mit der möglichst raschen Umsetzung des E-Examens für Juristinnen und Juristen wird die Ausbildung im digitaler, moderner und inklusiver. Bis spätestens Ende 2030 sollen alle Prüfungen vor dem Landesjustizprüfungsamt digital erfolgen.

 

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  • Besonders für Kinder und Jugendliche spielen neben dem Vereinssport auch die Angebote in Schulen eine bedeutende Rolle. Ergänzend zum regulären Lehrplan werden zahlreiche sportbezogene Projekte an Schulen umgesetzt. 
  • Initiativen „Kinderbewegungsland“ und „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ werden weiter gefördert. Die Landesinitiative „M-V kann schwimmen“ wurde verlängert und der Schwimmunterricht in der Schule wird durch das Bildungsministerium gestärkt.
  • Um diese Entwicklung weiter voranzutreiben, hat die Landesregierung die Fördermittel für das Landesprogramm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ ab 2024 deutlich erhöht. Die jährlichen Zuwendungen steigen um mehr als 50 Prozent auf 380 000 Euro. Mit diesem Budget können Vereine künftig verstärkt kooperative Sportgruppen an Schulen anbieten. So erhalten Kinder zusätzliche Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen und ihre motorischen, sozialen und gesundheitlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln.
  • Wir bekennen uns auch zur Unterstützung von Olympia- und Bundesstützpunkten und setzen uns für deren Erhalt ein.
  • Finanziell wurde die Sportförderung kontinuierlich erhöht. Für das Jahr 2024 sind Mittel in Höhe von 12,84 Mio. Euro vorgesehen, eine Steigerung gegenüber den 11,95 Mio. Euro im Vorjahr.
  • Zusätzlich unterstützt die Landesregierung den Bau von Sportstätten und fördert den Freizeit-, Breiten-, Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. Für die allgemeine Sportförderung stehen jährlich 8,95 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Mittel werden für den Erwerb von Großgeräten, die Stärkung des Ehrenamts sowie die Förderung der Integration und des Kinder- und Jugendsports bereitgestellt.
  • Höhere allgemeine Förderung des Sportes in den Jahren 2024/25 und Aufstockung hauptamtlicher Stellen im Sport. Dynamisierung für Personalausgaben des Landessportbundes und des Olympiastützpunktes, um Tarifsteigerungen aufzufangen. 

 

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  • Wir klären auf und ziehen Konsequenzen. Wir treiben die Aufklärung im Untersuchungsausschuss zum NSU und weiteren rechtsterroristischen Gruppen in M-V weiter voran. Nach dem vorläufigen Ende der Untersuchungen zum NSU-Komplex haben wir Verantwortung übernommen, indem wir auch einen Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen und Angehörigen Mehmet Turguts eingerichtet haben. Nun richten wir unseren Fokus insbesondere auf die Aufarbeitung der Skandale rund um das Nordkreuz-Netzwerk.
  • Wir stehen fest an der Seite derjenigen, die aufgrund ihres zivilgesellschaftlichen Engagements Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sind und werden sie weiter unterstützen. Damit Solidarität keine leere Worthülse bleibt, haben wir einen Demokratieschutzfonds eingerichtet, um Engagierten finanziell unter die Arme zu greifen, wenn diese in den Fokus der Demokratiefeinde geraten.
  • Wir professionalisieren weiter die Arbeit einer bürgernahen Polizei, indem wir mit der Y-Ausbildung einen Spezialstudiengang für die Kriminalpolizei eingeführt haben. Unter dem Motto „Ausbildung statt Aufrüstung“ haben wir die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern Güstrow finanziell gestärkt. Durch uns erhalten künftig mehr Bedienstete der Landespolizei eine Erschwerniszulage, die in psychisch besonders herausfordernden Ermittlungsbereichen arbeiten. Zudem werden wir das Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V mit dem Blick auf die Wahrung der Bürger- und Freiheitsrechte auf den Prüfstand stellen. Hierzu haben wir bereits notwendige Anpassungen vorgenommen.
  • Wir haben durch parlamentarische Initiativen die Landesregierung in dem Vorhaben gestärkt, unsere weltoffene und tolerante Gesellschaft zu verteidigen. Hierzu gehören die notwendigen Maßnahmen, die tickenden Zeitbomben vom rechten Rand konsequent zu entwaffnen und rassistische, antisemitische wie demokratieverachtende Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.
  • Wir haben in einem umfassenden Prozess die Kommunalverfassung modernisiert, was auf breite Zustimmung in der kommunalen Familie traf. Mit verschiedensten Neuregelungen tragen wir dem stetig wachsenden Wunsch nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit in den Kommunen Rechnung. Das werden wir unter anderem mit der Ermöglichung hybrider Sitzungen in Kreisen und Kommunen, der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und den rechtlichen Klarstellungen in Bezug auf die Bildung und Rechte von Beiräten erreichen und somit das Ehrenamt stärken.
  • Wir haben die Stärkung unserer Landesverfassung auf den Weg gebracht, womit wir allen aufrichtigen Demokratinnen und Demokraten im Alltag und in der Verwaltung den Rücken stärken werden. Antisemitismus, Rassismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus verstoßen nicht nur gegen elementare Grundsätze unserer Verfassung. Diese menschenverachtenden Einstellungen sind konsequent zurückzudrängen – durch jede und jeden Einzelnen und insbesondere durch staatliche Stellen. Zudem nehmen wir im Hinblick auf unsere besondere historische Verantwortung den Schutz jüdischen Lebens in die Verfassung mit auf.

 

Kontakt und mehr Informationen zum Fachpolitiker Michael Noetzel

Kontakt und mehr Informationen zum Fachpolitiker Dirk Bruhn

  • Basis für unsere Zukunftspolitik ist eine solide Finanzpolitik. Trotz coronabedingter Mindereinnahmen investieren wir in die zentralen Zukunftsbereiche. So haben wir ein Bürgerprogramm für gemeinwohlorientierte Projekte aufgelegt, den Bildungsbereich mit einem Rekordhaushalt von 1,9 Mrd. Euro ausgestattet.
  • Die Koalitionspartner stehen für gute Kitas, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und Chancen für alle Kinder von Anfang an. U.a. Erhöhung der Förderung für frühkindliche Erziehung um 85 Mio. Euro, zusätzliche Mittel (11,2 Mio. Euro) für die Verbesserung des Fachkräfteschlüssels in Kitas.
  • Rot-Rot wird insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Schulträger die Schulbauoffensive fortführen.
    • 400 Mio. Euro für neue Schulen in den kommenden vier Jahren
    • 17,5 Mio. Euro für das „Sofortprogramm Berufliche Schulen“
    • 200 000 Euro mehr für Volkshochschulen
    • 3 Mio. Euro für die kostenfreie Ausbildung in Gesundheitsberufen
       
  • Wir werden den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterentwickeln. U. a. Erhöhung der Mittel für Betroffene häuslicher Gewalt um 100 000 Euro.
  • Mehr Geld für die tägliche Verpflegung und medizinische Versorgung von Gefangenen. Digitalisierung fortführen: 2,5 Mio. Euro für die E-Akte.
  • Mit der digitalen Agenda und der Digitalisierungsstrategie für die öffentliche Verwaltung werden mehrere hundert Millionen Euro bis Mitte der zwanziger Jahre zur Verfügung gestellt, um eine flächendeckende digitale Infrastruktur und einen umfänglichen digitalen Zugang zur öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen.
  • 250 000 Euro für die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle.
  • 560 Mio. Euro u.a. für Wasserstofftechnologien und 52 Mio. für neue Arbeitsplätze in diesem Bereich.
  • Erhöhung der Mittel für Politische Bildung um 215 000 Euro.
  • Einrichtung eines Fonds für die Opfer des NSU.
  • Rot-Rot setzt sich für die Abschaffung der Schuldenbremse als Investitionsbremse ein. Im Bundesrat hat Mecklenburg-Vorpommern deshalb im November 2024 eine Entschließung eingebracht, wonach die Schuldenbremse reformiert werden muss, um die erforderlichen Handlungsspielräume für dringend notwendige Investitionen zu gewinnen.

 

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