Kein Ende der Aufklärung: Der NSU-Komplex in M-V

Mit der Vorlage des Zwischenberichts des Ausschusses in der kommenden Woche im Landtag endet vorerst die Arbeit des NSU-PUA. Von einem Ende der Aufklärung kann aber keine Rede sein. Es muss in der kommenden Legislatur eine Fortsetzung des Untersuchungsausschusses geben, um den vom Landtag erteilten Untersuchungsauftrag vollumfänglich erfüllen zu können.

Die Einsetzung eines ersten PUA zur Aufarbeitung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern war richtig und notwendig. Trotz einer massiven Blockadehaltung des Innenministeriums konnten wir wertvolle – wenn auch vorläufige – Ergebnisse herausarbeiten. Zentrale Schutzbehauptungen der Landesregierung wurden durch die Arbeit des PUA widerlegt:

  1. Der NSU-Komplex wurden keinesfalls umfassend aufgeklärt – vonseiten der Landesregierung hat es nie den ernsthaften Versuch einer tiefgreifenden Aufarbeitung gegeben.
  2. Innerhalb der Landesbehörden ist es im Zusammenhang mit den Straftaten und sonstigen Aktivitäten des NSU in M-V zu Fehlern, Versäumnissen und zum Teil gravierenden Missständen gekommen.
  3. Es hat relevante Verbindungen des NSU-Netzwerks nach M-V gegeben. Die abgetauchten Rechtsterroristen wurden mutmaßlich durch Strukturen und Akteure der hiesigen Neonazi-Szene unterstützt.

Das katastrophale Zeugnis, welches dem Landesverfassungsschutz jüngst von der vom Innenministerium eingesetzten externen VS-Kommission ausgestellt wurde, sowie der verharmlosende Umgang mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Nordkreuz-Netzwerk verdeutlichen, dass es keinen grundlegenden Wandel innerhalb der Sicherheitsbehörden gegeben hat. Die 47 Empfehlungen, die der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bereits im Sommer 2013 ausgesprochen hat, müssen endlich konsequent hier im Land umgesetzt werden. Die mörderischen Anschläge von Wolfhagen-Istha, Halle und Hanau belegen auf erschütternde Art und Weise, dass die Gefahr des Rechtsterrorismus seit 2011 nicht gebannt wurde.

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