Kein Ende der Aufklärung: Der NSU-Komplex in M-V

Zum Bericht der Linksfraktionzum NSU-Untersuchungsausschuss (NSU-PUA, Anlage) im Landtag M-V erklärt der Obmann der Linksfraktion im Ausschuss, Peter Ritter:

„Mit der Vorlage des Zwischenberichts des Ausschusses in der kommenden Woche im Landtag endet vorerst die Arbeit des NSU-PUA. Von einem Ende der Aufklärung kann aber keine Rede sein. Es muss in der kommenden Legislatur eine Fortsetzung des Untersuchungsausschusses geben, um den vom Landtag erteilten Untersuchungsauftrag vollumfänglich erfüllen zu können.

Die Einsetzung eines ersten PUA zur Aufarbeitung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern war richtig und notwendig. Trotz einer massiven Blockadehaltung des Innenministeriums konnten wir wertvolle – wenn auch vorläufige – Ergebnisse herausarbeiten. Zentrale Schutzbehauptungen der Landesregierung wurden durch die Arbeit des PUA widerlegt:

  1. Der NSU-Komplex wurden keinesfalls umfassend aufgeklärt – vonseiten der Landesregierung hat es nie den ernsthaften Versuch einer tiefgreifenden Aufarbeitung gegeben.
  2. Innerhalb der Landesbehörden ist es im Zusammenhang mit den Straftaten und sonstigen Aktivitäten des NSU in M-V zu Fehlern, Versäumnissen und zum Teil gravierenden Missständen gekommen.
  3. Es hat relevante Verbindungen des NSU-Netzwerks nach M-V gegeben. Die abgetauchten Rechtsterroristen wurden mutmaßlich durch Strukturen und Akteure der hiesigen Neonazi-Szene unterstützt.

Das katastrophale Zeugnis, welches dem Landesverfassungsschutz jüngst von der vom Innenministerium eingesetzten externen VS-Kommission ausgestellt wurde, sowie der verharmlosende Umgang mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Nordkreuz-Netzwerk verdeutlichen, dass es keinen grundlegenden Wandel innerhalb der Sicherheitsbehörden gegeben hat. Die 47 Empfehlungen, die der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bereits im Sommer 2013 ausgesprochen hat, müssen endlich konsequent hier im Land umgesetzt werden. Die mörderischen Anschläge von Wolfhagen-Istha, Halle und Hanau belegen auf erschütternde Art und Weise, dass die Gefahr des Rechtsterrorismus seit 2011 nicht gebannt wurde.

 

Mit Blick auf den NSU-Komplex in M-V und die Arbeit der hiesigen Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden müssen wir feststellen:

 

  • Die Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut wurden nicht mit dem erforderlichen Nachdruck geführt, fokussierten sich fast ausschließlich auf angenommene kriminelle Verstrickungen der Betroffenen und ließen ein rassistisches Tatmotiv trotz vorliegender Verdachtsmomente außen vor.
  • Insbesondere menschliche Quellen von Polizei und Verfassungsschutz versorgten die Ermittler mit vermeintlich tatrelevanten Hinweisen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) und lieferten den Behörden damit die passenden Argumente für die falsche Ermittlungsrichtung.
  • Die Staatsanwaltschaft Rostock ist ihrer Rolle als „Herrin des Verfahrens“ nicht gerecht geworden und versteifte sich einseitig auf OK-Hintergründe des Mordes.
  • Bei einer sachgerechten Aufgabenerfüllung des Landesverfassungsschutzes hätten die durch den NSU begangenen Mord- und Sprengstoffanschläge ab 2002 möglicherweise verhindert werden können.
  • Ohne die Recherchen antifaschistischer Gruppen und Akteure wäre der Dankesgruß an den NSU in der 18. Ausgabe des Propagandaheftes „Der Weisse Wolf“ womöglich bis heute unbekannt. Bei der Beschaffung der in Rede stehenden Ausgabe ist es zu eklatanten Versäumnissen innerhalb des Landesverfassungsschutzes gekommen.
  • Die unzureichende Aufklärung der Quellenmeldung über die NSU-Spende sowie die Nichtweiterleitung an das Bundesamt für Verfassungsschutz verhinderten eine frühzeitige Enttarnung des rechtsterroristischen Netzwerks.
  • Der Landesverfassungsschutz verkennt durch unzureichende Analysen die mögliche Relevanz des Fanzines „Der Weisse Wolf“ im NSU-Komplex.
  • Mögliche Unterstützungs- und Ermöglichungsstrukturen des NSU in M-V wurden bislang nur unzureichend aufgeklärt.
  • Umfassende Aufklärungsmaßnahmen unter den Rostocker Bekanntschaften des NSU-Kerntrios hätten Rückschlüsse auf die Tatortauswahl zulassen können.
  • Der Landesverfassungsschutz relativierte die enge Verbindung zwischen dem von V-Leuten umgebenen Hans Günter Eisenecker und dem NSU-Netzwerk wissentlich, um möglicherweise ihre Verantwortung in diesem Komplex zu verschleiern.
  • Nordöstliche Blood&Honour-Strukturen leisteten mutmaßlich (finanzielle) Unterstützung für das abgetauchte NSU-Kerntrio.
  • Eine umfassende Aufklärung der Hammerskin-Strukturen in M-V kann Aufschluss über die in Stralsund verübten Raubstraftaten sowie weitere NSU-Verstrickungen geben.
  • Völkisch-rassistische Strukturen fungierten als Sammelbecken militanter Neonazis, deren Verbindungen ins unmittelbare NSU-Unterstützerumfeld führen.
  • Ein verharmlosender bis befürwortender Umgang unterschiedlicher Behörden mit Neonazis ermöglichte die Herausbildung von extrem rechten Rückzugs- und Agitationsräumen.“