Unsere Halbzeitbilanz
Was wir für Euch erreicht haben
Seit mehr als zweieinhalb Jahren setzen wir uns im Land für Euch ein. In Zeiten von Krisen, Kriegen und Inflation kämpfen wir für Stabilität und soziale Gerechtigkeit.
Das haben wir für Euch bisher erreicht:
Halbzeit für Rot-Rot
Was wir für Euch erreicht haben
- Eines der wichtigsten Vorhaben der rot-roten Koalition war es, ein modernes Tariftreue- und Vergabegesetz zu erarbeiten. Das haben wir verabschiedet. Künftig ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Land und Kommunen die Zahlung von Tariflöhnen der Maßstab. Wir wollen, dass die Beschäftigten von ihrem Lohn gut leben können. Dafür reicht es nicht, Appelle an die Unternehmen zu richten, hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Und das wird er künftig auch tun. Dort, wo es keine tarifliche Regelung gibt, greift als unterste Haltelinie der neue Vergabemindestlohn in Höhe von 13,50 Euro.
- Durch entschiedenes und zielgerichtetes Handeln konnten viele Arbeitsplätze in der maritimen Industrie erhalten werden. Um die Abwanderung vieler Fachkräfte nach der Insolvenz der MV-Werften zu verhindern, haben wir uns für die Einrichtung einer Transfergesellschaft eingesetzt, die auch aus Landesmitteln unterstützt wurde. Mit dem maritimen Zukunftskonzept, welches derzeit erarbeitet wird, geht der Blick jetzt wieder nach vorn. Zahlreiche Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik bringen in noch laufenden Prozess strategisch Ideen und Konzepte für eine starke maritime Wirtschaft im Land zusammen.
- Ausrichtung der Wirtschaftsförderung auf Nachhaltigkeit, faire Bezahlung und Stärkung der Tarifbindung. Wir haben die Fördergrundsätze für die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW) neu ausgerichtet. Unternehmen mit Tarifbindung und jene, die tarif- oder tarifgleich zahlen, erhalten eine höhere Förderung. Nachhaltige Vorhaben in Forschung und Entwicklung werden ebenfalls höher gefördert.
- Eine der größten Herausforderungen für die Unternehmen des Landes stellt der zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel dar. Nach jüngsten Erhebungen fehlen im Jahr 2030 etwa 60 000 Personen. Daher haben wir zeitnah nach Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die rot-rote Koalition eine umfassende Fachkräftestrategie in Auftrag gegeben und einen Fachkräftebeirat einberufen. Mithilfe der erarbeiteten Papiere wird die rot-rote Koalition zielgerichtete Maßnahmen im Rahmen eines 4-Säulen-Konzeptes ergreifen: Attraktive Arbeitsbedingungen. Fachkräfte ausbilden und qualifizieren. Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen. Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen.
- Würdigung der Arbeit von Betriebs- und Personalräten durch einen Betriebs- und Personalrätepreis. In Mecklenburg-Vorpommern besteht in Sachen betrieblicher Mitbestimmung noch reichlich Nachholbedarf. Nur neun Prozent aller Betriebe im Land verfügen über einen Betriebsrat. Lediglich 38 Prozent der Beschäftigten werden von gewählten Betriebsräten vertreten. Dort, wo Betriebsräte wirken, sind die Arbeitsbedingungen besser, die Löhne fairer und die Produktivität höher. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei den Trägern der Sozialversicherung wählen einen Personalrat. Dieser garantiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie Beamtinnen und Beamten, dass auch in ihrer Dienststelle demokratische Grundsätze gelten. Er ist es, der ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und Dienstherrn vertritt. Interessenvertretung bedeutet auch im öffentlichen Dienst: Einsatz für korrekte Eingruppierungen, Fortbildung, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz oder Urlaub. Die rot-rote Landesregierung sieht die betriebliche Mitbestimmung als Erfolgsmodell und will diese würdigen und stärken. Dafür hat sie eine Betriebs- und Personalrätepreis ausgelobt, der 2024 zum zweiten Mal vergeben wird.
- Zur Beratung ausländischer Beschäftigter werden die Koalitionspartner die Unterstützung für die Arbeit der mobilen Beratungsstelle CORRECT fortsetzen.Im März 2023 wurde die Beratungsstelle personell durch eine ukrainische Mitarbeiterin verstärkt. Die Beratungsstelle ist für ausländische (Saison)-Beschäftigte von hoher Bedeutung, um sie über ihre in Deutschland geltenden Arbeitsrechte aufzuklären. Nicht selten kommt es bei der Beschäftigung von ausländischen Beschäftigten auch bei uns leider zu arbeitsrechtlichen Verstößen. Daher haben wir die wichtige Arbeit der Beratungsstelle gesichert.
- Einsetzung eines Tourismusbeauftragten zur Stärkung der Branche. M-V ist Tourismusland.Die Branche hat eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Mehr als 130 000 Personen sind im Tourismus beschäftigt. Die Infrastruktur ist jedoch teilweise in die Jahre gekommen. Zudem hat die Corona-Pandemie Spuren hinterlassen. Auch der Arbeits- und Fachkräftemangel stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Daher wurde Mitte Juni 2023 der Geschäftsführer des Tourismusverbandes, Tobias Woitendorf, auch zum Tourismusbeauftragten berufen.
- Förderung von Gastronomiebetrieben im ländlichen Raum. Kleinere Kneipen im ländlichen Raum werden oft unterschätzt. Dabei haben sie neben der Versorgungsfunktion für Touristen auch eine wichtige soziale Funktion für die Einheimischen. Häufig sind sie einer der letzten Treffpunkte im Dorf. In der laufenden Förderperiode werden im Rahmen des ELER kleine Gastronomiebetriebe außerhalb von touristischen Hotspots im ländlichen Raum gefördert. Wir nutzen das Programm, machen es bekannt und tragen so dazu bei, diese Stätten, an denen gesellschaftliches Leben stattfindet, zu erhalten.
- Erörterung von Mindeststandards für Wohnmobilstellplätze auf Campingplätzen und im öffentlichen Raum.Der Campingtourismus ist eine Boombranche. Die Corona-Jahre und die dort neu anzutreffende Sensibilität haben die Zahlen der Wohnwagen und Wohnmobilkäufe in Rekordhöhen getrieben. Was einerseits erfreulich ist, sorgt andererseits auch für Probleme. Es sind Anpassungen im Regelwerk und vor allem Mindeststandards in Sachen Brand- und Umweltschutz für Stellplätze unterschiedlicher Art erforderlich. Der Landtag hat die Landesregierung Mitte 2022 daher aufgefordert, kurzfristig mit den Kommunen und der Campingbranche im Land diese zu erarbeiten. Zudem wird die Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze auch an neue Trends und Bedürfnisse (wie Tiny-Houses) angepasst.
- Präventionspreis M-V.Während das betriebliche Gesundheitsmanagement in großen Unternehmen inzwischen fester Bestandteil der Unternehmenskultur ist und sich auch in mittelständischen Betrieben viel in Sachen Gesundheitsförderung getan hat, gibt es im Bereich der Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) noch akuten Handlungsbedarf. Etwa 87 Prozent der Unternehmen im Land zählen zu den Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU). Sie haben in der Regel weniger als 10 Beschäftigte. Lediglich rund 0,3 Prozent der Unternehmen haben mehr als 250 Beschäftigte. Oft werden die kleinen Betriebe von einer Person geführt, die für alles verantwortlich ist. Da bleiben zumeist wenig Zeit und Mittel, sich neben dem Kerngeschäft um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern. Den Verantwortlichen fehlt vor allem das Wissen, was betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet. Auch wer dafür angesprochen oder als Kooperationspartner gewonnen werden kann, ist wenig bekannt. Deshalb werden wir ab dem Jahr 2025 einen Präventionspreis ausloben, der gute Beispiele bekannt machen und für die betriebliche Gesundheitsfürsorge werben soll.
- Chancen Wasserstofftechnologien nutzen. IPCEI-Projekte im Land umsetzen. Land stellt fast 170 Mio. Euro für Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft bereit – Land kofinanziert damit Bundesmittel für fünf IPCEI-Projekte (drei Elektrolyseure und zwei wasserstofffähige Pipelines). Die EU hat für die Förderung endlich grünes Licht gegeben.
- Häfen Rostock und Sassnitz-Mukran bei ihrer Entwicklung zu Industriestandorten zur Nutzung und Herstellung von Wasserstoff aus EE unterstützen – von EU und Bund Beitrag einfordern. Mecklenburg-Vorpommern leistet einen erheblichen Beitrag zur Energiesicherheit Deutschlands. Über den Hafen Rostock wird die Raffinerie PCK Schwedt mit Rohöl versorgt, Hafenumbau und Pipelineertüchtigung erfolgen mit maßgeblicher Unterstützung des Bundes. Über das LNG-Terminal Lubmin und künftig über den Hafen Mukran wird Gas in das bestehende Netz eingespeist und dient der Versorgungssicherheit. Der Bund betont nach wie vor die Notwendigkeit des umstrittenen Vorhabens LNG-Terminal Mukran. Für die Zukunft setzt Mecklenburg-Vorpommern auf die Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien und den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft. Rostock und Lubmin wurden ins Kernnetz Wasserstoff aufgenommen. Ein Teil der bestehenden Gasleitungen soll für eine spätere Wasserstoffnutzung umgerüstet werden, zudem erfolgt eine Netzerweiterung. Für Investitionen und eine Transformation für spätere Wasserstoffnutzung gibt es Bundesunterstützung.
- Bis 2035 rechnerisch Versorgung für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen decken; Solar- und Windenergieausbau an Land beschleunigen; ebenso auf See. Verstärkte Nutzung PV-Dachflächen. LEP fortschreiben - Freiflächen-Photovoltaik 5000 ha, darüber hinaus zugleich auch landwirtschaftliche Nutzung. Mit einem ganzen Bündel verschiedener Maßnahmen wurden Verfahren für Genehmigungen von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik beschleunigt und wird der Genehmigungsstau abgebaut. Aktuell werden letzte Grundlagen für die Ausweisung von Windenergiegebieten geschaffen, die nach landeseinheitlichen und festen Kriterien erfolgen soll. Eine Teilfortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms für Freiflächen-Photovoltaik startet. Dabei ist uns der Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche ein wichtiges Anliegen.
- Bundesratsinitiative – bundesweit solidarische Wälzung der für das Einsammeln EE notwendigen Netzkosten (Verteilnetzebene). Noch steigen die Netzentgelte weiter – gerade dort, wo der Ausbau der Erneuerbaren vorankommt. Alle Bemühungen der Landesregierung um Mehrheiten für die solidarische Wälzung der Netzkosten der Verteilnetzebene scheiterten an fehlender Einsicht dieser eklatanten Ungerechtigkeit gerade durch südwestdeutsche Bundesländer. Der Bund hat endlich erkannt, dass gehandelt werden muss, und der Bundesnetzagentur das Zepter dafür in die Hand gegeben. Wir fordern eindringlich, dass die Netzentgelte endlich sinken.
- Die Mobilitätswende wurde eingeleitet, Nahverkehrsangebote verbessert. Durch den Einsatz zusätzlicher Regionalisierungsmittel wurde das SPNV-Angebot gestärkt. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 hat das Land 1,2 Millionen Leistungskilometer wurden mehr bestellt, was einer Steigerung um sieben Prozent entspricht. Ziel ist ein Stundentakt auf allen Hauptstrecken und ein Zwei-Stundentakt auf den Nebenstrecken. Mit den Regionalbuslinien wird zudem ein neues, über Kreisgrenzen hinweg gehendes Angebot etabliert. Dafür stellt das Land 2,05 Euro je Fahrplankilometer bereit und schafft somit einen Anreiz, weitere solcher Linien neu aufzubauen. Zwischen Schwerin und Sternberg sowie Sternberg und Güstrow sind bereits Busse am Start. Weitere Linien, wie Sanitz–Grimmen–Greifswald und Königstuhl–Saßnitz–Klein Zicker, werden folgen. Die geplanten Linien sollen stündlich oder zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren, auch an den Wochenenden und außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Dabei müssen einheitliche Qualitätsstandards in Sachen Fahrgastinformation, Barrierefreiheit, Tarif und Vertrieb erfüllt werden.
- Landesweites Rufbussystem gestartet. Neu ist auch die Einführung eines landesweiten Rufbussystems mit einheitlichen Bedienzeiten und Angebotsstandards. Dabei müssen bislang schon bestehende Angebote harmonisiert und integriert sowie neue geschaffen werden. Die Landkreise haben sich gegenüber dem Land zu einer flächendeckenden und zügigen Umsetzung bekannt. Der Betrieb lief in den Landkreisen am 01.01.2024 an und soll ab dem 01.01.2025 in den Regelbetrieb übergehen. So soll auch die „letzte Meile“ im Flächenland M-V vernünftig angebunden werden.
- Verstetigung Azubiticket. Einführung Seniorenticket, Sicherung Deutschlandticket. Damit unterbreitet das Land ein besonderes Angebot für zwei wichtige Zielgruppen. Beide sollen in die Lage versetzt werden zu einem günstigen Preis mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil zu sein. Die einen im Rahmen ihrer Ausbildung und beide im Rahmen ihrer Freizeit. Die vergünstigten Tickets kosten nur 29 Euro und können zudem deutschlandweit im Nahverkehr genutzt werden. Das eingeführte Deutschlandticket ist aus Kundensicht ein Erfolgsmodell. Damit es dabei bleibt, muss die Mitfinanzierung durch den Bund dauerhaft gesichert werden. Anderenfalls wird der Preis von 49 Euro nicht gehalten werden können.
- Mit einem digitalen Ticket durchs Land – landesweit durchgängige Auskunft und Buchbarkeit für Fahrten unter Dachmarke M-V. Mit Hochdruck wird an der Digitalisierung des ÖPNV gearbeitet, um E-Ticketing sowie den Erhalt aller Informationen unabhängig davon, ob Kunden per Bahn, Bus oder Rufbus unterwegs sind in Echtzeit zu ermöglichen.
- Reaktivierung Darßbahn und Südanbindung Insel Usedom. Die Planfeststellung für die Abschnitte der Darßbahn ist erfolgt. Die Kosten-Nutzen-Analyse bescheinigt dem Vorhaben erfreulicherweise einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Da Bund und Land die Förderung sichern, kann man mit Stolz sagen, die Darßbahn kommt! Auch das zweite große Reaktivierungsprojekt nimmt weiter Fahrt auf. Die Südanbindung der Insel Usedom per Bahn ist neu in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Das Land will mit der Grundlagenplanung in Vorleistung gehen, um das Vorhaben zu beschleunigen. Die Zuständigkeit liegt allerdings ausschließlich beim Bund.
- Südbahn Saisonverkehr verbessern. Gutachten 2024, um Perspektiven nach 2027 auszuloten. Wir arbeiten zielstrebig weiter an der Verbesserung des Angebotes. Unser Ziel bleibt es, die Wiederbestellung der Verkehre im Regelbetrieb zu erreichen. Erfreulich ist, dass der Saisonverkehr in diesem Jahr auch eine länderübergreifende Verbindung enthalten wird. Zudem haben sich die Verkehrsministerien von M-V und Brandenburg auf die Erstellung einer Potenzialanalyse für das Streckennetz der Südbahn sowie in Nord-Süd-Richtung unter Einbeziehung der Prignitz-Region verständigt. Diese schließt Untersuchungen zum Investitionsbedarf für eine Ertüchtigung der Strecke ein. Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung folgt und wird noch 2024 vorliegen.
- Fördermittel für den Radverkehr sichern, AGFK unterstützen. Der Radverkehr gewinnt seit Jahren an Bedeutung, ob im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub. Deshalb sind Investitionen in die Radinfrastruktur von großer Bedeutung. Gerade kleineren Gemeinden fehlt jedoch oft die Erfahrung oder die Kapazität für die Beantragung von Infrastrukturfördermitteln. Daher brauchen sie Hilfe, die wir ihnen jetzt dauerhaft verstetigt angedeihen lassen. Mit zusätzlichen Mitteln soll deshalb die AGFK M-V vor allem eine Fördermittel- und Planungsberatung für Kommunen anbieten. Die Beratung der Arbeitsgemeinschaft kann dabei von allen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht auf die Mitglieder beschränkt. So haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, von dem Wissen und der Erfahrung der engagieren Mitarbeitenden zu profitieren.
- Mietpreisbremse und Kappungsgrenze werden in Rostock und Greifswald aufrechterhalten – solange dies die Kommunen unterstützen. Gutachten stellte Voraussetzungen für Mietpreisbremse fest (Kriterien für angespannten Wohnungsmarkt treffen zu – steigende Nachfrage, kaum Leerstand, Wohnkostenbelastung), weitere Notwendigkeit vorhanden. Rostock und Greifswald verlängern.
- Für die soziale Wohnraumförderung stehen erheblich mehr Mittebereit. Die Förderrichtlinien enthalten einen Baupreisindex, ab März wurden erstmals die Förderhöhen der Preisentwicklung angepasst und um 22 Prozent angehoben. In den Wohnungsbestand kann landesweit investiert werden, auch in den Plattenbau im Dorf.
- Es erfolgt eine vollständige Entlastung der Kommunen und kommunalen Wohnungsgesellschaften von DDR-Altschulden. Dafür stehen jährlich 25 Mio. Euro bereit. Ein Zeitplan gibt betroffenen Kommunen Planungssicherheit.
- Die seit 2023 wirksame Wohngeldreform sorgt dafür, dass prognostiziert dreimal so viele Haushalte Wohngeld beziehen können. Bund und Land teilen sich die Kosten.
- Moorschutz.Es wurde eine Taskforce Moorschutz inklusive fünf Fach-Arbeitsgruppen gebildet. Aufbau und Einrichtung einer Moorschutzagentur mit Bundes- und Landesmitteln läuft. Personelle Verstärkung im Bereich Moorschutz erfolgt. Agrarförderprogramm für Landwirtschaft mit angehobenen Wasserständen auf Moorflächen erarbeitet.
- Klimaschutzgesetz. Wird gegenwärtig unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Der Entwurf wird Ende dieses Jahres vorliegen.
- Wald/Jagd.Die Nutzung des Jagdkatasters durch die gemeinnützigen Jagdgenossenschaften stellen wir kostenfrei. Die Novelle des Jagdgesetzes ist erfolgt, die Novelle des Waldgesetzes in Vorbereitung.
- Bundesratsinitiative zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Borchert-Kommissiongestartet.Bestandteile der Initiative sind auch Forderungen nach Entbürokratisierung für die Landwirtschaftsbetriebe und einer längeren Übergangsfrist für die Abschaffung des Agrardieselprivilegs. An Alternativen zum Diesel muss geforscht und diese in die Praxisreife überführt werden.
- Landeseigene Flächen werden nicht privatisiert und vorrangig für ökologischen Landbau verpachtet. Es erfolgt kein Verkauf. Die Verpachtungskriterien des Landes sind auf die Ziele des Koalitionsvertrages ausgerichtet. Zehn Prozent der landeseigenen Agrarflächen werden aus der Nutzung genommen, um Projekte für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Aufforstung umzusetzen.
- Förderung der Landwirtschaft bei Umstellung auf emissionsärmeres Wirtschaften. Antrag „Die Agrarförderung des Landes weiterentwickeln und erneuern“ im März letzten Jahres beschlossen, Agrarförderprogramme erarbeitet. Antrag zur GAK im November 2023 vorgelegt.
- Bekämpfung Afrikanische Schweinepest (ASP) und Aviäre Influenza (AI, „Vogelgrippe““)Antrag Ende 2021 beschlossen und in ständiger Umsetzung.
- Wir setzen das Landeswaldprogramm um und werden dafür mindestens fünf Mio. Bäume pflanzen sowie die neue Waldstiftung stärken und weiterentwickeln, um Waldmehrung, Bürgerpartizipation und Waldpädagogik gezielt auszubauen. Neuaufforstung läuft auf Landesflächen, Novelle Landeswaldgesetz in Arbeit, die Waldstiftung MV ist arbeitsbereit.
- Der Landeswald soll als Dauerwald nach ökologischen Kriterien noch vielfältiger, gemischter und standortbezogener bewirtschaftet werden. DieNovelle des Landesjagdgesetzes ist umgesetzt. Sie ist ein wichtiger Schritt, der eine natürliche Waldverjüngung ohne teure Schutzmaßnahmen ermöglichen soll.
- Die Koalition unterstützt Schul- und Kita-Gärten sowie die außerschulischen Lernorte der Umweltbildung und Waldpädagogik. Teil der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ ist die Gründung der Waldstiftung mit einem Stiftungsvermögen von 2 Mio. Euro. Zooschulen und außerschulische Lernorte werden ständig unterstützt.
- Eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen ist der hohe Lehrkräftebedarf. Deshalb unternehmen wir alles, um neue Lehrkräfte zu gewinnen, Lehrkräfte im Seiteneinstieg deutlich besser zu qualifizieren und ihnen attraktivere Perspektiven zu bieten. Die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren wurden vereinfacht und beschleunigt. Es wurden zudem mehr als hundert neue Stellen für unterstützendes pädagogisches Personal geschaffen. Altersanrechnungsstunden für ältere Lehrkräfte werden früher gewährt. Lehrkräfte mit MINT-Fächern an Regionalen Schulen im ländlichen Raum können Zuschläge erhalten. In den letzten Jahren verzeichneten wir große Einstellungserfolge. Gestärkt wurden auch die Beruflichen Schulen.
Die Digitalisierung der Bildung ist ein zentrales Anliegen. Mit dem DigitalPakt sorgen Bund und Länder für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Von den fünf Mrd. Euro, die der Bund innerhalb von fünf Jahren zur Verfügung stellt, erhält Mecklenburg-Vorpommern rund 99,2 Mio. Euro. Das Land übernimmt 10 Prozent Kofinanzierung und bringt damit noch einmal rund 10 Mio. Euro ein. Es profitieren alle öffentlichen und freien Schulen von den bereitgestellten Mitteln. Die digitale Landesschule ist ebenfalls am Start und wird weiter ausgebaut.
- Wir haben uns vorgenommen, die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern deutlich zu stärken. Deshalb wird es u.a. mehr Deutsch- und Matheunterricht an den Grundschulen geben. Es wird ein Leseband eingeführt, um das Lesen systematisch zu fördern. Für Grundschülerinnen und Grundschüler gehört ab dem Schuljahr 2024/2025 eine feste Lesezeit von 20 Minuten zu jedem Schultag.
- Im Rahmen des Landesprogramms für mehr Schulabschlüsse wurde u.a. ein neues Berufsorientierungskonzept ab dem Schuljahr 2024/2025 erarbeitet, die flexible Schulausgangsphase weiterentwickelt, das freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen etabliert und regelmäßig werden die Lernstände vor Wechsel der Schulart bzw. der Bildungsgänge erhoben.
- Von 2024 bis 2027 stellen Land und Kommunen 400 Mio. Euro zusätzlich für moderne Schulgebäude bereit. Seit 2016 wurden rund 490 Schulbauvorhaben mit einem Fördervolumen von rd. 742 Mio. Euro in Förderprogrammen des Landes berücksichtigt. Davon wurden allein seit Oktober 2021 mehr als 60 Vorhaben mit einem Fördervolumen von rund 68 Mio. Euro neu in die Förderprogramme des Landes aufgenommen.
- Kitas können sich spezialisieren mit besonderen Bildungs- und Förderangeboten für die Kinder. Mit einer Anschubfinanzierung unterstützt das Land 10 Einrichtungen als „Aqua-Kitas“, die Wassergewöhnungs- und Schwimmkurse anbieten. In jedem Jahr sollen 10 neue Kitas hinzukommen. Die 141 Sprach-Kitas haben ihre Arbeit nahtlos fortgesetzt. Die 156 Sprachfachkräfte bieten 15 835 Kindern eine gesonderte Förderung in der sprachlichen Bildung.
- Die Qualität der Kinderbetreuung wird Schritt für Schritt verbessert. Mit der Fachkräfteoffensive will Mecklenburg-Vorpommern bereits tätige Fachkräfte in den Kitas halten und junge Menschen für die frühpädagogischen Berufe gewinnen. Ab September 2024 wird das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Dies bedeutet, dass eine Erzieherin oder ein Erzieher weniger Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, an weiteren Verbesserungen des Betreuungsverhältnisses arbeiten wir. Die ENZ-Auszubildenen im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden nicht länger auf den Personalschlüssel angerechnet. Ihre Ausbildungsvergütung wird erhöht. Das Programm „Alltagshilfen in Kitas“ wird gesetzlich verankert, die Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung ausgeweitet.
- Krippe, Kita und Hort, einschließlich Ferienhort, bleiben gebührenfrei. Das ist eine spürbare Entlastung für die Familien und ermöglicht einen chancengleichen Zugang zu Bildung und frühkindlicher Bildung.
- Das bestehende Schulnetz ist bis 2030 langfristig abgesichert.
- In Mecklenburg-Vorpommern können alle Kinder in ihrer Grundschulzeit schwimmen lernen.
- Die Richtlinie zur Unterstützung für die Unterkunftskosten von Auszubildenden wurde überarbeitet, die Zuschussgrenze von 600 auf 750 Euro hochgesetzt.
- In einem zweijährigen, breit angelegten Beteiligungsprozess wurden zehn kulturpolitische Leitlinien erarbeitet. Sie sind Ausdruck einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung für die Weiterentwicklung von Kunst und Kultur im Land. Sie stehen gleichberechtigt nebeneinander, bilden den gegenwärtigen Diskussionsstand ab und sind die Grundlage für eine zukünftige konzeptbasierte Kulturpolitik.
- Die Kulturelle Projektförderung wird einfacher. Der Zugang zu Fördermitteln und die Abrechnung wird erleichtert, insbesondere für Kulturprojekte, die mit Landesmitteln bis zu einer Höhe von 50 000 Euro gefördert werden.
- Im März 2024 fand der erste MV-Kinotag statt. Bei diesem gemeinsamen Aktionstag zeigten die Kinos des Bundeslandes einen ausgewählten Film mit besonderem Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
- Wir würdigen das große kulturelle Erbe des Landes, insbesondere das Werk von Fritz Reuter. Er war ein deutscher Dichter und Schriftsteller der niederdeutschen Sprache und gilt gemeinsam mit Klaus Groth als einer der Begründer der neueren niederdeutschen Literatur. Besondere Ehrung erfährt im Kunstjahr 2024 zudem der renommierte Schriftsteller Uwe Johnson, der in diesem Jahr seinen 90. Geburtstag gefeiert hätte. Und selbstverständlich rückt auch der berühmte Maler der deutschen Romantik, Caspar David Friedrich, gebührend ins Rampenlicht. Er wäre 2024 250 Jahre alt geworden.
- Durch eine Reihe wichtiger Maßnahmen im Rahmen des Landeshochschulgesetzes konnte die Qualität der Hochschulbildung verbessert und den Studierenden im Land eine hochwertige Bildung geboten werden. Ein Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung in der Wissenschaft. Die Hochschulen legen innerhalb von zwei Jahren Regelungen für eine bessere wissenschaftliche Begleitung ihrer Promovierenden fest, um den Promotionserfolg bestmöglich zu sichern.
- Eine Aufgabe des neuen Landeshochschulgesetzes ist es, gute Arbeits- und Forschungsbedingungen für das Personal in den Hochschulen zu schaffen. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen einen auf mindestens drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag sowie mindestens eine Halbtagsstelle erhalten. Gewährleistet ist, dass sie die Hälfte ihrer Arbeitszeit unmittelbar ihrem Promotionsvorhaben widmen können.
- Die Finanzierung der Hochschulen. In den Zielvereinbarungen sind die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätskliniken, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Das Land stellt über den derzeit gültigen Planungszeitraum insgesamt rund zwei Mrd. Euro bereit.
- Mit dem Ziel, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen, wurde ein Schwerpunkt auf die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit durch gleiche Chancen für Frauen und Männer gelegt. Bei der Besetzung jeder Professur und weiteren Führungspositionen müssen die Hochschulen das Kaskadenmodell berücksichtigen, das eine realistische Quote vorsieht und den Frauenanteil auf der nächstniedrigeren Qualifikationsstufe berücksichtigt.
- Das wissenschaftliche Weiterbildungsangebot wurde insgesamt neu strukturiert und erweitert, um mehr Berufstätigen den Zugang zu akademischer Bildung zu ermöglichen.
- Die Eigenverantwortung der Hochschulen für die Studien- und Prüfungsorganisation wurde deutlich erweitert. So verzichtet das neue Landeshochschulgesetz auf restriktive Vorgaben zum Verschieben von Prüfungsterminen. Dies gibt den Hochschulen mehr Freiheit, ihre Prüfungspläne an die Bedürfnisse ihrer Studierenden anzupassen. Ebenso sind die Hochschulen nicht mehr an strikte Vorgaben zur Festlegung von Wiederholungsprüfungen gebunden.
- Für mehr Mitbestimmung junger Menschen hat Rot-Rot das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt.
- Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wurde verabschiedet. Es sichert jungen Menschen die Beteiligungsmöglichkeit an Entscheidungen in ihren Kommunen sowie auf Landesebene zu. Außerdem sollen die Kommunen laut Gesetz Gremien für Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Eine Geschäftsstelle des Landes für Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt geeignete Verfahren und begleitet Beteiligungsprozesse.
- Die eingesetzte Enquete Kommission „Jung sein in M-V“ arbeitet, erste Handlungsempfehlungen werden in Kürze herausgegeben.
- Der Dialogprozess zur Erarbeitung eines Landeskinderschutzgesetzes M-V mit dem Kinderschutzbund und anderen Akteuren ist eingeleitet, es soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Fort- und Weiterbildung Kinder- & Jugendhilfe ausbauen. Schabernack e.V. Finanzierung sicherstellen.Seit 2023 institutionelle Förderung. Für das laufende und für das kommende Jahr stehen jeweils 689 000 Euro zur Verfügung.
- Stärkung Medienkompetenz der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Digitale Lehr- und Lernangebote für Fachkräfte verstetigen. Mittel im Strategiefonds für „Medienkompetenz" und „Ausbildung von Medienpädagogen für die Jugendhilfe“ eingestellt, ist im Fortbildungsangebot von Schabernack verankert.
- ESF-finanziertes Landesprogramm Schulsozialarbeiter mindestens auf jetzigem Niveau. Das ist erledigt.
- Zur besseren Teilhabe und Steigerung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren haben wir das Seniorenticket eingeführt.
- Der Runde Tisch gegen Einsamkeit hat auf Beschluss des Landtags seine Arbeit in Arbeitsgruppen aufgenommen und wird seine Ergebnisse im 3. Quartal 2024 vorlegen. Ziel ist es, ein landesweites „Bündnis gegen Einsamkeit“ zu schaffen.
- Wir fördern die Weiterbildung von Seniorinnen und Senioren u.a. als Senior-Trainerinnen und zur Erweiterung der Medienkompetenz (Silver-Surfer) sowie die Erarbeitung von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten.
- Wir haben im Bundesrat einer Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent unterstützt.
- Wir haben die Schulgeldfreiheit für die nichtakademischen Gesundheitsberufe, einschließlich der Kranken- und Altenpflege ab dem 1.1 2024 eingeführt.
- Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, erreichbaren und langfristig finanzierbaren Gesundheitsversorgung und zum Erhalt aller Krankenhausstandorte unterstützt das Land die Träger der Krankenhäuser.
- Auf Beschluss des Landtags vom hat die Gesundheitskommission des Landes die Arbeit aufgenommen. Sie prüft die Umsetzungsmöglichkeiten der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“.
- Durch die Umsetzung des Bund-Länder-Paktes wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in M-V gestärkt.
- Die Betreuungsvereine wurden im zurückliegenden Jahr stärker und seit 2024 bedarfsgerecht gefördert.
- Ehrenamtsmessen sowie 45 Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren in den Regionen sind enorm wichtig für das Engagement in vielen Bereichen. Deshalb werden sie gefördert.
- Wir unterstützen und fördern das ehrenamtliche Engagement durch die Ehrenamtskarte, die Verleihung des Engagementpreises und die Förderung der MitMachZentralen.
- Die Arbeit der Ehrenamtsstiftung und des Ehrenamtes stärken wir auch durch die Aufstockung der finanziellen Mittel.
- Wir haben ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz geschaffen, mit dem die Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren gestärkt werden. Mit dem Gesetz wird auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gestärkt.
- Das Amt der Integrationsbeauftragten hat sich bewährt und wird von uns fortgeführt. Die Integrationsbeauftragte leistet eine wertvolle und engagierte Arbeit.
- Die migrantischen Vertretungen sowie Projekte sind wichtig bei der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Die Vertretungen werden unterstützt und gefördert.
- Initiativen des Landes zur Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu Sprachkursen und für einen Übergang aus dem Asylsystem in die Erwerbsmigration wurden zu Beschlüssen der Integrationsministerkonferenz.
- Erarbeitung gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm und Beteiligung Zivilgesellschaft.Die Arbeitsgruppen haben über das Jahr 2023 in mehreren Runden gearbeitet. Aktuell laufen die Absprachen mit den beteiligten Häusern.
- Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt zu Landesstrategie Istanbul-Konvention weiterentwickeln.Im April 2024 werden die Ergebnisse der Evaluation des bestehenden Beratungs- und Hilfenetzes vorgestellt. Das ist die Grundlage für eine Fortschreibung des Dritten Landesaktionsplans zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
- Seit dem Jahr 2023 ist der Internationale Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag.
- Fortschreiben des „Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“. In Bearbeitung – die Workshops dazu haben stattgefunden. Die Übersendung der Ergebnisse an den Landtag ist für das zweite Quartal 2024 geplant.
- Neue Regelung zur Ersatzfreiheitsstrafe für M-V. Um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, wurde die Tilgungsverordnung an die bundesgesetzliche Rechtslage angepasst. Mit sechs Stunden freier Arbeit kann nun ein Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe getilgt werden. Härtefälle, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungsaufgaben, werden besser berücksichtigt.
- Psychologische Hilfe für Beschäftigte in der Justiz. Die psychologische Krisenintervention für Beschäftige des Justizapparates war ein Modellprojekt, welches verstetigt wird. Beschäftige können nach traumatisierenden Dienstvorfällen psychologisch unterstützt werden.
- Erhalt aller Gerichtsstandort in M-V. Stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Justiz, vor allem auch mit Hilfe der Digitalisierung und Nutzung der E-Akte. Möglichkeit zum Teilzeitreferendariat wurde geschaffen, die Ausbildung zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger wurde angepasst. Bedarfsgerechte Einstellungsmöglichkeiten für Proberichter und Proberichterinnen. Investitionen in das Gerichtszentrum in Schwerin 29,6 Mio. Euro und in das Amtsgericht Greifswald 5,7 Mio. Euro. Sicherheitstechnik wird an den Justizvollzugsanstalten Neustrelitz und Stralsund in einem Wertumfang von 13,2 Mio. Euro bzw. 6,9 Mio. Euro erneuert.
- Verbesserungen im Justizvollzug. Der Verpflegungssatz für Inhaftierte wird von derzeit 3,80 Euro pro Tag um knapp 30 Prozent angehoben. Die Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen wird weiter gestärkt. Einstellung von neuen Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und somit auch Verjüngung der Belegschaft.
- Einführung der Justizassistenz im Rechtsreferendariat. Wissenschaftliche Mitarbeitende an den Gerichten im Land erhalten gute Einblicke in die Justiz. Referendarinnen und Referendare können praktische Erfahrungen sammeln, sich noch besser qualifizieren, dabei helfen Gerichte zu entlasten und werden dafür zusätzlich entlohnt.
- Referendariat in Teilzeit. Eine weitere spürbare gleichstellungspolitische Maßnahme, die Justizministerin Jacqueline Bernhardt auf den Weg gebracht hat, ist die Möglichkeit, dass angehende Juristinnen und Juristen ihr Referendariat in Teilzeit absolvieren können. Damit wird die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben gestärkt.
- Einführung des Ehrenamtspreises für Justiz. Der Preis wurde eingeführt, um den engagierten Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich zu danken und ihre Arbeit zu würdigen.
- Initiativen „Kinderbewegungsland“ und „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ werden weiter gefördert. Landesinitiative „M-V kann schwimmen“ verlängert, der Schwimmunterricht in der Schule wird durch das Bildungsministerium gestärkt.
- Alle Projekte und Initiativen sind mit dem Haushalt abgesichert. „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ wird sogar ausgebaut. „Kinderbewegungsland MV“ bleibt auf demselben Niveau.
- Sportfördergesetz: Höhere allgemeine Förderung des Sportes in den Jahren 2024/25 und Aufstockung hauptamtlicher Stellen im Sport. Dynamisierung für Personalausgaben des Landessportbundes und des Olympiastützpunktes, um Tarifsteigerungen aufzufangen.
- Wir klären auf und ziehen Konsequenzen. Wir treiben die Aufklärung im Untersuchungsausschuss zum NSU und weiteren rechtsterroristischen Gruppen in M-V weiter voran. Wir übernehmen Verantwortung, indem wir auch einen Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen und Angehörigen Mehmet Turguts eingerichtet haben.
- Wir stehen fest an der Seite derjenigen, die aufgrund ihres zivilgesellschaftlichen Engagements Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sind und werden sie weiter unterstützen. Damit Solidarität keine leere Worthülse bleibt, haben wir einen Demokratieschutzfonds eingerichtet, um Engagierten finanziell unter die Arme zu greifen, wenn diese in den Fokus der Demokratiefeinde geraten.
- Wir professionalisieren weiter die Arbeit einer bürgernahen Polizei, indem wir mit der Y-Ausbildung einen Spezialstudiengang für die Kriminalpolizei eingeführt haben. Unter dem Motto „Ausbildung statt Aufrüstung“ haben wir die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern Güstrow finanziell gestärkt. Durch uns erhalten künftig mehr Bedienstete der Landespolizei eine Erschwerniszulage, die in psychisch besonders herausfordernden Ermittlungsbereichen arbeiten.
- Wir haben durch parlamentarische Initiativen die Landesregierung in dem Vorhaben gestärkt, unsere weltoffene und tolerante Gesellschaft zu verteidigen. Hierzu gehören die notwendigen Maßnahmen, die tickenden Zeitbomben vom rechten Rand konsequent zu entwaffnen und rassistische, antisemitische wie demokratieverachtende Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.
- Wir haben die Modernisierung der Kommunalverfassung auf den Weg gebracht, die auf breite Zustimmung in der kommunalen Familie trifft. Mit verschiedensten Neuregelungen tragen wir dem stetig wachsenden Wunsch nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit in den Kommunen Rechnung. Das werden wir unter anderem mit der Ermöglichung hybrider Sitzungen in Kreisen und Kommunen, der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und den rechtlichen Klarstellungen in Bezug auf die Bildung und Rechte von Beiräten erreichen und somit das Ehrenamt stärken.
- Basis für unsere Zukunftspolitik ist eine solide Finanzpolitik. Trotz coronabedingter Mindereinnahmen investieren wir in die zentralen Zukunftsbereiche. So haben wir ein Bürgerprogramm für gemeinwohlorientierte Projekte aufgelegt, den Bildungsbereich mit einem Rekordhaushalt von 1,9 Mrd. Euro ausgestattet.
- Die Koalitionspartner stehen für gute Kitas, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und Chancen für alle Kinder von Anfang an. U.a. Erhöhung der Förderung für frühkindliche Erziehung um 85 Mio. Euro, zusätzliche Mittel (11,2 Mio. Euro) für die Verbesserung des Fachkräfteschlüssels in Kitas.
Rot-Rot wird insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Schulträger die Schulbauoffensive fortführen.
- 400 Mio. Euro für neue Schulen in den kommenden vier Jahren
- 17,5 Mio. Euro für das „Sofortprogramm Berufliche Schulen“
- 200 000 Euro mehr für Volkshochschulen
- 3 Mio. Euro für die kostenfreie Ausbildung in Gesundheitsberufen
- Wir werden den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterentwickeln. U. a. Erhöhung der Mittel für Betroffene häuslicher Gewalt um 100 000 Euro.
- Mehr Geld für die tägliche Verpflegung und medizinische Versorgung von Gefangenen. Digitalisierung fortführen: 2,5 Mio. Euro für die E-Akte.
- Mit der digitalen Agenda und der Digitalisierungsstrategie für die öffentliche Verwaltung werden mehrere hundert Millionen Euro bis Mitte der zwanziger Jahre zur Verfügung gestellt, um eine flächendeckende digitale Infrastruktur und einen umfänglichen digitalen Zugang zur öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen.
- 250 000 Euro für die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle.
- 560 Mio. Euro u.a. für Wasserstofftechnologien und 52 Mio. für neue Arbeitsplätze in diesem Bereich.
- Erhöhung der Mittel für Politische Bildung um 215 000 Euro.
- Einrichtung eines Fonds für die Opfer des NSU.