Insekten als Lebensmittel – Klare Kennzeichnung als Voraussetzung

Elke-Annette Schmidt

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
und wieder einmal zeigt dieser Antrag der AfD-Fraktion, dass unter dem Deckmantel des Schutzes der Konsument*innen Angst und Misstrauen geschürt werden. Diesmal müssen Insekten in Lebensmitteln dafür herhalten und deren aus Sicht der AfD nicht klar ersichtliche Kennzeichnung.
Man beginnt dann auch gleich im Feststellungsteil des Antrages mit der negativen Wertung solcher neuartigen Lebensmittel, zu denen neben Algen, neuen Pflanzenproteinen, auch die Insekten gehören, und verbindet sie mit Skepsis, Ablehnung und Befremdung.
Man könnte doch durchaus auch mit der Darstellung der Vorzüge und positiven Aspekte beginnen und sich konstruktiv dem Thema zuwenden.
Man könnte feststellen, dass die Welternährungsorganisation FAO in verschiedenen Studien festgestellt hat, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind. Man könnte erwähnen, dass Insekten durchaus eine nachhaltige Alternative zu Fleisch von herkömmlichen Nutztieren darstellen, da ihr essbarer Anteil mit 80 Prozent deutlich höher als zum Beispiel beim Rind liegt, wo es nur 40 Prozent sind.
Man könnte mit Blick auf steigende Kosten für tierisches Eiweiß, auf Ernährungsunsicherheit, Umweltbelastung, Bevölkerungswachstum und steigende Nachfrage nach Proteinen die Bedeutung von Insekten als wichtiges Thema für Lebensmittel im 21. Jahrhundert herausstellen.
Das alles könnte man……
Aber alles das machen Sie nicht in ihrem Antrag. Sie stellen ab auf vermeintliche moralisierende Kampagnen und verbreiten Unsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das nenne ich Stimmungsmache, meine Damen und Herren.
Denn auch die Verbrauchersicherheit ist gegeben.
In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Basierend auf der Verordnung über neuartige Lebensmittel müssen Produkte eine strenge wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit durchlaufen. Die Behörde prüft die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Bei Antragstellung müssen die Hersteller umfangreiche Daten vorlegen, über Zusammensetzung, die ernährungsphysiologischen, toxikologischen und allergenen Eigenschaften, über Herstellungsverfahren, geplante Verwendung und Verwendungsmengen ihres Produktes.
Entscheidend ist, dass ein neuartiges Lebensmittel kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Ist das gewährleistet, kann die EU-Kommission die Zulassung
beschließen. Allerdings nur, wenn auch die Mitgliedstaaten „Ja“ sagen. (So hat Deutschland bisher in allen Fällen zugestimmt.)
Und auch die Kennzeichnungspflicht ist eindeutig geregelt.
Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden; sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht.
Vorgegeben sind die Nennung des deutschen und lateinischen Namens, Informationen über die Form der Beimischung bzw. Darreichungsformen (z. B. getrocknet, pastenartig oder pulverförmig) sowie Allergiehinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste. (z. B. „Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen“.)
Durch die Kennzeichnungspflicht ist demnach ausgeschlossen, dass essbare Insekten unbemerkt in Lebensmittel gemischt werden.
Für unverpackte Lebensmittel ist keine Zutatenliste vorgeschrieben. Hier kann und muss das Verkaufspersonal bei Nachfrage Auskunft über die verwendeten Zutaten geben.
Die Gefahr eines heimlichen Untermischens halten die Verbraucherzentralen für sehr gering, da Speiseinsekten derzeit noch teuer sind. Im Gegenteil: So wird die Verwendung von Insektenbestandteilen von vielen Herstellern als Verkaufsargument im Marketing genutzt und damit geworben.
Mein Fazit: Der Antrag kann unter uninformierte Stimmungsmache abgelegt werden, wir lehnen ihn ab.