Einwilligung des Landtages zu den Anträgen auf Änderungen des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“

Elke- Annette Schmidt

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Antrag der Landesregierung geht es um zwei Punkte:
Zum einen sollen 10,0061 Mio. Euro aus dem Bestand des MV-Schutzfonds in den
Maßnahmenbereich I B1 Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) fließen. Für
uns LINKE ist Solidarität ein hohes Gut, zu dem wir uns ganz klar bekennen und welches wir
in der Gesellschaft tief verankern und besonders fördern möchten. Insbesondere während der
Corona-Pandemie galt es, solidarisch mit denen zu sein, die während der Pandemie besonders
gelitten haben und finanziell unterstützt werden mussten. Damit sind z.B. Arbeitnehmer*Innen
und Selbstständige gemeint, die in Quarantäne mussten. Auch bei denen musste die
Lohnfortzahlung gesichert werden. Dafür sind Gelder notwendig und die sollen durch diesen
Antrag sichergestellt werden.
Insgesamt geht es um 83 523 Entschädigungsanträge, die beim Landesamt für Gesundheit und
Soziales M-V (LAGuS M-V) als zuständige Behörde gestellt wurden. 74% der Anträge sind
bereits bearbeitet worden, 26% der Anträge sind noch zu bearbeiten. Außerdem wird damit
gerechnet, dass noch weitere Anträge zusätzlich dazukommen werden. Bis Jahresende 2023
wird noch mit ca. 15.000 weiteren Entschädigungsanträgen gerechnet. Bei diesen Anträgen
handelt es sich um Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall aufgrund einer
Quarantäneanordnung. Es geht folglich um eine Quarantäne-Entschädigung. Der Arbeitgeber
kann für sechs Wochen den Lohn der Arbeitnehmer*Innen übernehmen, sich dies jedoch vom
LAGuS zurückholen.
Einen weiteren Anspruch auf Entschädigung haben Eltern, die aufgrund von Schließungen von
Kitas und Schulen einen Verdienstausfall erlitten haben. Die Eltern-Entschädigung beträgt 67%
des entstandenen Verdienstausfalls, der jedoch auf 2 016 Euro pro Monat gedeckelt ist. Diesen
Verdienstausfall zahlt der Arbeitgeber maximal 10 Wochen pro Jahr an Erziehungsberechtigte
und 20 Wochen pro Jahr an Alleinerziehende. Dafür hat der Arbeitgeber einen
Erstattungsanspruch beim LAGuS, den er innerhalb von zwei Jahren geltend machen kann.
Zum anderen sollen im Rahmen des einzurichtenden MV-Schutzfonds 10,02 Mio. Euro in den
Maßnahmenbereich I A1 Ergänzende Soforthilfen für Unternehmen fließen, womit das
Landesförderinstitut-MV (LFI-MV) arbeiten kann. Die Mittel dafür sollen aus dem
Maßnahmenbereich II A2 Veranstaltungswirtschaft (8 Mio. Euro) und aus dem
Maßnahmenbereich II A7 Brückenfinanzierung Überbrückungshilfe III (2,02 Mio. Euro)
herkommen. Damit sollen Schäden für die Wirtschaft und für wichtige gesellschaftliche
Bereiche abgewendet werden. Damit ist aber auch fachkundiges Personal in der
Landesverwaltung und bei beauftragten Dienstleistern notwendig. Auch diese anfallenden
Kosten sind zu erstatten.
Das LFI M-V hat das Bundesprogramm „Soforthilfe Corona“ umgesetzt, was in drei Monaten
zu 38 000 Anträgen geführt hatte, die alle bearbeitet werden mussten. Danach kamen weitere
Hilfsprogramme des Bundes und des Landes MV dazu. Damit das LFI M-V auch 2024 und
2025 arbeiten kann sind weitere 10,02 Mio. Euro notwendig. Dazu kommt, dass das LFI-MV
auf Mithilfe durch fachkompetente Dienstleister angewiesen, die auch Geld kosten. Deshalb
bitte ich den Landtag, den Antrag der Landesregierung zu unterstützen.
Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.