Antrag der Fraktion der CDU Bildung braucht klare Regeln – Ordnungsgemäße Anwendung des Amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung in den Schulen

Elke- Annette Schmidt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleg*innen,
zum wiederholten Mal das Thema Sprache und Anwendung von Rechtschreibnormen in
Schule und Hochschule. Das sogenannte „Gendern“ ist mal wieder Thema. Es langweilt mich,
zumal es nicht einen neuen Aspekt dabei gibt!
In der Dezember-Sitzung des vergangenen Jahres hatte die AfD-Fraktion bereits die Idee, das
Gendern konsequent zu verhindern, insbesondere in Schulen, Hochschulen und Universitäten.
Nun kommen Sie, werte Kolleg*innen der CDU-Fraktion, 9 Monate später und wärmen
diesen alten Antrag wieder auf, was ihn inhaltlich auch nicht besser macht. Wir haben den
Antrag damals abgelehnt und werden es heute wieder tun. Weil er nämlich, genau wie vor 9
Monaten, jeglicher Grundlage entbehrt. Der Sachstand ist immer noch der gleiche, dass in
Schule nach den Vorgaben des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung
unterrichtet wird.
Bei Universitäten und Hochschulen hat die Politik gar nicht das Recht, in die
Hochschulfreiheit einzugreifen. Nach Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes sind Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre in der Erfüllung ihrer verfassungskonformen Aufgaben
frei. Das ist im Übrigen auch in unserem Landeshochschulgesetz so geregelt. Sie geben sich
ihre Vorgaben selbst, ganz ohne Zutun der Landespolitik.
Eigentlich könnte ich an dieser Stelle meinen Redebeitrag beenden.
Aber ich will doch noch ein paar Aspekte vortragen, weil es mir auch wichtig ist, vielleicht
doch noch etwas Verständnis dafür zu erzeugen, nicht immer alles nur schwarz oder weiß zu
sehen, bei aller Ordnungsmäßigkeit und amtlichem Regelwerk.
In ihrem Antrag stellen Sie richtigerweise fest, dass der Rat der Rechtschreibung empfohlen
hat, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie
sensibel angesprochen werden sollen. Und dazu zählen auch Personen, die sich nicht der
binären Geschlechterordnung zugehörig fühlen, also trans*, inter*, queere und nicht-binäre
Personen, wir sprechen von einer Vielfalt der Geschlechter, die die Lebensrealität
widerspiegelt.
Und dem muss auch Sprache folgen mit einer entsprechenden Möglichkeit der
Berücksichtigung und Ansprache aller Menschen.
Und natürlich ist das eine gesellschaftliche Aufgabe und kann nicht allein mit orthografischen
Regeln gelöst werden. Das ist doch vollkommen klar. Aber Schule ist Teil dieser Gesellschaft,
die kann man doch nicht außen vorlassen!!! – liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-
Fraktion.
Insofern ist es doch folgerichtig, dass man sich auch im schulischen Kontext mit dieser
Thematik auseinandersetzt und das passiert ja auch.
In den Schulen wird in schriftlicher Form nach dem Amtlichen Regelwerk gelehrt. Allerdings
ist es in der Anwendung nicht explizit verboten verkürzende Zeichen im Wortinneren zu
verwenden und wird deshalb nicht mit einem Fehler geahndet. Und das ist der Punkt, meine
sehr geehrten Damen und Herren – der ihnen nicht gefällt!
Aber die Gendersonderzeichen verbreiten sich nun einmal zunehmend in den Medien und im
Alltag, ob sie das nun wollen oder nicht. Weshalb die Notwendigkeit besteht, diese Form des
Genderns mit den Schülerinnen und Schülern zu thematisieren. Und das ist gut so.
In diesem Sinne verfahren übrigens 11 Bundesländer, zwei sind da schon progressiver
unterwegs. Im Saarland und in Bremen wurde festgelegt, dass Gender-Zeichen einheitlich
verwendet werden sollen und man hat dafür den Doppelpunkt festgelegt.
Vielleicht sollten wir mal Überlegungen in diese Richtung anstellen!! – liebe Kolleginnen und
Kollegen.
Denn,
Paragraf 2 des Schulgesetzes MV besagt: Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die
Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der
Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit
anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“
Richtiger Weise verweisen Sie ja in ihrem Antrag unter Punkt 3 auf die weitere Umsetzung
des Beschlusses der Kultusministerkonferenz.
Darin heißt es, dass sowohl einzelne fachübergreifende Bildungsziele als auch der
außerunterrichtliche Bereich des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages aus der
Geschlechterperspektive zu reflektieren und zu bearbeiten sind. Und eben nicht nur aus der
binären!!!
Weiter heißt es: mündliche und schriftliche Kommunikation im Unterricht und in
außerschulischen Kontexten beachtet geschlechtersensible Formulierungen. Auch hier ist
keine Begrenzung auf die binäre Betrachtung von Geschlecht enthalten!
Mit der Erlaubnis der Präsidentin möchte ich mit einem Zitat des Generalintendanten des
Mecklenburgischen Staatstheaters, Hans-Georg Werner, schließen, und darauf hinweisen, dass
die Sprechpause im Wort The-ater, wohl noch niemandem als unzumutbar aufgestoßen ist.:
„Sprache ist ein scharfes Schwert. Nimmt man es mit ihr genau, kann sie die Sicht auf unsere
Wirklichkeit verändern. Verwendet man sie unscharf oder manipulativ, vernebelt sie die
Wahrnehmung.“
Quelle: Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.10.2016/ Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und
Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder vom 15./16.06.2016