Altenpflegeheimbewohner kurzfristig entlasten – Reform der Pflegeversicherung forcieren

Elke-Annette Schmidt

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion,
erneut legen Sie uns einen Antrag zur Reform der Pflegeversicherung – in diesem Fall unter dem Titel Reform der Krankenhauspflege – vor, mit dem Sie die Folgen Ihres eigenen Handelns bzw. Ihres Nichthandelns auf Bundes- und Landesebene abmildern wollen.
Die rot-rote Landesregierung soll den Scherbenhaufen, den Sie hinterlassen haben bzw. die Folgen dessen, beseitigen. Der Feststellungsteil beschreibt die Entwicklung und die aktuelle Situation weitgehend korrekt.
Ja, die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen steigen.
Aber das nicht erst seit heute, nicht erst seit diesem Jahr.
Am 28. Januar 2021 wusste Ihre Kollegin Frau Friemann-Jennert hier zu berichten, dass sie schon Monate zuvor bei einem Besuch eines Pflegeheimes von den Sorgen und Nöten der Bewohnerinnen und Bewohner wegen der stetig steigenden Eigenanteile erfahren habe.
Meine damalige Landtagsfraktion hatte leidigerweise nun schon zum dritten Mal dieses Thema aufgerufen und die CDU-Abgeordnete wusste weiter zu berichten, dass man in der Sache schon viel weiter wäre, wenn nicht diese blöde Corona-Pandemie dazwischengekommen wäre und was man noch alles tun wolle und was alles besser werden würde. So sollte es eine steuerfinanzierte Deckelung der Eigenanteile geben und die Länder sollten sich mit 100 Euro an den Investitionskosten pro vollstationärem Heimplatz beteiligen. Doch es blieb ein Traum und aus der Pflegereform von Bundesgesundheitsminister wurde zum Nachteil der Betroffenen leider nur ein Reförmchen. Eine Landesbeteiligung hatte die damalige CDU-Fraktion wegen der viel zu hohen Kosten übrigens abgelehnt.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dieselbe CDU-Fraktion die Rücklagen des Landes in Höhe von 2 Milliarden Euro gerade mit dem Doppelhaushalt ausgekehrt hatte.
Frau Friemann-Jennert bedauerte, dass dies wohl keine zufriedenstellende Antwort für die Betroffene sei, aber zum Glück gäbe es in Deutschland die Absicherung durch die Sozialhilfe.
Ja, so war sie, die Abgeordnete.
Doch zurück zu Ihrem Antrag, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion.
Dass Sie im Januar 2021 eine Investitionskostenunterstützung abgelehnt haben und sich jetzt in derselben Sache auf eine finanzielle Verantwortung des Landes berufen, das ist an Dreistigkeit kaum zu toppen.
Und warum setzen Sie sich eigentlich nur für die Begrenzung der stationären Pflegekosten ein und nicht auch für die der ambulanten, der Intensiv- und der Tagespflege?
Dass der Bund und die Länder ständig in Arbeitsgesprächen im Kontakt sind und die nächsten Reformschritte diskutieren, das wissen Sie natürlich und deshalb braucht es Ihre Aufforderung dazu nicht.
Das Gleiche trifft auf den Sozialausschuss zu. Dort informieren die Ministerin bzw. ihre Staatssekretärin stets und ständig über die neuesten Entwicklungen bei den verschiedensten Themen. Auch dieser Aufforderung bedarf es also nicht.
Wir lehnen ihren Antrag ab.