Volksbegehren ist kraftvolles Votum gegen Gerichtsstrukturreform

Die für das Volksbegehren erforderlichen 120 000 Unterschriften, die inzwischen gegen die Standortschließungen von Gerichtsstandorten gesammelt wurden, sind ein kraftvolles Zeichen des Mitbestimmungswillens der Bürgerinnen und Bürger. Sie dokumentieren damit, dass sie den geplanten Kahlschlag bei den Gerichten ablehnen, weil sie negative Folgen für die Menschen, die Wirtschaft und nicht zuletzt für den Rechtsstaat fürchten.

Leider haben SPD und CDU auf der jüngsten Landtagssitzung den Antrag der Linksfraktion und der bündnisgrünen Fraktion abgelehnt, die Reform so lange auszusetzen, bis das Volksbegehren im Parlament thematisiert wurde. Mit dem heutigen Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform schaffe die Große Koalition Tatsachen, die im Falle eines erfolgreichen Volksentscheids auch mit finanziellem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden müssten. Zugleich missachten SPD und CDU ein Instrument direkter Demokratie, sie entmündigen Bürgerinnen und Bürger und schüren Politikverdrossenheit. Wir werden auch den Volksentscheid, der von den Initiatoren des Volksbegehrens bereits angekündigt wurde, mit allen Kräften unterstützen.