Straftatbestand „Betrug in der Pflege“ definieren und unterbinden

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Betrug in der Pflege“ (Drs. 6/5616) erklärt die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm:

 

„Ausgehend von aufgedeckten Einzelfällen berichten auch hier im Land Medien immer wieder über Betrug in der Pflege und einer Zunahme solcher Vorkommnisse. Da der Begriff ‚Betrug in der Pflege‘ aber nicht definiert ist, können das Ausmaß und die Schäden durch solche Fälle lediglich geschätzt werden, wie die Landesregierung mitteilt. Allein Betrügereien bei den Leistungsabrechnungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen werden in der Kriminalstatistik erfasst.

 

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz des Bundes, das im Januar 2017 in Kraft tritt, wird an dieser weitgehenden Unklarheit nichts ändern. Verstärkt wird lediglich der Kampf gegen den Abrechnungsbetrug. Der Straftatbestand ‚Betrug in der Pflege‘ muss definiert und statistisch erfasst werden. Nur so erhalten wir ein Bild über den Umfang des Betruges, können diesen unterbinden, hilfebedürftige Menschen schützen und die Qualität der Leistungen sicherstellen.

 

Meine Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die künftige Landesregierung auf Bundesebene entsprechend tätig wird und der Landesrahmenvertrag zur Pflege geändert wird.“