Steigende Zahl steuerpflichtiger Rentner in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Einkommenssteuern für Seniorinnen und Senioren in M-V“(Drs. 6/5340) erklärt die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm: 

„Auch in M-V steigt die Zahl der Seniorinnen und Senioren, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Betraf das im Jahr 2010 noch jeden Neunten im Alter ab 60 Jahre, gilt das heute schon für jeden Siebten. Bundesweit rechnet das Bundesfinanzministerium mit einem Anstieg der steuerpflichtigen Seniorinnen und Senioren um 160 000 auf 4,4 Mio. im Jahr 2017. Durch die schrittweise Senkung des steuerfreien Anteils an den Renten, Pensionen und sonstigen Alterseinkünften wird sich auch in M-V die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner weiter erhöhen.

Der Bundesfinanzminister rechnet allein durch die Rentenerhöhung in diesem Jahr mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 720 Mio. Euro. Für viele Rentnerinnen und Rentner reißt dies allerdings ein großes Loch in den Geldbeutel. Nicht nur dass durch die Einkommenssteuer die Rentenerhöhung fast aufgefressen wird. Darüber hinaus wissen viele ältere Menschen nicht, ob sie überhaupt steuerpflichtig sind, und sammeln deshalb keine Belege. Das Erwachen ist dann böse, wenn sich das Finanzamt möglicherweise erst nach Jahren meldet.

Steuerpflichtig sind alle Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte in diesem Jahr den Grundfreibetrag von 8 652 Euro im Jahr übersteigen. Alle, die mehr als 722 Euro Rente im Monat beziehen, müssen eine Steuererklärung machen. Darin gibt es zwar Freibeträge, etwa den Versorgungs- und den Altersentlastungsfreibetrag, oder auch Sonderausgaben, die geltend gemacht werden können. Allerdings sind damit viele Seniorinnen und Senioren überfordert, so dass am Ende lediglich Schäubles Steuersäckel und Lohnsteuerhilfevereine die Gewinner sind.“