SPD und CDU verabschieden mangelhaftes Psychischkrankengesetz

Zur Ablehnung der Linksfraktion des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten“ (PsychKG) erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm: 

„Im Gesetz der Landesregierung für psychisch Kranke ist vieles unkonkret und bietet so Raum für Interpretationen. Bei der Neufassung der Aufsichtsrechte wurde beispielsweise den Landräten und Oberbürgermeistern ein unbeschränktes Weisungsrecht gegenüber den psychiatrischen Abteilungen und Krankenhäusern eingeräumt und eine unbeschränkte Einsicht in die Patientenakten. Das widerspricht der ärztlichen Therapiefreiheit und der ärztlichen Schweigepflicht.

Auch die Form der ärztlichen Atteste ist weiterhin ungeregelt. Es gibt keine Vorgabe, auch die Schriftform ist nicht erforderlich. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 6/5589) zum Thema hervor. Das ist unhaltbar, denn Atteste sind Grundlage für die Entscheidung der Gerichte für freiheitsentziehende Maßnahmen.

Die Linksfraktion hat umfangreiche Änderungen für den Gesetzentwurf vorgeschlagen. Damit griffen wir viele Empfehlungen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf auf. Unser Haupteinwand ist die Vermengung der Regelungen für psychisch Kranke und für psychisch kranke, verurteilte Straftäter im Maßregelvollzug in einem Gesetzentwurf. Die meisten Länder haben diese verschiedenen Sachverhalte in zwei Gesetzen geregelt, was es für Praktiker eindeutig handhabbar macht.

Unsere Vorschläge, die den Entwurf maßgeblich qualifiziert hätten, wurden von den Abgeordneten von SPD und CDU abgelehnt. Ihnen ging es offenbar darum, den inhaltlich und handwerklich unzureichenden Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode durch das Parlament zu bringen. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf abgelehnt.“