Simone Oldenburg: Lernrückstände an Schulen aufholen, Nachteile für Schüler vermeiden

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

die AfD-Fraktion will Lernrückstände an Schulen aufholen lassen, indem sie unter anderem fordert – ich zitiere:

„…klar umrissene Basis-Wissensbestände zu definieren.“

Unabhängig davon, dass es nicht Wissensbestände, sondern Wissensstand heißt – sollten Sie erstmal Ihre Wissensstände sortieren oder wenigstens definieren. Denn damit kann es ja nicht weit her sein, wenn Sie bei Ihren Banknachbarn der AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag abschreiben.

Ihre Brandenburger Kollegen wollen – ich zitiere:

„Den Schulen sollte es im kommenden Schuljahr 2021/22 ermöglicht werden, neben der Nutzung des zentralen Aufgabenpools für Abschlussprüfungen bei Bedarf auch dezentrale Aufgabenformate zu erstellen, um auf die jeweilige Situation vor Ort flexibler reagieren und den Unterricht langfristig zielgenauer an den Wissens- und Kompetenzstand der Schüler ausrichten zu können.“ (EdZ)

Sie – hier in MV, wollen – ich zitiere:

„Den Schulen im kommenden Schuljahr 2021/22 zu ermöglichen, neben der Nutzung des zentralen Aufgabenpools für Abschlussprüfungen bei Bedarf auch dezentrale Aufgabenformate zu erstellen, um auf die jeweilige Situation vor Ort flexibler reagieren und den Unterricht langfristig zielgenauer an den Wissens- und Kompetenzstand der Schüler ausrichten zu können.“ (EdZ)

Und es geht weiter:

Ihr Banknachbar in Brandenburg will, dass die Schulen – ich zitiere:

„... in die Lage versetzt werden, kurzfristig bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Förderangebote auf freiwilliger Basis zuzüglich zum Regelunterricht anbieten zu können.

Zu diesem Zweck sind alle notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schüler, insbesondere jene mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, optimal beim Erreichen der Bildungsstandards unterstütz werden können.“ (EdZ)

Bei Ihnen heißt das:

„Die Schulen in die Lage zu versetzen, kurzfristig bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Förderangebote auf freiwilliger Basis zuzüglich zum Regelunterricht anbieten zu können.

Zu diesem Zweck sind alle notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schüler, insbesondere jene mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, optimal beim Erreichen der Bildungsstandards unterstütz werden können.“ (EdZ)

Also, machen Sie Ihre Hausaufgaben.

Eignen Sie sich Ihre Wissensbestände an.

Dann müssen Sie auch nicht mehr abschreiben.