Simone Oldenburg: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

so viel Richtiges, was das Bildungsministerium in diesem Gesetzentwurf aufgeworfen und analysiert hat.

Denn es ist richtig, wenn gesagt wird, dass eine flächendeckende Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Unterrichtsversorgung in den kommenden Jahren nur mit einer Änderung des Lehrerbildungsgesetzes möglich ist.

Es ist auch richtig, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Ausbildung der Berufsschullehrkräfte gelegt werden muss, weil das klassische Modell der Berufsschul-Lehrer-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern aus vielerlei Gründen kaum umsetzbar ist.

Es ist auch richtig, dass die Qualifizierung für Lehrerinnen und Lehrer im Seiteneinstieg einer grundsätzlichen Neuausrichtung bedarf.

Und richtig ist auch, dass sich der gegenwärtig vorgehaltene Qualifizierungsweg für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger substantiell von dem der grundständig ausgebildeten Lehrkräfte unterscheidet und Defizite aufweist.

Das alles ist komplett richtig.

Sie haben einige der zutreffenden großen, großen Mängel erkannt. Aber warum haben Sie das alles nur in dem Problemaufriss zum Gesetzentwurf beschrieben?

Warum analysieren Sie komplett richtig, wo überall die Säge klemmt, aber ändern mit diesem Gesetz nichts von dem, was Sie selbst bemängeln.

Sie wissen, was geändert werden muss, Ihnen ist bewusst, dass wir in eine Katastrophe steuern – dennoch fassen Sie diese Probleme nicht grundständig an.

Sie doktern nur oberflächlich mit kosmetischen Änderungen herum.

Sie scheuen sich davor, tatsächlich Hand anzulegen und die dringend erforderliche Operation durchzuführen.

Sicherlich wäre das ein richtig großer Eingriff, aber er ist mehr als notwendig, mehr als überfällig.

Er ist überlebensnotwendig.

Stattdessen verteilen Sie Pflaster, Vitamintabletten und Globuli.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die Anzuhörenden bescheinigen diesem Gesetzentwurf nur geringe Wirksamkeit.

Ich zitiere aus den schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden:

„Der vorliegende Entwurf beschäftigt sich nur im geringen Maße mit der Weiterentwicklung der grundständigen Lehrerinnenbildung, so dass die Veränderungen im Studium, Vorbereitungsdienst und Berufseinstieg nach wie vor drängende Baustellen darstellen.“

„Eine grundschulpädagogisch fundierte Didaktik des digitalen Lehrens und Lernens und Kernelement allseitiger Grundbildung in inklusiven Settings sind zukünftig hochrelevant und werden im Gesetzentwurf nicht ausreichend abgebildet.“

„Dieser Gesetzentwurf ist wie ein Fahren auf Sicht und löst nicht das grundlegende Lehrerproblem.“

„Die Frage an dieser Stelle kann doch wohl nicht sein, wie mache ich den Seiteneinstieg noch attraktiver, sondern wie bilde ich effizient hochqualifizierte Lehrkräfte aus.“

„Nun wird versucht, diese Lücke (gemeint ist der Lehrkräftemangel) zu schließen, indem man für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger die Hürden für das Erreichen der Voraussetzungen für ein Lehramt deutlich senkt, allerdings die Ausbildung für einen Teil stark verbesset. Dadurch wird allerdings gleichzeitig die grundständige Ausbildung von Lehrkräften in den Hintergrund gedrängt.“

Und zu guter Letzt:

„Eine Person mit Berufsabschluss kann bereits nach 7 Jahren eine einem Lehramt entsprechende Qualifikation erreichen.

Das Studium mit Referendariat hat etwa die gleiche Dauer.

Rechnet man die Zeit bis zum Abitur noch dazu, ist die Lehrkraft im Seiteneinstieg fast gleich schnell als voll ausgebildete Lehrkraft im Dienst und hat während der Gesamtausbildungszeit Gehalt bezogen.

Finanziell ist also dieser zweite Ausbildungsweg für diese Gruppe attraktiver.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

erfreulich ist, dass Sie sich etwas bewegt haben und wirklich nochmal das ganz Untaugliche in Ihrem ersten Entwurf nachgeschärft haben, so dass es jetzt zumindest halbtauglich ist.

Also: Geht so.

So ist es ein erster Schritt:

  • dass sich wenigstens schon das Wort „Anrechnungsstunden“ im Gesetzentwurf wiederfindet,
  • dass die Verfahren zu den ableitbaren Fächern konkreter ausgestaltet sind – auch wenn das künftige Verfahren nicht den Erfolg bringt, der auch notwendig ist.

Neu ist auch, dass die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, nicht gleich nach der Lehre Lehrer werden dürfen, sondern mindestens drei Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben müssen.

Umso unverständlicher ist es, dass es dennoch weiterhin möglich ist, gänzlich ohne Berufsausbildung Lehrer werden zu können.

Das heißt, dass der, der eine Berufsausbildung hat – nun nicht mehr sofort unterrichten darf, aber derjenige, der gar keinen Berufsabschluss hat, schnurstracks vor die Klasse darf.

Wo liegt hier der Sinn?

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wird eine große Chance vertan, tatsächlich den Lehrermangel langfristig zu beheben.

Sie warten weiterhin ab. Sie prüfen weiterhin. Sie verschließen weiterhin die Augen.

Können Sie mir sagen, wann der Sankt-Nimmerleins-Tag ist, an dem das Lehramtsstudium reformiert werden soll?

Unseren Vorschlag für ein umfassendes Lehrerbildungsgesetz haben Sie vom Tisch gefegt.

Wir lassen aber trotzdem nicht locker.

Deshalb unser Entschließungsantrag, mit dem wir unter anderem

  • eine Stärkung der Fachdidaktiken fordern,
  • eine Fachstudienberatung einrichten,
  • die Verlängerung der Regelstudienzeit und die Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts im Referendariat realisieren wollen.

Das alles enthält Ihr Gesetz nicht.

Wir sehen aber, dass Sie sich wenigstens bemüht haben, deshalb lehnen wir auch nicht ab.

Aber mehr als eine Enthaltung ist nicht drin.