Rückgang der Biodiversität endlich nachhaltig stoppen – EU-Renaturierungsgesetz im Trilog zum Erfolg führen

Daniel Seiffert

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben uns heute zwei Anträge vorgelegt, die
sich im Kern um das neue europäische Nature Restoration Law, also den Entwurf der EU-
Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“ drehen. Wer sich bisher nicht mit diesem, von
uns Linken begrüßten, Vorschlag der Kommission beschäftigt hat: Dieser befindet sich gerade
in den sogenannten Trilogverhandlungen. Beide Antragsparteien wollen dabei erreichen, dass
sich Mecklenburg-Vorpommern intensiv in diesen Trilog einmischt. Das war´s dann aber
bereits mit den Gemeinsamkeiten.
Während Bündnis 90/Die Grünen will, dass sich Mecklenburg-Vorpommern für ein noch
ambitionierteres EU-Renaturierungsrecht einsetzt, möchte die FDP das genaue Gegenteil.
Hier soll sich der Landtag klar gegen den Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag
aussprechen. Ich möchte Ihnen jetzt begründen, warum meine Fraktion beide Anträge ablehnt.
Beginnen wir mit dem Antrag der Grünen, der mir in der Sache wesentlich sympathischer ist
als das Ansinnen der FDP.

Liebe Kolleginnen und Kollegen (Grüne), natürlich haben Sie Recht, wenn Sie auf die
kritische Situation beim Erhalt der Biodiversität verweisen. Dafür müssen konkret viele
Zahlen im europäischen und deutschlandweiten Zusammenhang herhalten und sie bemühen
offizielle Berichte der Landesregierung oder deren nachgeordneter Behörden. Sie
berücksichtigen aber nicht, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern Einiges erreicht haben.
Bereits jetzt sind mehr als 30 Prozent der Landfläche einem Naturschutzregime unterzogen.
Bereits jetzt sind für alle NATURA-2000-Gebiete an Land Managementpläne fertig und
werden umgesetzt. Bereits jetzt stehen weite Teile unserer Küstengewässer unter Schutz.
Bereits jetzt ist unser Bundesland finanziell am Limit, denn Klima- und Naturschutz sind
teuer, benötigen viel Personal und dazu noch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Als
Oppositionsfraktion ist es natürlich ein Leichtes, deutlich mehr Engagement vom Land zu
fordern, ohne bereit zu sein, auch nur hinreichend konkret auszusagen, an welcher Stelle wir
dafür die notwendigen Finanzmittel umschichten sollen. Finanzielle Forderungen über alle
Politikbereiche von Ihrer Fraktion hinweg sind Alltag. Deshalb bin ich auf Ihre Änderungs-
bzw. Umschichtungsanträge in den laufenden Haushaltsberatungen gespannt. Doch zurück
zum konkreten Antrag. Ihre umfangreichen Feststellungen mögen zwar in großen Teilen
zutreffen, aber all diese Feststellungen sind veröffentlicht - Sie nennen selbst die Quellen –
und müssen daher gar nicht beschlossen werden.
Im Forderungsteil Ihres Antrags wollen Sie, dass sich die Landesregierung für erfolgreiche
Trilogverhandlungen mit dem Ziel eines ambitionierten EU-Renaturierungsgesetzes
einzusetzen soll. An dieser Stelle kommt Ihr Antrag aus unserer Sicht zu spät. Die
Landesregierung hat praktisch gesehen keine Möglichkeit mehr, die bisherigen,
vorverhandelten Positionen der Kommission, des Rates und des Parlamentes der EU zu
beeinflussen. Diese Positionen liegen ja schriftlich vor. Zumal Ihr Ziel eines ambitionierten
EU-Gesetzes hinreichend unkonkret bestimmt ist. Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie mal
Butter bei die Fische tun. Sie fordern auch, dass die Landesregierung, ich zitiere: „im Dialog
mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern, den Landnutzerinnen und -nutzern, den
Naturschützerinnen und -schützern sowie der Wissenschaft und durch geeignete
Fördermaßnahmen für den Abbau der Defizite bei der Umsetzung des „Konzeptes 2020 –
Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ bis zum
Ende der aktuellen Legislaturperiode zu sorgen“ hat. Dies soll mit einem weiteren
Zwischenbericht zum Biodiversitätskonzept 2020 dokumentiert werden. Hier fehlt mir auch,
was hält denn ihre Fraktion für geeignete Maßnahmen. Außerdem könnte ich es mir leicht
machen, und auf das ständige Regierungshandeln verweisen. Aber solange Sie mir nicht
konkret sagen, welche AUKM wir abschaffen sollen, welche wir neu bei der EU zertifizieren
sollen, bleibt ihr Antrag weit hinter dem konkreten Regierungshandeln zurück. Ihre dritte
Forderung an die Landesregierung – ich zitiere wieder: „die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich
des Naturschutzes durch die Ausweitung regel-mäßiger Publikationen, und der
Informationsangebote auch außerhalb der Großschutz-gebiete, durch die Verwendung
populärer Medienformate und durch den Einsatz zielgruppenspezifischer Angebote zu
verstärken, um die Notwendigkeit der Anstrengungen zum Erhalt und zur Ausweitung der
biologischen Vielfalt in der Bevölkerung publik zu machen und die Menschen bei diesem
wichtigen Thema mit Allgemein-wohlbelang mitzunehmen“, hat auch finanzielle
Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Reichen Sie bitte entsprechende Anträge mit
Deckungsquellen in den laufenden Beratungen zum Haushalt ein. Heute kann meine Fraktion
diese Forderung nur ablehnen. Bereits jetzt werden umfangreiche Mittel für die
Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wegen der begrenzten personellen und finanziellen Mittel
halten wir die bisherige Prioritätensetzung zum Beispiel auf die Bewältigung der
Energiewende und Wiedervernässungsprojekte für richtig.
Lassen Sie mich jetzt zum Antrag der FDP kommen. In der Antragsbegründung schreiben Sie,
werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, „Am 22. Juni 2022 hat die Europäische
Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Diese Verordnung ist Teil der
europäischen Biodiversitätsstrategie und somit auch ein Teil des europäischen Green Deals.“
So weit, so richtig. Dann aber schreiben Sie, dass der Rahmen des Green Deal der EU
grundsätzlich zu begrüßen ist. Das widerspricht eigentlich Ihrer Forderung in Punkt II., denn
der Landtag soll sich klar und deutlich gegen den von der Europäischen Kommission
vorgelegten Vorschlag für das Nature Restoration Law aussprechen. Der Entwurf der EU-
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist aber ein essenzieller Bestandteil des Green
Deal der EU, wie Sie so schön begründeten. Außerdem bezieht sich Ihr Antrag offenbar
ausschließlich auf den von der Kommission eingebrachten Vorschlag des Nature Restoration
Law. Inzwischen ist die Zeit aber nicht stehen geblieben. Das EU-Parlament hat deutlich und
schriftlich Stellung bezogen und den Verordnungsentwurf der Kommission an vielen
entscheidenden Stellen abgeschwächt. Dabei sind auch die konkreten Zielsetzungen für die
Landwirtschaft weitgehend entfallen. Außerdem soll den Mitgliedsstaaten nach dem Willen
des EU-Parlaments deutlich mehr Handlungsspielräume bei der Erstellung der umzusetzenden
Wiederherstellungspläne gegeben werden. Und das ist gut so. Viele ihrer im Antrag
geäußerten Befürchtungen schüren daher nur Angst vor neuen Belastungen der Land- und
Forstwirtschaft und erzeugen eine ablehnende Stimmung. Das lehnen wir nicht nur heute
entschieden ab.
Zudem wollen Sie, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur nur auf
freiwillige Maßnahmen setzt und Ordnungsrecht ausschließt. Irgendwie scheint die FDP die
negative Entwicklung im Bereich der Biodiversität, der Land- und Forstwirtschaft und in
vielen Naturräumen der Nationalstaaten nicht mitbekommen zu haben oder bewusst
auszublenden. Und vor allem scheinen Sie auszublenden, dass es seit vielen Jahren
vergebliche Versuche auf freiwilliger Basis in der EU gab, unsere gemeinsamen
naturschutzrechtlichen Ziele zu erreichen. Nur mit freiwilligen Maßnahmen konnten die
negativen Trends beim Erhalt der Biodiversität nicht gestoppt werden. Für meine Fraktion ist
daher klar, dass auch ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich sein müssen. Im Übrigen soll
die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in der Hauptsache durch die
Wiederherstellungspläne der Nationalstaaten umgesetzt werden. Da können Sie ja dann als
Teil der aktuellen Bundesregierung Ihren Einfluss wahrnehmen, wenn Ihnen vorgeschlagene
ordnungsrechtliche Änderungen gegen den Strich gehen. So weit sind wir aber noch nicht.
Wir sind im Trilog. Und damit auch bei Punkt III. ihren Antrags, in dem Sie die
Landesregierung auffordern, ich zitiere: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf
Bundesebene und auf europäischer Ebene für eine sinnvolle Überarbeitung des Vorschlages
für das Nature Restoration Law im Rahmen des Trilogverfahrens einzusetzen und dabei die
Belange der betroffenen natürlichen und juristischen Personen zu berücksichtigen sowie für
eine Vereinbarkeit der rechtlichen Vorgaben mit den regionalen Gegebenheiten zu streiten.“
Da bekommen Sie von mir die gleiche Antwort wie die Grünen, die gleiches nur mit anderer
Zielsetzung fordern. Die Landesregierung hat praktisch gesehen keine Möglichkeit mehr, die
bisherigen, vorverhandelten Positionen der Kommission, des Rates und des Parlamentes der
EU zu beeinflussen.
Im Übrigen empfinde ich Ihren Antrag als böses Spiel über Bande. Ich will Ihnen auch sagen,
warum ich das so empfinde. Im Februar dieses Jahres hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
einen Antrag mit der Drucksache 20/5559 auf „Stellungnahme des Deutschen Bundestages
nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der
Natur“ eingebracht. Viele in Ihrem Antrag enthaltenen Feststellungen und Befürchtungen und
auch einige Ihrer Forderungen kann man auch im Antrag der Bundes-CDU/CSU
wiederfinden. Ich will ihnen 1:1 Zitate jetzt ersparen. Allerdings finde ich in der
Beschlussempfehlung zum Antrag auf Drs. 20/7236 ein gegenteiliges Verhalten. Dort
empfiehlt Ihre Bundestagsfraktion mit den Stimmen von SPD und Grünen, was ich als
selbstverständlich betrachte, aber auch mit den Stimmen der Linken und bei Enthaltung der
AfD, eine deutliche Abfuhr. Klären Sie erst einmal innerhalb der FDP, wie Sie wirklich zum
Entwurf der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stehen und versuchen Sie nicht, die
Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu täuschen. Wir lehnen auch Ihren Antrag ab.