Psychosoziale Prozessbegleitung in M-V muss ausgebaut werden

Zur Erklärung der Justizministerin, Uta-Maria Kuder, dass sie es begrüße, dass mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz bundesweit die psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich gewährt werden soll, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt: 

„Selbstverständlich ist die psychosoziale Prozessbegleitung ein wichtiges Element des Opferschutzes. Gerade für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten ist eine Betreuung während des Strafverfahrens erforderlich. Insofern ist es natürlich zu begrüßen, dass nun ein 3. Opferrechtsreformgesetz auf den Weg gebracht wird. Es ist auch anzuerkennen, dass Frau Justizministerin Kuder sich bisher engagiert für die bundesweite Einführung einer psychosozialen Prozessbegleitung eingebracht hat. 

Wie so oft liegen die Probleme hierzulande jedoch in der praktischen Umsetzung. Mecklenburg-Vorpommern verfügt derzeit über lediglich vier Prozessbegleiter. Um die heute und künftig anfallenden Aufgaben zu erfüllen, bräuchte es jedoch noch einmal etwa die gleiche Anzahl. Mit den jeweils für 2016 und 2017 im Landeshaushalt zusätzlich bereitgestellten 25 000 Euro werden sich jedoch die zusätzlich benötigten Prozessbegleiter nicht finanzieren lassen. Eine Aufstockung ist hier unbedingt erforderlich.“