MdL Jeannine Rösler - Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Jeannine Rösler

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.

Das dürfte auch nicht verwundern, denn seit jeher spricht sich meine Fraktion für die wirkungsgleiche Übertragung der Tarifverträge auf den Beamtenbereich aus.

Die Anhebungen der Besoldungen um 1,5% rückwirkend zum 1. April 2011 und dann zum 1. Januar nächsten Jahres um 1,9% sind auch angesichts der Preissteigerungen gerade für die unteren Besoldungsgruppen bitter notwendig.

Ohnehin war die Teuerungsrate 2011  deutlich höher als die vereinbarte Tarifsteigerung.

Aber gut, es ist anzuerkennen, dass die Landesregierung die Tarifergebnisse weitgehend zeit- und wirkungsgleich umsetzen und auf Änderungen zulasten der Beschäftigten verzichtet will.

Zu unterstützen ist auch, dass die Stundensätze der Erschwerniszulagenverordnung für den Dienst zu ungünstigen Zeiten entsprechend angehoben werden.

Ein solches Vorgehen zugunsten der Beschäftigten ist bei dieser Landesregierung keine Selbstverständlichkeit, denke ich da nur an die Fortschreibung des pauschalen Stellenabbaus ohne Aufgabenkritik oder an die Anhebung der Altersgrenzen für alle Beamtinnen und Beamten in der letzten Wahlperiode.

Aber wir werden hierzu sicher vom GdP-Vorsitzenden und CDU-Abgeordneten Michael Silkeit noch heftige Kritik hören.

Meine Damen und Herren,

wir können also schon zufrieden sein, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf etwa nicht dazu nutzt, die Anpassung der Bezüge erst später wirksam werden zu lassen oder die Erhöhung geringer ausfallen zu lassen.

Auch ist es bemerkenswert, dass nicht, quasi durch die Hintertür, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit angehoben werden soll.

Der Landesrechnungshof allerdings brachte genau diesen Vorschlag im Anhörungsverfahren ein.

Jetzt liegt diese Anregung wieder in der Schublade, und dort sollte sie auch bleiben.

Meine Damen und Herren,

nach für eine Oppositionsfraktion ungewöhnlich viel Lob gehört an dieser Stelle der erste Schluck Wasser in den Wein.

Die Landesregierung hat den Vorschlag zur Arbeitszeitverlängerung nämlich vor allem deswegen abgelehnt, weil er nicht von den Tarifparteien vereinbart wurde.

Mit anderen Worten: Wäre eine Arbeitszeitverlängerung vereinbart worden, hätte die Landesregierung womöglich mitgemacht, oder Frau Finanzministerin?

„Um den Gleichklang zum Tarif zu wahren“, wäre dann sicher die Sprachregelung gewesen.

An dieser Stelle hätte ich mir ein klares Bekenntnis der Landesregierung gewünscht, die einer weiteren Arbeitszeitverlängerung eine klare Absage erteilt.

Meine Damen und Herren,

noch wässriger schmeckt der Wein, wenn wir uns vor Augen halten, dass die Tarifergebnisse bereits seit über acht Monaten vorliegen.

Bis heute ist mir kein überzeugender Grund bekannt, warum die alte Landesregierung die Anpassung nicht noch in der letzten Wahlperiode angeschoben hat.

Ich bin überzeugt, der Landtag hätte dieses Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden können.

Jetzt müssen die Beschäftigten unnötig lange warten.

Meine Damen und Herren,

einen inhaltlichen Punkt werden wir in der weiteren Beratung hinterfragen.

Das betrifft die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger.

Hier will die Landesregierung keine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro.

Pensionäre und die sog. aktiven Beamtinnen und Beamten werden also unterschiedlich behandelt.

Rechtlich ist das wohl möglich, politisch aber zu kritisieren.

Gerade die Pensionäre mit kleinen Versorgungsbezügen hätten diese Einmalzahlung gut gebrauchen können, zumal der Anstieg bei den Pensionen etwas geringer ausfällt als bei den Dienstbezügen.

Meine Damen und Herren,

der Überweisung in den Finanzausschuss zur weiteren Beratung stimmt meine Fraktion zu.

Wir sind selbstverständlich an einem zügigen Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes interessiert.