MdL Jeannine Rösler - Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2011 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2011

Jeannine Rösler

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

die vorliegende Unterrichtung, der Kommunalfinanzbericht 2011 des Landesrechnungshofes, sollte insbesondere vom Innenausschuss intensiv beraten werden.

Der Bericht enthält zweifellos Wissenswertes, Interessantes und Nachdenkliches.

Wenn etwa der Landesrechnungshof bei der Überprüfung von Beschaffungsmaßnahmen bzw. Vergabevorgängen in ausgewählten Landkreisen eine Gesamtfehlerquote von 74 Prozent feststellen muss (Textziffer 305), dann ist das in der Tat bedenklich.

Meine Damen und Herren,

bedenklich, allerdings aus anderem Grund, finde ich aber einige Ausführungen des Rechnungshofes im Rahmen der überörtlichen Prüfungen der Stadt Neubrandenburg sowie der Hansestädte Wismar und Stralsund.

Neben den Personal- und Sachkosten meint der Rechnungshof nämlich erhebliche Einsparpotentiale dieser drei Städte im Theater- und Orchester- bzw. im Kulturbereich ausmachen zu können.

Wenn sich diese rein fiskalische Sichtweise verbrüdert mit der theater- und orchesterpolitischen Strategie der jetzigen Koalition, dann gehen in Mecklenburg-Vorpommern kulturpolitisch die Lichter aus.

Meine Damen und Herren,

selten wohl ist ein Bericht des Landesrechnungshofes in wichtigen Teilaussagen von der Realität derart eingeholt oder gar überrollt worden.

Der Bericht wurde mit Schreiben vom 30. Juni d. J. der Landesregierung zugeleitet.

Im Zusammenhang mit dem FAG lobt er die Absenkung der Schlüsselzuweisungen an Gemeinden unter 500 Einwohnern.

Für den Rechnungshof bleibt sogar abzuwarten, ob diese sehr moderate Absenkung ausgereicht hat, kleine Gemeinden zur Aufgabe zu zwingen (Textziffer 145).

Diesem Abwarten bereitete das Landesverfassungsgericht noch am selben Tag ein jähes Ende und erklärte die gesamte 500er-FAG-Regelung für verfassungswidrig und nichtig.

Und auch in einem zweiten wichtigen Punkt wurde der Auffassung des Rechnungshofes sehr rasch und sehr deutlich nicht gefolgt, diesmal durch die Landespolitik: Stichwort Gemeindegebietsreform (Textziffer 166 ff.)

Meine Damen und Herren,

vergleicht man die Ausführungen des Rechnungshofes zur Notwendigkeit einer Gemeindegebietsreform mit den Empfehlungen der letzten Enquete-Kommission, dann wird eines sichtbar:

Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU verfehlt auch in diesem Punkt den tatsächlichen Reformbedarf in Mecklenburg-Vorpommern auf dramatische Weise.

Auch darüber wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Unterrichtung zu diskutieren sein.