Mangelhafte Gesundheitsvorsorge in Einrichtungen der Landesregierung

Zu den Antworten der Landesregierung auf ihre Kleinen Anfragen bezüglich der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Drs. 6/3692, 6/4176 und 6/4678) erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm:

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge spielt in den Einrichtungen der Landesregierung allenfalls eine untergeordnete Rolle. Arbeitgeber sind zwar zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen durch europäisches und deutsches Recht verpflichtet, die Landesregierung nimmt es damit aber nicht so genau.

 

Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, müssen etwa im Bereich der Polizei an 228 Arbeitsplätzen Pflichtvorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden. Ob diese erfolgt sind und ob im Anschluss Vorsorgemaßnahmen eingeleitet wurden, kann die Landesregierung nicht sagen – und dies, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Fälle zu dokumentieren. Die gleiche Unkenntnis herrscht im Bereich der Hochschulen, in dem 8660 Arbeitsplätze untersucht werden müssen. Belegt sind gerade einmal 3782.

 

Der Landesregierung ist der medizinische Arbeitsschutz offenbar einerlei. Das ist im Interesse der Gesundheit der Beschäftigten ein unhaltbarer Zustand. Das geltende Recht muss beachtet werden.“