Landesregierung hat Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes behindert

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts, wonach die Landesregierung die Kostenerstattung für die Umsetzung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichende begründet hat, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Die Landesregierung hat von Anfang an den neuen Ansatz des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die damit verbundenen immensen Herausforderungen, einschließlich der zusätzlich entstehenden Kosten, nicht zur Kenntnis genommen.

Die wegen der Konnexität vorgeschriebene Folgekostenabschätzung durch die Landesregierung ist erst auf Drängen meiner Fraktion allerdings völlig unzureichend nachgereicht worden. Das hat das Landesverfassungsgericht heute bestätigt.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Folgekostenabschätzung umgehend zu präzisieren und den Kommunen so schnell wie möglich die Mehraufwendungen zu erstatten, um die Umsetzung des Gesetzes nicht weiter zu behindern. Leitragende sind in diesem Fall die Menschen mit Behinderung, die seit dem 1. Januar 2018 ein Recht auf einen individuellen Teilhabeplan und auf die Gewährung eines persönlichen Budgets haben. Beides konnte bis heute im Land nur unzureichend umgesetzt werden.“