Kirchenasyl in Dublin-Fällen zeigt Schutzlücken im europäischen Asylsystem auf

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

 

das Kirchenasyl hat eine langejährige Tradition. Es hat sich zu einer Art Institution ergeben, die den Menschen hilft, wenn Abschiebung in Gefahrensituation droht. Im Jahr 1983 wurde das erste Kirchenasyl in Berlin gewährt. Im Jahr 1994 hat sich eine Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) „Asyl in der Kirche“ gegründet. Das Kirchenasyl ist eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben. In dieser Aufnahmezeit werden die Entscheidungen von Behörden überprüft und die Möglichkeit geschaffen, ein neues Asylverfahren zu eröffnen.

 

Im Falle einer Abschiebung droht den Betroffenen Tod, Repressalien und Haftstrafen und daher bietet das Kirchenasyl einen humanitären Schutz. Die Kirchengemeinden stehen für den Schutz der Menschen vor Tod, Verfolgung und Folter, also für Menschenrechte. Das Kirchenasyl ist nicht gegen das nationale bzw. internationale Recht und stellt kein Bruch für die geltenden Gesetze. Die Gemeinde stellt den Wohnraum zur Verfügung und greift auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zurück. Eine Beratung wird durchgeführt.

 

 

Da das Dublin-System und die gesamte EU-Asylpolitik gescheitert ist, kann das Kirchenasyl in wenigen Fällen die Folgen für die Betroffenen lindern. Dafür gebührt den Kirchengemeinden Respekt. Die so genannte Rücküberstellung findet nur in einem kleinen Teil der Fälle statt. Nur 13 Prozent der 35.000 Asylsuchenden, die Deutschland im vergangenen Jahr in einen anderen EU-Staat zurückschicken wollte, wurden auch tatsächlich abgeschoben. Nur 400 Menschen wurden durch Kirchenasyl geschützt. Aus diesem Grund ist die Kritik an Kirchenasyl scheinheilig und entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Kirchenasyl hilft in vielen Fällen, in denen Menschen begründete Angst haben, im Ersteinreisestaat unwürdig behandelt zu werden. Auch in Fällen, in denen Kinder aus ihrem neuen Lebensumfeld gerissen werden, oder Menschen trifft, die durch Folter und Misshandlungen in ihren Heimatsländern schwer traumatisiert sind.

 

Folgende Frage stellt sich zur Debatte über Kirchenasyl:

 

Wie kann das EU-Asylsystem den menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Aufgaben gerecht werden?

 

Hier ist die Bundespolitik gefragt. Hier sollten sich der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Bundesinnenminister dieser Debatte stellen, statt die Kirchen zu kritisieren.

 

Die rassistische Bewegung von Pegida gegen Flüchtlinge und Muslime flaut ab. Dies soll uns Anlass geben, uns zu freuen und nicht neue Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schaffen, wie der Bundesinnenminister de Maizière tut. Es ist schlimm genug, wenn er Kirchenasyl mit der Scharia vergleicht. Solche billige Äußerungen bedienen antimuslimische Ressentiments.

 

 

Meine Fraktion begrüßt das Kirchenasyl in unserem Land und sieht es als wichtige humanitäre Aufgabe für den Schutz des Menschenlebens.

 

Meine Fraktion begrüßt auch die hier ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger für den Schutz von Menschen in Not. Durch ihr Engagement verhindern sie, dass Schutzbedürftige ohne genaue Einzelfallprüfung vorschnell abgeschoben werden.

 

 

Deshalb sollte die Landesregierung das Kirchenasyl respektieren.