Jacqueline Bernhardt: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

mit dem neuen Besoldungsrecht wurden quasi huckepack noch einige andere Regelungen eingeführt, die erstmal nichts mit Besoldung zu tun haben. Eines dieser Themen – die Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Berufseinsteigern – ist bereits von Anfang an auf sehr große Kritik gestoßen.

Insofern lassen Sie mich voranstellen, dass ich das ganze Gesetzgebungsverfahren für sehr schwierig halte. Wenn man solche finanzfremden Themen nebenbei mitregeln möchte, hätten die entsprechenden Fachausschüsse stärker eingebunden werden müssen.

Meine Damen und Herren,

um vorab eines klarzustellen: Ich halte die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst ebenso wie im Polizeidienst für unverzichtbar. Staatsdienst und eine Ablehnung der Verfassung schließen sich aus. Das ist gar keine Frage. Allerdings gibt es für diese Regelanfrage keine nachvollziehbare Begründung. Sie stellt ganze Berufsgruppen unter einen Generalverdacht, der so nicht hinnehmbar ist. In Bayern wollte man die Regelanfrage einführen, da es einen Staatsanwalt gab, der rechten Kreisen offenbar sehr nahe stand. Unabhängig von der Frage, ob selbst so etwas ihre Einführung rechtfertigt, sind entsprechende Verdachtsfälle in Mecklenburg-Vorpommern – auch auf Nachfrage bei Justizministerium - bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht bekannt. Warum auch?! Die bisherige Praxis setzt bei der Einstellung die obligatorische Erklärung zur Verfassungstreue und eine Abfrage beim Bundeszentralregister voraus. Zudem erfolgt eine entsprechende Befragung im Bewerbungsgespräch. Wird die Verfassungstreue eines Bewerbers angezweifelt, so kann schon jetzt eine Einzelfallabfrage beim Landesverfassungsschutz erfolgen. Das hat sich grundlegend bewährt. Handlungsbedarf, beispielsweise die Gefahr der Unterwanderung der Justiz durch verfassungsfeindliche Kräfte kann ich nicht erkennen. Insofern ist die Regelanfrage absolut unverhältnismäßig. Ich frage mich hier, welches Bild die betreffenden Ministerien von ihren Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Polizistinnen und Polizisten haben. Eine Anfrage bei dieser Behörde zur Regel zu machen, halte ich für überaus fragwürdig. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der die jeweiligen Passagen im Landesrichtergesetz und im Landesbeamtengesetz wieder streichen sollen. Auch für diesen Änderungsantrag bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.