Jacqueline Bernhardt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

nach dem Willen der Regierungskoalition soll heute der Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert verabschiedet werden. Wie meine Fraktion bereits in der ersten Lesung ausgeführt hat, kommen die Regelungen zu Karenzzeiten sehr spät.

Bereits 2018 hatten wir nämlich einen Vorschlag präsentiert, der heute nahezu wirkungsgleich beschlossen werden soll. Mit Ruhm hat sich die Regierung bei diesem Entwurf also nicht bekleckert.

Aber immerhin kann der Landtag heute den Sack zumachen.

Meine Damen und Herren,

in einem wichtigen inhaltlichen Punkt bleibt der Gesetzentwurf der Regierung jedoch hinter den Erwartungen zurück. Die Karenzzeit soll demnach lediglich 12 Monate betragen. Das war auch den Sachverständigen deutlich zu wenig. Ich kann mich an keinen Experten erinnern, der den Zeitraum von 12 Monaten begrüßt hat.

Die Koalition hat offenbar nicht gut hingehört. Das sollten SPD und CDU aber. Denn ändern wir nichts, bleibt Mecklenburg-Vorpommern weit hinter den Mindeststandards zurück. Auf Bundesebene sind 18 Monate vorgesehen, in einigen Bundesländern 24 Monate. Einige Experten forderten gar drei Jahre.

Meine Damen und Herren,

deswegen unternehmen wir heute einen erneuten Anlauf, um die Regelungen an übliche Standards anzupassen. Nach unserem Änderungsantrag soll eine Untersagung in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. In Fällen aber, in denen öffentliche Interessen schwer beeinträchtigt wären, kann eine Untersagung für die Dauer von bis zu 18 Monaten ausgesprochen werden. Das ist eine ausgewogene Regelung, wobei selbst 24 Monate ohne weiteres vertretbar sind. 

Aber 12 Monate, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ist nun wirklich zu dünne Suppe.

Deswegen wird meine Fraktion einer solchen Regelung auch nicht zustimmen. Stimmen sie für unseren Änderungsantrag, sind wir mit an Bord.