Im Krebsregistergesetz bleibt vieles ungeregelt

Zur Enthaltung der Linksfraktion zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung in M-V“ (Krebsregistrierungsgesetz) erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm:

„Vieles im vorliegenden Gesetzentwurf bleibt ungeregelt. Das gilt beispielsweise für die konkrete Struktur und die Träger des klinischen Krebsregisters. Die Koalitionsparteien wollen diese Defizite im Nachgang durch Rechtsverordnungen regeln. Das lehnt meine Fraktion ab, denn damit ist das Parlament außen vor.

Bei Rechtsverordnungen bestimmt allein die Landesregierung die Inhalte. Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Abgeordneten werden umgangen. Das haben wir während der Diskussion des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss und im Parlament mehrfach deutlich kritisiert und einen nachgebesserten Gesetzentwurf gefordert. Die Abgeordneten von SPD und CDU haben eine Qualifizierung des Entwurfes abgelehnt. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten.“