Gute Löhne bleiben bei SPD und CDU Worthülsen

Zur Ablehnung der Überweisung des Gesetzesentwurfes für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in die zuständigen Ausschüsse erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Helmut Holter: 

„Unser Land sitzt nach wie vor im Lohnkeller fest. Die Tarifbindung ist auf  einem unterirdischen Niveau. Wir haben ein System, in dem der Staat  Leistungen einkauft bei Unternehmen, die die Beschäftigten so schlecht bezahlen, dass sie in die Altersarmut marschieren. Die Landesregierung hat jahrelang an die Unternehmen appelliert, sie hat gebettelt und gemahnt, dass endlich gute Löhne gezahlt und gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen. Das hat alles nichts geholfen. Deshalb hat die Linksfraktion hat heute ein modernes und fortschrittliches Vergabegesetz vorgelegt. Wir machen ernst mit unserer Forderung ‚Gute Arbeit - Gute Löhne‘.

Wir wollen, dass Unternehmen, die tarifgebunden sind, die gute Löhne zahlen, die ausbilden und so für ihren eigenen Nachwuchs sorgen, Menschen mit Behinderung beschäftigen, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben und gute Arbeitsbedingungen geschaffen haben, nicht hinten anstehen und den Kürzeren ziehen, sondern bei öffentlichen Aufträgen von der ‚Pole-Position‘ aus starten.“

Die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes

1.    Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in der Höhe der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Stundenlohn liegt für 2017 bei 10,09 Euro.

2.    Bisher regiert nach wie vor der Preis, weil konkrete Vorgaben für die Vergabestellen fehlen. Es darf nicht länger sein, dass stets der „billigste“ Bieter den Zuschlag erhält, obwohl andere Bieter unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien das „wirtschaftlichste“ Angebot abgegeben haben. Ab einem Auftragswert von 20 000 Euro bei Bauleistungen und 5000 Euro bei Dienst- und Lieferleistungen müssen soziale und ökologische Kriterien zur Anwendung kommen.  Der Preis darf maximal zu 70 Prozent gewichtet werden. Diese genaue Festlegung ist ein Novum bei Landesvergabegesetzen.

3.    Zwei Drittel der Vergaben finden in den Kommunen statt. Deshalb muss ein wirkungsvolles Vergabegesetz auch für die Kommunen gelten.

4.    Pauschale Kostenerstattung von jährlich 1 Mio. Euro an die Kommunen und Landkreise für die gesteigerten Anforderungen und den Aufwand bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Damit soll auch Weiterbildung finanziert werden.

5.    Entbürokratisierung und Entlastung von Vergabestellen und Unternehmen durch die Regelung, dass nur noch derjenige alle Nachweise einreichen muss, der den Zuschlag erhält. Die Vergabestellen müssen dementsprechend auch nicht mehr alle Nachweise von Bietern prüfen.

6.    Erarbeitung eines „Leitfadens für die öffentliche Auftragsvergabe“, der sowohl den Vergabestellen als auch den Unternehmen zur Verfügung steht und die Vorschriften sowie Informationen bündelt. Bisher gibt es zu viele Vorschriften, die nicht weiter oder nur unzureichend konkretisiert sind bzw. in einem Gesetz werden können, aber deshalb nicht zur Anwendung kommen. Auch gibt es unzählige Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen oder Hinweise, die in einem Leitfaden gebündelt werden sollen.