Gemeinsam aktiv für Gesundheitsförderung und Prävention

Torsten Koplin

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
am 25. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention, kurz Präventionsgesetz, verabschiedet.
Ziel des Gesetzes war bzw. ist es, die Grundlagen für sämtliche Akteure der
Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken und Krankheiten zu vermeiden, bevor sie
entstehen.
Knapp sieben Jahre früher, nämlich schon am 25. September 2008 hat sich in Mecklenburg-
Vorpommern das Aktionsbündnis für Gesundheit als ein freiwilliger Zusammenschluss von
ca. 40 Akteuren mit gesundheitsförderlichem bzw. präventivem Bezug gegründet.
Das Bündnis sollte den Gesundheitszielprozess bei uns im Land mitgestalten und sollte die
Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung für Gesundheitsprävention aus dem Januar 2017
begleiten, die die Kranken- und Pflegekassen mit der Renten- und der Unfallversicherung
sowie dem Land abgeschlossen hatten.
Viele Projekte in Kitas, Schulen, den Kommunen und in der Arbeitswelt sind seitdem initiiert
worden und einige laufen noch. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass die Internetseite
des Bündnisses aktualisiert werden müsste, denn die zuständige Abteilung der
Landesregierung befindet sich seit einigen Monaten nicht mehr im Wirtschaftsministerium.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete,
an Aktivitäten fehlt es also nicht.
Trotzdem haben wir eine Entwicklung zu verzeichnen, die insbesondere bei Kindern und
Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen, bedenkliche Befunde zu Tage fördert.
Als erstes wären Übergewicht und Adipositas zu nennen, also ein Body Mass Index (BMI) ab
25 bzw. 30.
Langsam anwachsend und durch die Corona-Pandemie ebenso verstärkt ist eine Zunahme an
Verhaltensauffälligkeiten sowie psychischen Erkrankungen zu verzeichnen.
Umso wichtiger werden also die Gesundheitsförderung und Prävention in allen
Lebensbereichen, wenn man die demografische und volkswirtschaftliche Ebene einbezieht.
Dabei müssen wir prüfen, welche der Maßnahmen der letzten Jahre in welcher Art und Weise
wirksam waren und wie wir für die Zukunft aufgestellt sind.
Meine damalige Landtagsfraktion hat sich schon im Jahr 2021 im Rahmen der Arbeit der
Enquetekommission ‚Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern‘
für die Stärkung der Gesundheitsprävention eingesetzt, sodass diese als Abschnitt 15 in die
Handlungsempfehlungen der Kommission aufgenommen wurde und in mehreren Ziffern auch
Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden hat.
Jetzt geht es darum, die Folgen der Pandemie aufzufangen und die Gesundheitsförderung und
Prävention im Land weiterzuentwickeln.
Dazu müssen unter anderem der Landesaktionsplan und die Gesundheitsziele fortgeschrieben
werden.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene gilt es, Konzeptionen für
die Handlungsfelder Bewegung, psychische Gesundheit, Sucht sowie
Gesundheitskompetenzen zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Aktionsbündnisse und Netzwerke müssen wieder wie vor der Corona-Pandemie ihre
Arbeit im gewohnten Maße aufnehmen und Initiativen entwickeln und umsetzen, um in den
Kitas und Schulen, aber auch in den Unternehmen Partnerinnen und Partner für die
Präventionsarbeit zu finden, zum Beispiel um die Kooperation mit den Sportvereinen weiter
auszubauen.
Sport, Bewegung und gesunde Ernährung müssen zum festen Bestandteil des Lebens in
Mecklenburg-Vorpommern werden.
Mecklenburg-Vorpommern will und soll einmal das Gesundheitsland Nummer eins werden.
Diesem Ziel haben sich auch die rot-rote Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen
verschrieben.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir uns und unser Handeln ständig einer Überprüfung
unterziehen und dieses gegebenenfalls nachjustieren.
An einer solchen Stelle sind wir jetzt angelangt, dem soll der Antrag dienen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.